agbau_01.2025

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Beate Bernheine Markus Hüger 3 Editorial I Inhalt Impressum: Verlag fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210625 I 41432 Neuss Tel. +49 2137 932248 I Fax +49 2137 932247 www.bernheine-medien.de info@bernheine-medien.de Verlags- und Anzeigenleitung Beate Bernheine Erscheinungsweise viermal jährlich Layout Maritta Müller Titelfoto stock.adobe.com / von Vadym Copyright fachverlag bernheine UG; Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. 4 Arbeitssicherheit Gefahrstoffverordnung: Asbest 7 Meldungen 16 Unternehmensführung Kommunikation 18 Rechtstipp Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte 20 Veranstaltung bauma 2025 22 Veranstaltung BAU 2025 24 Termine 26 Produktinformationen 43 Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren: Verbandsnachrichten (VSGK) 44 Gemeinsame Information von BDK und VSGK 48 Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren: Verbandsnachrichten (BDK) Nächste Ausgabe: 22.05.2025 Postfach 210625 Tel. +49 2137 932248 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wann werden alle verstehen, sowohl Beschäftigte als auch Unternehmensführung, dass Arbeitsschutz mehr ist als nur die gesetzliche Verpflichtung? Eine Arbeitsumgebung, die sicher und gesund ist, fördert das Wohlbefinden der Beschäftigten, reduziert Ausfallzeiten und erhöht die Produktivität. So profitieren auch Unternehmen von zufriedenen und motivierten Beschäftigten. Arbeiten Sie sicher und bleiben Sie gesund! Ihr Team von a.g.bau

Gefahrstoffverordnung: Asbest Neue Regeln für den Umgang mit Asbest Zum 5.12.2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Sie enthält wesentliche Änderungen, insbesondere für Tätigkeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand. Seit 1993 sind Tätigkeiten mit Asbest in Deutschland grundsätzlich verboten. Die alte Gefahrstoffverordnung sah Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vor. Nicht geregelt waren bislang Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, beim Bauen im Bestand. Hier schafft die im Dezember 2024 in Kraft getretene Gefahrstoffverordnung nun mehr Klarheit. Ampel-Modell für Risikobewertung Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen eingeführt. Das Konzept definiert drei Risikobereiche: • hohes Risiko: Asbest-Faserstaubbelastung > 100.000 Fasern/m³ • mittleres Risiko: Asbest-Faserstaubbelastung < 100.000 Fasern/m³ • geringes Risiko: Asbest-Faserstaubbelastung < 10.000 Fasern/m³ Aufgrund der Farbgebung der Risikobereiche (rot, gelb, grün) wird das Maßnahmenkonzept auch „Ampel-Modell“ genannt. Mit Hilfe des „Ampel-Modells“ können Unternehmen für die Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen die Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen. Je höher die Belastung am Arbeitsplatz ist, desto anspruchsvoller müssen die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sein. In der Praxis wird dieses Konzept bereits seit einigen Jahren über die Technische Regel für Gefahrstoffe 910 angewendet. Neue Gefahrstoffverordnung: Was Unternehmen wissen müssen Mit der neuen Gefahrstoffverordnung werden Tätigkeiten zur „funktionalen Instandhaltung“ baulicher Anlagen im Bereich geringer und mittlerer Risiken legalisiert. So dürfen mit entsprechenden Schutzmaßnahmen und den erforderlichen Qualifikationen beispiels4 Arbeitssicherheit Foto: stock.adobe.com / RioPatuca Images

weise Schlitze in asbesthaltigem Putz zur Verlegung einer Elektroleitung gefräst werden. Bislang war das nicht zulässig. Tätigkeiten mit hohen Risiken sind weiterhin mit strengen Anforderungen verbunden und können nur von Fachfirmen mit Zulassung sicher durchgeführt werden. Handwerksbetriebe werden solche Arbeiten faktisch nicht ausführen. Die neue Gefahrstoffverordnung führt eine Stichtagsregelung ein: Demnach muss in allen Gebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden, mit Asbest in den Baustoffen beziehungsweise der Bausubstanz gerechnet werden. Es wird eine Informations- und Mitwirkungspflicht des Veranlassers von Bauarbeiten eingeführt. Dieser muss dem beauftragten Unternehmen künftig alle ihm vorliegenden Informationen, im Wesentlichen Angaben zum Baujahr oder Baubeginn oder zur Schadstoffbelastung des Gebäudes, zur Verfügung stellen. Das Baujahr ist vom Unternehmen wiederum in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Ist die Sachlage nicht klar, muss das Bauunternehmen eine Erkundung in den Gebäuden durchführen lassen, um das Vorhandensein von Asbest zu klären. Entstehende Kosten gelten als besondere Leistung. Für alle Tätigkeiten mit Asbest ist wie bisher auch weiterhin die Sachkunde für die aufsichtführende Person, die während der Tätigkeiten ständig vor Ort anwesend ist, erforderlich. Neu ist die Sachkundeanforderung für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Materialien, zum Beispiel für Arbeiten im Gleis-, Straßen- und Tunnelbau sowie in Steinbrüchen. Dafür gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Arbeiten mit Asbest dürfen nur von Beschäftigten, die über Grundkenntnisse zu Asbest (Fachkunde) verfügen, ausgeübt werden. Da die Anforderung an die Qualifikation der Beschäftigten neu eingeführt wird, gilt auch hierfür eine dreijährige Übergangsfrist. Verboten bleibt die feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern, zum Beispiel durch die Installation von Photovoltaikanlagen. Neu hinzugekommen ist ein Überdeckungsverbot für Asbestzementwand- und -deckenverkleidungen sowie asbesthaltige Bodenbeläge. Verboten bleiben in Zukunft auch Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern und Außenwandverkleidungen aus Asbestzement. Weiterhin obligatorisch ist und bleibt die formale unternehmensbezogene und objektbezogene Anzeige der Tätigkeiten mit Asbest bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde sowie die Übermittlung einer Kopie an den zuständigen Unfallversicherungsträger. BG BAU hilft bei der Umsetzung Um die Anforderungen der neuen Gefahrstoffverordnung sicher und rechtskonform umzusetzen, stellt die BG BAU ihren Mitgliedsunternehmen unter anderem folgende Angebote zur Verfügung: 5 Arbeitssicherheit

