agbau_01.2024

50 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com Baukoordinatoren-Ticker: Aktuelles zur Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen DGUV Information 207-033 Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – MuskelSkelett-Belastungen – erkennen und beurteilen  Die neue DGUV Information 207-033 unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung speziell bezogen auf Tätigkeiten, die mit dem Bewegen von Menschen verbunden sind. Dabei werden diverse Tätigkeiten in verschiedenen Ausführungsvarianten und der Grad der Selbstständigkeit der unterstützungsbedürftigen Menschen berücksichtigt. Orientiert an den Ergebnissen der Beurteilung der Tätigkeiten werden erforderliche Handlungsbedarfe aufgezeigt und Empfehlungen für die Gestaltung von Maßnahmen bezüglich des Einsatzes von Hilfsmitteln gegeben. Für den Spezialfall „Bewegen von Menschen“ ist die DGUV Information 207-033 die passende Ergänzung zu bereits etablierten BeurteilungsInstrumenten. DGUV Regel 101-011 Verwendung von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)  Schutznetze (Sicherheitsnetze) dienen als technische Schutzmaßnahme zum Auffangen von Personen. Die aktualisierte Ausgabe der DGUV Regel 101-011 gibt Hilfestellungen für die sichere Errichtung, Demontage, Kontrolle und Prüfung sowie die sachgerechte Lagerung, Transport und Gebrauch dieser Schutznetze (Sicherheitsnetze). Als praktische Hilfsmittel finden sich in den Anhängen unter anderem eine Muster-Montageanweisung und ein Muster-Prüfprotokoll. DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten  In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer nach §22 SGB VII unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Die Ermittlung der für das jeweilige Unternehmen angemessenen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten überlässt diese Bestimmung dabei der Verantwortung des Unternehmers. Die DGUV Vorschrift 1 benennt zwar fünf hierbei zu berücksichtigende Faktoren (räumliche, zeitliche und fachliche Nähe, die Anzahl der Beschäftigten sowie das Unfallgeschehen im Betrieb), gibt jedoch ebenfalls keine weiteren Hinweise zur Festlegung der jeweils konkret erforderlichen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten. Der vorliegende Leitfaden soll daher Unternehmen als Unterstützung bei der Ermittlung der Mindestanzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten dienen.

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