Mit der Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“ fördert die BG BAU finanziell die technische Grundausstattung, die für ein sicheres Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien erforderlich ist. Dazu gehören zum Beispiel die Anschaffung von abgesaugten Maschinen, persönlicher Schutzausrüstung und mehr. Mit dem E-Learning-Modul „Grundkenntnisse Asbest“ können die Beschäftigten den theoretischen Teil der Grundkenntnisse im Lernportal der BG BAU erarbeiten. Die bestehende Branchenlösung wird zeitnah überarbeitet und in einen Leitfaden überführt, der eine praxistaugliche Vorgehensweise für die Betriebe in Bezug auf Asbest beim Bauen im Bestand vorgibt. Der neue Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ der BG BAU erläutert die neuen Regelungen für Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praktische Tipps und Materialien zur Umsetzung. Dazu zählen Muster für eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung. Rechtliche Grundlage bildet die neue Gefahrstoffverordnung von Dezember 2024 sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Im BG BAU Erklärvideo: Verordnung auf den Punkt gebracht werden die wichtigsten Inhalte zum Thema Asbest beim Bauen im Bestand in drei Minuten erklärt. Was sollten Beschäftigte bei Asbestverdacht tun? Im Flyer „Asbest und deine Gesundheit“ informiert die BG BAU Beschäftigte darüber, wann sie bei Bauarbeiten mit Asbest rechnen sollten und wie sie sich gegen die gefährlichen Fasern schützen können. In der Virtuelle Erkundungstour: Das Asbesthaus der BG BAU können Interessierte in einem 3D-Rundgang spielerisch ihr Wissen verbessern und sich auf mögliche Gefährdungen vorbereiten. → Weitere Informationen www.bgbau.de/asbest Quelle: Das Deutsche Baugewerbe, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU Literatur: • Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“: https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/asbest-bauen-imbestand-leitfaden-handwerksnahe-taetigkeiten • Erklärvideo: Verordnung auf den Punkt gebracht: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/asbest#c96790 • Flyer „Asbest und deine Gesundheit“: https:// www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/asbest-und-deine-gesundheit • Virtuelle Erkundungstour „Das Asbesthaus“: https://www.bgbau.de/service/angebote/mediencenter-suche/medium/asbest-in-gebaeuden 6 Arbeitssicherheit

Die Gefährdungsbeurteilung Pflichtformular oder mächtiges Instrument? „Wir machen Arbeitsschutz gebrauchstauglich.“ Das ist das Motto von Dr. Sylwia Birska und Dr. Timo Röver. In ihrem Podcast teilen sie ihr Wissen, um den Zuhörenden neue Perspektiven und Impulse für ihre Herausforderungen zu vermitteln. Sie greifen auch aktuellen Themen auf und sprechen darüber, wie sie Probleme in einem nutzerzentrierten Ansatz angehen würden. In ihrem aktuellen Podcast, Folge 67, geht es um das Thema Gefährdungsbeurteilung: Wer sieht die Gefährdungsbeurteilung als lästige Bürokratie und wer nutzt sie wirklich als das, was sie sein kann – ein Werkzeug, das Arbeitsplätze sicherer, gesünder und produktiver macht? Sie beantworten Fragen, wie Warum landet die Gefährdungsbeurteilung oft in der Ablage, statt echte Veränderungen anzustoßen? Welche typischen Fehler sorgen dafür, dass sie wirkungslos bleibt? Und vor allem: Wie kann sie so gestaltet werden, dass sie wirklich etwas bringt? In der aktuellen Episode räumen sie auf mit Mythen, zeigen Praxisbeispiele und geben konkrete Tipps, wie Führungskräfte und Sifas die Gefährdungsbeurteilung (GBU) smart und gebrauchstauglich in den Alltag integrieren. Den Podcast finden Sie hier: https://asa-sitzung.de/ → Weitere Informationen Dr. Birska Consulting Tel. +49 228 96913053 sylwia@birska-consulting.de Quelle: https://asa-sitzung.de/ 7 Meldungen FachbuchARBEITSSICHERHEIT IM GERÜSTBAU• Viktor Ricken Informationen und Bestellung: https://bernheine-medien.de/arbeitssicherheit-im-geruestbau/ Mit Ergänzung zur TRBS 2121-1 Anzeige

Vorbilder für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Vier Einreichungen gewinnen den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025 Die Gewinner des Deutschen Arbeitsschutzpreises 2025 stehen fest. Die unabhängige Jury zeichnete in diesem Jahr in vier Kategorien Betriebe aus, die sich in herausragender Weise um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verdient gemacht haben. Ziel des Deutschen Arbeitsschutzpreises ist es, die Unternehmen in Deutschland und die breite Öffentlichkeit für die Bedeutung des Arbeitsschutzes zu sensibilisieren. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die besonders kreative Lösungen geschaffen haben, von denen andere lernen können. Die Ausrichter haben in einer feierlichen Zeremonie am 26. Februar 2025 in Berlin zwei Mittelstandsbetriebe, zwei Großunternehmen und eine Forschungseinrichtung geehrt. Insgesamt wurden Preisgelder in Höhe von 40.000 Euro vergeben. In der Kategorie "Strategisch": Mainka Bau GmbH & Co. KG Seit Jahren verfolgt Mainka Bau aus Lingen kontinuierlich Strategien zur Arbeitssicherheit. Die Firma ist auf Großbaustellen in ganz Deutschland tätig. Das machte die Kommunikation im Unternehmen in der Vergangenheit oft zäh und störungsanfällig, auch und gerade im Arbeitsschutz, für den laut Gesetz der Arbeitgeber verantwortlich ist. Mit der Entwicklung "Digitaler Hilfsmittel zur nachhaltigen Verbesserung von Arbeits- und Umweltschutz im Unternehmen" schaffte das Unternehmen Verbesserungen in sechs Bereichen - mit Hilfe von QR-Codes und der selbst entwickelten MainkaApp. Dadurch werden nun Informationen zum Arbeitsschutz leichter erhoben und dokumentiert, Ressourcen effizienter genutzt, Prozesse optimiert und Umweltauswirkungen reduziert. Projekte und einzelne Tätigkeiten lassen sich besser planen und koordinieren, Personal kann optimal eingesetzt werden und viele Vorgänge, die bislang in Papierform abgewickelt wurden, laufen durch die Digitalisierung leichter und transparenter. In der Kategorie "Betrieblich": energis-Netzgesellschaft mbH Ein lebensgefährlicher Moment an einer 20-kV-Mittelspannungsfreileitung war für die energis-Netzgesellschaft mbH der Impuls, seine fahrbaren Hubarbeitsbühnen mit Spannungssensoren auszustatten. Nach umgehender Meldung des Beinaheunfalls und einer gründlichen Analyse entwickelten die Saarbrücker eine Nachrüstung der Hubarbeitsbühnen, die Beschäftigte optisch und akustisch warnt, sobald sie sich einer unter Spannung stehenden Leitung zu sehr nähern. In der Kategorie "Kulturell": Mobile Haus-Krankenpflege Kröber GmbH In Pflegeberufen sind überlastete Beschäftigte und eine hohe Fluktuation leider weit verbreitet. Unter dem Motto "Unser Pflegedienst ist so gesund wie seine Mitarbeiter – nachhaltig gesunde Arbeitsverhältnisse etablieren" wurde die mobile Haus-Krankenpflege Kröber aus Zittau aktiv: Eine Mitarbeiterin wurde zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagementbeauftragten ausge8 Meldungen

bildet; das Unternehmen intensivierte die enge Zusammenarbeit mit Partnern wie z. B. Krankenkassen und investierte in Workshops und Fortbildungen. Innovative Lösungen wurden entwickelt, z. B. ein Demenzsimulator, um für die Perspektive der Patient*innen zu sensibilisieren. Der Aufbau einer Arbeitsorganisation nach New-Work-Prinzipien und ein Verständnis von Führung als Dienstleistung runden den neuen Ansatz ab. Dass die Krankenpflege Kröber zahlreiche Bewerbungen von Pflegekräften erhält, spricht für dessen Erfolg. So liegen die Krankheitsquote und die Unfallzahlen deutlich unter dem Branchendurchschnitt. In der Kategorie "Persönlich": St.-Marien-Hospital Marsberg in Kooperation mit der FH Münster Die Belastungen für Therapierende beim Gehtraining in der Rehabilitation sind enorm: Sie müssen gleichzeitig die zu behandelnde Person stützen, deren Gangbild im Blick haben und korrigieren und zur Sicherheit einen Rollstuhl mitführen. Gemeinsam mit dem Labor für Biomechatronik der FH Münster entwickelte das St.-Marien-Hospital in Marsberg das Projekt "MoRe - Mobilitätsunterstützung in der Rehabilitation": Ein mit einem modularen Aufsatz nachträglich motorisierter Rollstuhl folgt geheingeschränkten Personen spurgenau. Bei Bedarf fährt er nah genug heran und bremst rechtzeitig automatisch ab, sodass die zu behandelnde Person sich hinsetzen kann. Hintergrund Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist die wichtigste nationale Auszeichnung im Arbeitsschutz. Vergeben wird er seit 2009 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder (vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Der Preis ist Bestandteil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, in der die drei Träger gemeinsame Arbeitsschutzziele erarbeiten und umsetzen. Die Laudatio auf die ausgezeichneten Unternehmen hielten Lilian Tschan (Staatssekretärin im BMAS), Sabine Majehrke (Vorsitzende des LASI), Volker Enkerts (Vorstandsvorsitzender der DGUV) und Univ.-Prof. Anke Kahl (Lehrstuhlinhaberin "Arbeitssicherheit" an der Bergischen Universität Wuppertal). Insgesamt prüfte die Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft 180 Einreichungen, von denen zwölf anhand der folgenden Kriterien für den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2025 nominiert wurden: Wirksam: Die Lösung ist zielführend in der Sache und messbar im Erfolg Übertragbar: Die Lösung hat Vorbildwirkung und inspiriert, ohne Blaupause sein zu müssen Nachhaltig: Die Lösung ist ressourcenschonend und auf eine längerfristige Nutzung hin konzipiert und umgesetzt Kreativ: Die Lösung ist einfach genial oder genial einfach entwickelt oder umgesetzt → Weitere Informationen www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de Quelle: Deutscher Arbeitsschutzpreis 9 Meldungen

Leiteralternativen BG BAU „Wir haben was gegen Leitern“ Jedes Jahr gibt es in der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen rund 7.000 Arbeitsunfälle mit tragbaren Leitern, etwa die Hälfte davon sind Absturzunfälle. 2023 waren etwa 400 Leiterunfälle so schwer, dass die Betroffenen seither nicht mehr wie vorher arbeiten können und eine Rente beziehen. Deshalb hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) etwas gegen Leitern, und zwar jede Menge sichere Alternativen. Zusammengefasst sind die Leiteralternativen auf einer neuen Themenseite der BG BAU. „Die Leiter ist ein vergleichsweise gefährliches Arbeitsmittel, das für eine Reihe schwerer Arbeitsunfälle am Bau sorgt. Dabei wäre es oft so einfach, auf die Leiter zu verzichten und zu einer sicheren Alternative zu greifen, zum Beispiel zu einem Arbeitspodest oder Teleskopstangensystem“, sagt HansJürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Und weiter: „Für viele Alternativen zur Leiter, die für mehr Sicherheit auf Baustellen und im Reinigungsgewerbe sorgen, können unsere Mitgliedsunternehmen sogar finanzielle Zuschüsse bekommen. Mit unseren Arbeitsschutzprämien erstatten wir bis zu 50 % der Anschaffungskosten.“ Als Unterstützung für die Auswahl von Alternativen zu tragbaren Leitern hat die BG BAU jetzt eine neue Themenseite: www.bgbau.de/leitern. Unternehmen und Beschäftigte können hier viele Arbeitsmittel und Verfahren, die eine Leiter ersetzen und mit denen sie Tätigkeiten in der Höhe sicher ausführen können, über Suchfunktionen finden. Die Anregungen können auch direkt für die Gefährdungsbeurteilung benutzt werden. 10 Meldungen Fahrbare Arbeitsbühne als Alternative zum Einsatz einer Leiter. Foto: BG BAU, bundesfoto-Bernd Lammel

Leiter: immer nur die zweite Wahl Leitern, egal ob als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz, sind immer Arbeitsmittel ohne Absturzsicherung. Darum beschreiben die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV), die „Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2“ und die „Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten“ den Einsatz von Leitern als Ausnahme. HansJürgen Wellnhofer sagt dazu: „Eine Leiter darf nur benutzt werden, wenn mit ihr die Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Die Regelwerke geben vor, dass Arbeitgeber vor der Nutzung einer Leiter zunächst immer überprüfen müssen, ob statt einer Leiter ein anderes sichereres Arbeitsmittel verwendet werden kann.“ STOP beim Leitereinsatz Für den Einsatz von tragbaren Leitern gilt das sogenannte STOP-Prinzip – die Rangfolge für Schutzmaßnahmen in der Arbeitswelt. Am Anfang steht die Frage der Substitution, also nach einem Ersatz für die Leiter. Deshalb ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Leiter verwendet werden muss. „Statt in die Höhe zu gehen, können viele Tätigkeiten auch vom Boden aus erledigt werden, zum Beispiel mit Teleskopstangensystemen für die Reinigung, durch die Vormontage oder mithilfe von Drohnentechnik“, so Hans-Jürgen Wellnhofer. Ist eine Substitution nicht möglich, müssen nachrangig technische, organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ermittelt und umgesetzt werden. Leiteralternativen auf einen Blick Die leiterlosen Lösungen sind auf der neuen Themenseite der BG BAU gemäß dem STOPPrinzip zusammengestellt. Auf diese Weise finden Nutzer*innen alle substituierenden, technischen, organisatorischen und personenbezogenen Möglichkeiten, mit denen sie Arbeiten in der Höhe auch ohne Leiter ausführen können. Außerdem können sie Geräte und Hilfsmittel sortiert nach Gewerken sowie für verschiedene handwerkliche Tätigkeiten abrufen. Zusätzlich enthält die Seite direkte Verlinkungen zu den Arbeitsschutzprämien für Arbeitsmittel und Maßnahmen, die die BG BAU finanziell bezuschusst. → Weitere Informationen Themenseite Leiteralternativen der BG BAU: www.bgbau.de/leitern 11 Meldungen Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de

Persönliche Schutzausrüstung muss passen Persönliche Schutzausrüstung muss gut sitzen – unabhängig von Geschlecht und Körperform derjenigen, die sie tragen. Das erhöht die Sicherheit deutlich. Die BG ETEM erklärt, was Unternehmer*innen beachten müssen. Im Arbeitsschutz gilt das sogenannte TOPPrinzip: Damit Beschäftigte sicher arbeiten können, müssen Arbeitgeber als erstes zur Tätigkeit passende technische Schutzmaßnahmen festlegen, gefolgt von organisatorischen und zuletzt persönlichen Schutzmaßnahmen. Zu letzteren gehört auch Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Sie kommt immer dann ins Spiel, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. PSA umfasst zum Beispiel spezielle Sicherheitsjacken und -westen, Sicherheitsschuhe, Helme oder Handschuhe. Arbeitgeber müssen diese Dinge grundsätzlich kostenlos für jede/n Mitarbeiter*in bereitstellen. Die Beschäftigten wiederum sind verpflichtet, die bereitgestellte PSA zu benutzen und etwaige Mängel sofort zu melden. Wichtiger Leitsatz für Verantwortliche Die BG ETEM gibt Unternehmer*innen deshalb einen wichtigen Leitsatz mit auf den Weg: PSA muss passen. Denn nur, wenn sie richtig sitzt, kann sie ihre Schutzfunktion erfüllen. Schlackernde Ärmel oder zu große Handschuhe sind ein Sicherheitsrisiko. Deshalb müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass alle in ihrer Belegschaft die passende Schutzkleidung bekommen. Frauen haben einen anderen Körperbau als Männer, und auch unabhängig vom Geschlecht sind Körperformen und -maße verschieden. Entsprechend individuell sind die Ansprüche an Schutzausrüstung. Die Beschaffung ist in den vergangenen Jahren einfacher geworden: Hersteller von PSA bieten mittlerweile spezielle Damenschnitte an und führen Produkte in den unterschiedlichsten Größen. Die BG ETEM hat weitere Tipps für Unternehmer*innen: 1.Beschäftigte in Auswahl und Einkauf von Produkten einbinden: Ob mit Anprobiertagen im Betrieb oder über einen firmeneigenen Onlineshop zum Selbst-Bestellen. So ist sichergestellt, dass jede*r das für sie oder ihn passende erhält. 2.Beschwerden und Vorschläge ernst nehmen, bei Bedarf optimieren beziehungsweise andere Ausrüstung anschaffen. Die Investition lohnt sich. 3.Mit gutem Beispiel vorangehen: Stichwort Vorbildfunktion. Wenn Führungskräfte ihre Schutzausrüstung nicht selbst tragen, werden auch ihre Beschäftigten das Thema eher locker sehen – und im Zweifel auf Helm oder Sicherheitsschuhe verzichten. 4.Bewusstsein für die Bedeutung von PSA schaffen: Mitarbeiter*innen muss klar sein, dass Schutzausrüstung zu ihrer Sicherheit beiträgt und deshalb unverzichtbar ist. 5.Für hygienische Aufbewahrungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Ersatzartikel sorgen: Bei guter Pflege und fachgerechter 12 Meldungen

Lagerung ist Schutzausrüstung sehr langlebig. In der neuen Folge des BG ETEM-Podcasts "Ganz sicher" wird das Thema "Passende PSA" weiter vertieft. Zu Gast bei Moderatorin Katrin Degenhardt ist Larissa Zeichhardt, Geschäftsführerin der LAT Gruppe in Berlin. Das Unternehmen ist in der Verkehrswirtschaft tätig, Schutzkleidung spielt dort eine zentrale Rolle. Larissa Zeichhardt sieht PSA als Schlüssel für optimale Arbeitsleistung und vergleicht ihre Bedeutung mit Funktionskleidung im Spitzensport. Das Unternehmen zeigt, wie ein bewusster Umgang mit PSA nicht nur die Arbeitssicherheit erhöht, sondern auch die Unternehmenskultur und Mitarbeiterbindung stärkt. Der Fokus der Geschäftsführung auf passende PSA für alle zeigt Beschäftigten aller Geschlechter, dass das Unternehmen ihre Bedürfnisse ernst nimmt. Das wirkt sich auch positiv auf das Arbeitgeberimage aus. Das Gespräch bietet Einblicke in die praktische Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Folge liefert Führungskräften wertvolle Hinweise dazu, was sie tun können, um all ihre Leute passend auszustatten – und damit deren Sicherheit zu erhöhen. Podcast anhören und mehr Informationen Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter http://www.bgetem. de/ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge "Jacke wie Hose? Passende PSA für alle" geht es hier: https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/ themen-und-geschichten/podcasts/folge35-jacke-wie-hose-passende-psa-fuer-alle Quelle: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – BG ETEM 13 Meldungen Anzeige Schalung Gerüst Engineering www.peri.de Bei PERI steckt mehr drin. Optimaler Service und umfangreiches Know-How. Jetzt zu PERI UP wechseln und die vielen Vorteile entdecken. Der PERI UP Gerüstbaukasten hat es in sich: - Ein System für fast alle Anwendungen - Unterstützung durch unsere Experten - Einfache Planung mit den PERI Tools Alle Vorteile unter www.geruestbaukasten.de

Neue Anforderungen Förderung für Schnellwechseleinrichtungen nur noch bei Um- und Nachrüstung Seit dem 1. Februar gelten neue Sicherheitsanforderungen für Schnellwechsler an Hydraulikbaggern. Ältere Systeme ohne ausreichende Sicherheitseinrichtungen entsprechen nicht mehr den aktuellen Standards und müssen überprüft werden. Unternehmen sind daher verpflichtet, ihre Gefährdungsbeurteilung anzupassen und bei Bedarf Nachrüstungen vorzunehmen. Die BG BAU unterstützt eine Nachrüstung mit finanziellen Zuschüssen, so genannten Arbeitsschutzprämien. Schnellwechsler ermöglichen den schnellen Austausch von Anbauwerkzeugen an Baumaschinen und erhöhen so die Flexibilität auf Baustellen. Ältere Systeme sind jedoch oft nicht mit Sicherungseinrichtungen ausgestattet. Immer wieder kommt es vor, dass Verriegelungen nicht korrekt ausgeführt werden, was das Risiko von schweren Unfällen durch herabfallende Anbaugeräte erhöht. Mit Wirkung zum 1. Februar 2025 entfällt für die bisherige Norm EN 474-1:2006+A6:2019 die Vermutungswirkung. Somit können die Inhalte dieser Norm nicht mehr als Stand der Technik eingestuft werden. Stattdessen gelten nun die Anforderungen des Kapitels 4.21 der EN 474-1:2022 und zusätzlich des Kapitels 4.9 der EN 474-5:2022+AC:2022 für Schnellwechsler. Diese schreiben vor, dass Schnellwechsler über Sicherheitseinrichtungen verfügen müssen, die ein unbeabsichtigtes Lösen von Anbaugeräten verhindern. Handlungsbedarf für Unternehmen Unternehmen, die Schnellwechsler im Einsatz haben, müssen unter anderem nach Änderung einer Technischen Regelung (Norm) für dieses Arbeitsmittel ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Falls die vorhandenen Schnellwechselsysteme nicht den neuen Sicherheitsanforderungen (Stand der Technik bei der Verwendung) entsprechen, sind Nachrüstungen erforderlich. Sollten bei Baustellenkontrollen durch Aufsichtspersonen der BG BAU Hydraulikbagger mit Schnellwechslern ohne Sicherungssysteme nach EN 474-5:2022+AC:2022 angetroffen werden, können Auflagen erteilt werden – bis hin zur Untersagung der weiteren Arbeiten von Beschäftigten im Gefahrenbereich. Förderung durch die BG BAU Bisher förderte die BG BAU Schnellwechseleinrichtungen umfassend mit finanziellen Zuschüssen, einschließlich der Ausstattung neuer Maschinen. Seit dem 1. Februar 2025 können Arbeitsschutzprämien nur noch für die Um- und Nachrüstung von Schnellwechseleinrichtungen beantragt werden. Pro Maßnahme können bis zu 50 % der Anschaffungs14 Meldungen Anzeige Auch als Online-Abo! www.bernheine-medien.de/agbaufachmagazin-fuer-arbeitssicherheit

kosten, maximal 1.800 Euro, von der BG BAU erstattet werden. → Weitere Informationen Fachbeitrag zum Thema in der BauPortal 03/2024: https://bauportal.bgbau.de/bauportal-32024/ branchenuebergreifend/verwendung-schnellwechseleinrichtungen Arbeitsschutzprämie Nachrüstung Schnellwechseleinrichtung: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/praemie/schnellwechseleinrichtungen Vortrag „Stand der Technik – 60 Minuten mit Experten: Nachrüstpflicht bei Schnellwechslern an Hydraulikbaggern“ am 20.03.2025 und 13.05.2025, jeweils 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr: https://seminare.bgbau.de/de/kat4000 Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU 15 Meldungen www.krause-systems.de/ag KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG Steig- und GerüstSysteme 360° Arbeitssicherheit und digitale Lösungen ... ACADEMY INSPECT Seminare und Schulungen Prüfservice für die Bereiche Leitern, Tritte, Fahrgerüste, Steigleitern und PSAgA. Ihrer diversen Arbeitsmittel incl. Dokumentation. Digitale Prüf-App für Arbeitsmittel Prüf-App Anzeige → Hintergrund – die BG BAU Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter: www.bgbau.de

Kommunikation Soft Skills im Arbeitsschutz Wenn wir an Arbeitssicherheit denken, kommen uns oft Bilder von Helmen, Warnschildern und Schutzausrüstung in den Sinn. Doch es gibt eine weniger offensichtliche, aber genauso wichtige Komponente, die oft übersehen wird: die Kommunikation. In diesem Beitrag stellt Torsten Tesch, Gründer der Vermittlungsplattform für Dienstleistungen im Arbeitsschutz, SIGEKO IN DER REGION, die Bedeutung von Kommunikationsfähigkeiten im Bereich der Arbeitssicherheit heraus. Denn das richtige Verständnis und die korrekte Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen können oft entscheidend sein, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Kommunikationsstile und ihre Auswirkungen Menschen haben unterschiedliche Persönlichkeiten und daher unterschiedliche Wege, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Einige bevorzugen klare und direkte Anweisungen, während andere sensibler auf eine freundliche und motivierende Kommunikation reagieren. Es ist wichtig, diese Unterschiede zu erkennen und den eigenen Kommunikationsstil entsprechend anzupassen, um sicherzustellen, dass die Botschaft klar und verständlich ist. Ein Beispiel aus der Erfahrung von Herrn Torsten Tesch zeigt, wie Kommunikation ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit sein kann: „Auf einer Baustelle musste ich eine Gruppe von Mitarbeitern über die Notwendigkeit von Sicherheitsschuhen auf der Baustelle belehren. Als ich die Informationen in einem autoritären Ton präsentierte, spürte ich sofort einen Widerstand in der Gruppe. Die Arbeiter fühlten sich bevormundet und reagierten defensiv auf meine Anweisungen. Erst als ich meinen Ansatz änderte und versuchte, ihnen die Wichtigkeit für ihr eigenes Wohlbefinden darzulegen und mögliche Gefahren für ihre Gesundheit aufzeigte, war die Botschaft erfolgreich umgesetzt und akzeptiert.“ Die Macht der richtigen Wortwahl Neben dem richtigen Kommunikationsstil ist auch die Wortwahl von entscheidender Bedeutung. Der Begriff "Sicherheitsregelungen" klingt leicht bedrohlich und einschränkend, während "Sicherheitsrichtlinien" eher als präventive Maßnahme angesehen wird. Indem wir unsere Botschaften sorgfältig formulieren und positiv klingen lassen, können wir eine Atmosphäre des Vertrauens und der Zusammenarbeit schaffen. Denken Sie daran, dass Kommunikation immer ein zweistufiger Prozess ist. Es geht nicht nur darum, Informationen zu vermitteln, 16 Unternehmensführung Testen Sie unverbindlich unter: www.bernheine-medien.de/ leseprobe-der-geruestbauer Auch als Online-Abo! Anzeige

Einfach die besten Experten finden! sondern auch sicherzustellen, dass sie verstanden und akzeptiert werden. Daher ist es wichtig, Zuhörer*innen die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen oder Bedenken zu äußern. Je offener und transparenter wir in unserem Kommunikationsansatz sind, desto besser können wir sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen verinnerlicht werden und von allen Parteien umgesetzt werden. Fazit Arbeitssicherheit geht über das Tragen von Schutzausrüstung hinaus. Um ein wirklich sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, müssen wir unsere Kommunikationsfähigkeiten nutzen. Indem wir verschiedene Kommunikationsstile erkennen und anpassen, die richtige Wortwahl verwenden und einen offenen Dialog fördern, können wir sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen verstanden und akzeptiert werden. Unsere Worte und der Ton, den wir wählen, haben die Macht, Leben zu retten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Also lasst uns unsere Kommunikationsfähigkeiten schärfen und gemeinsam ein sichereres Arbeitsumfeld schaffen! Autor: Torsten Tesch, Management Module → Weitere Informationen management module GmbH Taunusstraße 65, D-91056 Erlangen Tel. +49 179 9114 25 info@sigeko-in-der-region.de 17 Unternehmensführung Anzeige → SIGEKO IN DER REGION SIGEKO IN DER REGION ist eine innovative Plattform, die sich auf die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich SiGeKo und Arbeitsschutz spezialisiert hat. Unser Firmenkonzept basiert auf einer Vermittlungsbörse, auf der Auftraggeber und Dienstleister zusammengebracht werden, um effizient und unkompliziert Aufträge im Arbeitsschutz abzuwickeln. Bei uns finden Sie:  Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)  Fachkräfte für Arbeitssicherheit  Brandschutz  Befähigte Personen zur Prüfung  Leistungen im Bereich Gefahrstoffe  Seminare/Schulungen im Arbeitsschutz Jetzt kostenlos Angebotsanfrage absenden und Angebote vergleichen! www.sigeko-in-der-region.de

Vollzeitquote diskriminierend BAG zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte Nach Überzeugung des BAG haben Teilzeitkräfte Anspruch auf Überstundenzuschläge – und zwar genauso wie Vollzeitbeschäftigte. Dieser Anspruch gelte bereits ab der ersten Überstunde. Teilzeitbeschäftigte haben ab der ersten Überstunde den gleichen Anspruch auf Zuschläge wie ihre vollzeitbeschäftigten Kolleg*innen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Teilzeitbeschäftigte dürfen bei Überstundenzuschlägen damit nicht mehr schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Eine Ausnahme sei nur dann zulässig, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen würdigen, so das BAG (BAG, Urteil vom 05.12.2024, Az. 8 AZR 370/20). Pflegekraft klagte gegen Regelung zum Überstundenzuschlag Hintergrund des Verfahrens ist der Fall einer Pflegekraft, die bei einem ambulanten Dialyseanbieter in Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von 40 % eines Vollzeitbeschäftigten arbeitete. Ihr Arbeitsverhältnis unterlag dem Manteltarifvertrag (MTV), der unter anderem festlegte, dass für Überstunden nur dann ein Zuschlag gezahlt wird, wenn die Arbeitszeit eines/einer Vollzeitbeschäftigten überschritten wird. Aufgrund der tariflichen Regelung erhielt die Teilzeitbeschäftigte jedoch weder einen Überstundenzuschlag noch eine Zeitgutschrift für ihr Arbeitszeitguthaben von mehr als 129 Stunden. Sie klagte daraufhin auf eine entsprechende Zeitgutschrift und verlangte zudem eine Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung sowie ihres Geschlechts, da in der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten beim Arbeitgeber überwiegend Frauen tätig waren. Regelung benachteilige Teilzeitbeschäftigte Das Arbeitsgericht wies die Klage zunächst ab. Im Berufungsverfahren hatte das Hessische Landesarbeitsgericht ihr sodann die Zeitgutschrift zuerkannt, jedoch die Entschädigungsforderung abgewiesen (Urteil vom 19. Dezember 2019, AZ. 5 Sa 436/19). Das Verfahren wurde daraufhin an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet, um Fragen zur Auslegung des Unionsrechts zu klären. Der EuGH entschied am 29. Juli 2024, dass die fragliche tarifvertragliche Regelung gegen das Unionsrecht verstoße, da sie Teil18 Recht Anzeige Neu! Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: https://bernheine-medien.de/newsletter-bestellen

zeitbeschäftigte unzulässig benachteilige (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024, Rechtssache C-184/22 und C-185/22 [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation eV]). Das BAG folgte den Vorgaben des EuGH und entschied, dass die Regelung des MTV zur Überstundenvergütung in der vorliegenden Form nicht mit dem Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten vereinbar sei. Die Regelung benachteilige Teilzeitkräfte, da diese, obwohl sie ebenfalls Überstunden leisten, keinen anteiligen Überstundenzuschlag erhielten. Damit stellte das BAG deutlich klar, dass tarifliche Regelungen, nach denen TeilzeitArbeitnehmer*innen erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung konnten die Erfurter Richter nicht erkennen. Das BAG entschied daher, dass der Anspruch der Pflegekraft auf die zusätzliche Zeitgutschrift gerechtfertigt sei. Zusätzlich erkannte das BAG eine mittelbare Benachteiligung der Frau aufgrund ihres Geschlechts an, da in der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten des Arbeitgebers überwiegend Frauen tätig waren. Das BAG setzte daher eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro fest. Dieser Betrag sei erforderlich, aber auch ausreichend, um sowohl den immateriellen Schaden der Pflegekraft auszugleichen als auch eine abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu entfalten. Das BAG hatte am gleichen Tag auch eine weitgehend parallel gelagerte Rechtssache (Az. 8 AZR 372/20) entschieden und der dortigen Klägerin ebenfalls die verlangte Zeitgutschrift und eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zugesprochen. Autor: Prof. Christian Solmecke, WBS.LEGAL → Weitere Informationen WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG Eupener Straße 67, D-50933 Köln Tel. +49 221 95156-30 info@wbs.legal • www.wbs.legal.de 19 Recht Anzeige www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net Sie finden uns auf der bauma: Halle 3, Stand 352

bauma 2025 Neue Struktur für den Bereich Arbeitssicherheit Die kommende Ausgabe der Weltleitmesse für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeuge und Baugeräte findet vom 7. bis 13. April 2025 in München statt. Erstmals mit neuer Struktur für den Bereich Arbeitssicherheit. Neuaussteller und Rückkehrer Auch 2025 nutzen zahlreiche namhafte Unternehmen die bauma, um sich und ihre Produkte zu präsentieren. Neben Rückkehrern wie Volvo, Deutz, Liugong, CNH, Skyjack und JLG sind erstmals Firmen wie Fortescue, DSI/ Sandvik, HG – 100% electric dumpers, EXiron AG, Gravis Robotics AG, Metso Oyj, rockrobot oy, Wabtec Corporation oder WEICO GmbH angemeldet. Insgesamt sind rund 150 neue Aussteller auf der bauma 2025 dabei. Leitthemen der bauma 2025 Digitalisierung und Nachhaltigkeit bleiben in diesem Jahr die Schlagworte der Branche und spiegeln sich auch in den fünf Leitthemen der bauma wider: Klimaneutralität, Alternative Antriebskonzepte, Vernetztes Bauen, Nachhaltiges Bauen und Mining Challenge. Von Montag bis Freitag greift das bauma FORUM jeweils eines dieser Leitthemen auf. Das Programm besteht dabei aus Kurzvorträgen, Podiumsdiskussionen und Key Notes. Darüber hinaus werden die Aussteller Produkte und Innovationen aus diesen Bereichen präsentieren. Neue Struktur für den Bereich Arbeitssicherheit in Halle B4 Eine Neuerung in 2025 ist, dass der Bereich Arbeitsschutz erstmals zentral in der Halle B4 gebündelt wird. Diese strategische Platzierung bietet den Besucher*innen einen umfassenden Überblick über Entwicklungen und technologische Fortschritte, die den Schutz auf Baustellen verbessern. Science Hub: Forschung im Fokus Im Science Hub der bauma stellen elf Forschungseinrichtungen innovative Projekte vor. Die TU München präsentiert unter anderem autonome Lösungen für den Schüttguttransport und einen Pflasterroboter. Die Universität Duisburg-Essen zeigt einen Seilroboter für den präzisen Einsatz auf Baustellen, während die TU Dresden mit einem Mobilbagger mit Personenerkennung Möglichkeiten zur Unfallvermeidung aufzeigt. 20 Veranstaltung Foto: Copyright 2025, Messe München GmbH

Viele weitere spannende Projekte erwarten die Besucher*innen direkt am Stand. Start-ups mit Innovationen zu allen Leit- themen Darüber hinaus bietet die bauma auch 2025 jungen, innovativen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Ideen zu präsentieren. Knapp 50 Start-Ups haben sich angemeldet und zeigen ihre Neuheiten und Entwicklungen entlang der Leitthemen der bauma, wie beispielsweise mobile Robotertechnologien, die Entwicklung digitaler Zwillinge von Baustellen, alternative Antriebe, Ultraschalltechnologie in der Betonproduktion, autonome Kranlösungen für digitale Baustellen in unwegsamen Geländen, sowie End-to-End- und weitere Softwarelösungen, um Unternehmen in ihrer Verwaltung, aber auch auf der Baustelle zu unterstützen. Wieder auf der bauma: die VR-Experience Eine besondere Attraktion ist zudem die die VR-Experience Zone 2025, eine Kooperation zwischen dem Construction Future Lab (CFLab) und der Messe München. Die interaktive Ausstellung verbindet musealen Charakter mit innovativer Technologie und beleuchtet zentrale Zukunftsthemen der Baubranche. Interessierte erleben hier Demonstrationen zu Themen wie Baurobotik, alternativen Antriebstechnologien, additive Verfahren sowie Digitalisierung von Maschinen und Schnittstellen. Ergänzt wird das Angebot durch Experteninterviews und multimediale Inhalte. Damit bietet diese Experience einen umfassenden, praxisnahen Einblick in die Innovationen der Branche und macht zukunftsrelevante Entwicklungen greifbar. → Weitere Informationen https://bauma.de/de/ 21 Veranstaltung Anzeige Schalung Gerüst Engineering www.peri.de Die neue Einhausung aus dem PERI UP Gerüstbaukasten. Lichtdurchlässig und dennoch blickdicht. Leichte Einzelpaneele. Montage erfolgt im Innenbereich des Gerüsts. Schützt nach außen und nach innen, selbst bei Schlagregen. Jetzt informieren: peri.de/cladding Jetzt neu: PERI UP Cladding. Lässt nur eins durch – Licht!

Werkzeuge und Arbeitssicherheit im Fokus Messe.TV auf der BAU 2025 Die BAU 2025, eine der weltweit führenden Fachmessen für Architektur, Materialien und Systeme, fand vom 13. bis 17. Januar 2025 in München statt. Messe.TV war vor Ort und berichtete über die spannendsten Innovationen und Entwicklungen der Branche. Trends und Neuheiten bei Werkzeugen und Arbeitssicherheit Ein Schwerpunkt der Berichterstattung liegt in diesem Jahr auf Werkzeugen und Arbeitssicherheit. Von neuen Technologien zur Optimierung der Arbeitsabläufe bis hin zu modernster Schutzkleidung – Messe.TV beleuchtet, wie Sicherheit und Effizienz am Arbeitsplatz verbessert werden können. Messe.TV war bei führenden Herstellern wie WÜRTH, BOSCH, Makita, FESTOOL und SPAX zu Gast, um mit Experten über aktuelle Branchentrends und Innovationen zu sprechen. Dabei wurden neue Produkte vorgestellt, die sowohl die Effizienz als auch die Sicherheit auf der Baustelle optimieren sollen. Von innovativen Werkzeuglösungen bis hin zu fortschrittlichen Befestigungssystemen – die Gespräche zeigen in Videos und Beiträgen, wie sich die Branche weiterentwickelt. Die Beiträge sind online verfügbar und zeigen exklusive Einblicke, Interviews mit Experten und Highlights der Messe. Zuschauer*innen können auf Messe.TV die Trends und Highlights der Bauindustrie direkt von der BAU 2025 entdecken: https://www.messe. tv/2025/bau Bau und bauma 2025 – Zwei Weltleitmessen der Baubranche in München 2025 ist ein besonderes Jahr für die Bauindustrie: Mit der BAU und der bauma finden gleich zwei der weltweit bedeutendsten Fachmessen der Branche im selben Jahr am Messestandort München statt. Beide Veranstaltungen bieten Expert*innen, Unternehmen und Entscheidungsträger*innen die Gelegenheit, sich über Innovationen, Trends und Entwicklungen in der Bauwirtschaft auszutauschen. • Die BAU 2025, die Weltleitmesse für Architektur, Materialien und Systeme, wurde vom 13. bis 17. Januar 2025 ausgerichtet. Sie richtete sich vor allem an Planer*innen, Architekt*innen und Bauherr*innen und zeigte wegweisende Lösungen für nachhal22 Veranstaltung Anzeige Wir unterstützen Sie mit Texten und Layouts. Einfach E-Mail Anfrage senden an: info@bernheine-medien.de Wie stelle ich mein Unternehmen richtig dar?

tiges Bauen und innovative Gebäudekonzepte. • Die bauma 2025, die führende Messe für Baumaschinen, Baustoffmaschinen, Bergbaumaschinen, Baufahrzeuge und Baugeräte, findet vom 7. bis 13. April 2025, ebenfalls in München, statt. Mit beeindruckenden Maschinenvorführungen und einer einzigartigen Ausstellungsfläche ist sie das zentrale Event für die technische und maschinenorientierte Seite der Bauwirtschaft. Der Messestandort München unterstreicht mit diesen beiden Weltleitmessen seine Rolle als internationales Zentrum für Innovation und Wissenstransfer. Während die BAU die gestalterischen und planerischen Aspekte in den Fokus rückt, bietet die bauma Einblicke in technische Entwicklungen und Lösungen – eine ideale Kombination für Fachbesucher*innen, die die gesamte Wertschöpfungskette der Bauwirtschaft erleben möchten. Alle Messe.TV Berichterstattungen zu Messeveranstaltungen in München finden Sie auf https://www.messe.tv/messenmuenchen Quelle: Messe.TV, www.messe.tv 23 Veranstaltung Anzeige ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ DIENSTLEISTUNG UND SEMINARE - Sicherheitstechnische Betreuung (Sifa) - Baustellenkoordination (SiGeKo) - Psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung - Glückstraining - Sifa 3.0, LF 1-6 - SiGeKo RAB30 Anlage B und C - uvm. Mplus Managementgesellschaft zur Optimierung von Arbeitsbedingungen mbH Kamillenweg 22 | 53757 Sankt Augustin Telefon: 0 22 41-9 33 96-0 info@mplus-management.de

24 Termine IPAF Elevation Deutschland und Österreich 2025 IPAF-Mitglieder, Nicht-Mitglieder und IPAF zertifizierte Trainer in Deutschland und Österreich sind eingeladen, an der IPAF Elevation Germany teilzunehmen, die sich an die deutsche und österreichische Höhenzugangstechnik-Branche richtet. Die Veranstaltung findet am 19. und 20. März 2025 in Wernigerode statt. Am ersten Tag können sich die Teilnehmenden zu einer Führung in der Batterien Manufaktur von Eternity Technologies anmelden und abends den Tag gemeinsam bei einem Abendessen ausklingen lassen. Am nächsten Tag findet die jährliche PDS zur beruflichen Weiterbildung für Trainer*innen statt. Die Veranstaltung bietet Fachleuten der Arbeitsbühnenbranche die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren und all das zu feiern, was die Branche auszeichnet. Weitere Informationen und Anmeldung: IPAFDeutschland, Alter Schulhof 3, D-28717 Bremen, Tel. +49 421 6260 310, E-Mail: deutschland@ipaf.org, www.ipaf.org/de oder www. ipaf.org/elevation-germany BIM für Beginner Das Seminar „BIM für Beginner“ richtet sich an all jene, die den Einstieg in BIM für sich selbst und für ihr Unternehmen anpacken wollen. Es richtet sich somit an Unternehmen der gesamten Bauwirtschaft und des Handwerks sowie an deren Mitarbeiter*innen, die noch nicht wesentlich mit BIM in Berührung gekommen sind. Das Seminar gibt einen ersten Überblick über die BIM-Methodik, erklärt Fachbegriffe und zeigt auf, wie die ersten Schritte in Richtung BIM aussehen können. Die theoretischen Hintergründe, Fachbegriffe und Zusammenhänge werden durch zahlreiche Beispiele aus der Praxis anschaulich erläutert. Das Seminarprogramm legt zudem einen Schwerpunkt auf die organisatorische Ausrichtung und darauf, Prozesse neu zu denken. Denn um die Potentiale von BIM wirksam werden zu lassen, braucht es entsprechende Strukturen im Unternehmen. Diese bilden dann das Fundament für eine tragfähige, nachhaltige und gewinnbringende BIM-Strategie. Das Seminar findet am 27. März 2025 in Nürnberg statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Teilnahme ist auf 25 Teilnehmer begrenzt. Geleitet wird das Seminar von Prof. Dr.-Ing. Martin Ferger, FH Aachen (Bauorganisation und Baumanagement). Weitere Informationen: Bauindustrie-Zentrum Wetzendorf, Parlerstraße 67, D-90425 Nürnberg, Frau Petra Vaut, E-Mail: p.vaut@ bwi-bau.de, https://www.digitalzentrumbau. de/veranstaltungen 27. März 19. März

25 Termine Selbstführung – Kernkompetenz im Arbeitsalltag Ein Großteil der Führungskräfte richtet den Fokus primär auf die Mitarbeitenden und die Ziele des Unternehmens. Sie beachten dabei zu wenig, dass auch sie selbst ein Teil des Systems sind. Deshalb sollte die Aufmerksamkeit einer Führungskraft vorrangig der eigenen Persönlichkeit gelten. Wenn Führungskräfte sich selbst bewusst und kompetent führen, wirken sie überzeugend und motivieren ihre Mitarbeitenden. Angemessene Selbstführung erzeugt einen positiven Dominoeffekt. Folge: Die Produktivität steigt und das Engagement der Belegschaft wird noch größer. Dozent Dr. Wolfgang Howald unterstützt die Teilnehmenden im Seminar am 15. und 16. Mai 2025 darin, ihre mentalen, emotionalen und verhaltensbezogenen Selbstführungskompetenzen weiter zu entwickeln: Ziel ist es, die unternehmerischen Herausforderungen souveräner zu meistern und im Arbeitsleben mehr Zufriedenheit und Erfolg aufzubauen. Die Teilnahmegebühr beträgt 705 Euro (inkl. Mittagessen, Getränke und Lehrunterlagen). Weitere Informationen: Akademie des Handwerks, Schloss Raesfeld, Freiheit 25-27, D-46348 Raesfeld, Frau Claudia Koppers, Tel. +49 2865 6084-11, E-Mail: c.koppers@ akademie-des-handwerks.de, www.akademie-des-handwerks.de Update im Gefahrstoffrecht In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden als erfahrene Gefahrstoffbeauftragte oder verantwortliche Person für den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb Informationen zum derzeit anzuwendenden Gefahrstoffrecht (ChemG, GefStoffV etc.), der mitgeltenden aktuellen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie Fachinformationen aus den Branchen-BGs bzgl. der Umsetzung im Betrieb. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Rechtsvorschriften (z. B. ChemVerbotsV) zu beachten sind und welche Daten zum Gefahrstoff (SDB) die Hersteller / Lieferanten für die zu erstellenden Betriebsanweisungen bereitstellen müssen. Weiterhin werden Hinweise zu nützlichen Datenplattformen im Internet mitgeteilt. Das Seminar zur Auffrischung der Fachkunde zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) findet am 22. Mai 2025 in Hattingen (sowie weiteren Terminen und Tagungsorten) statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 445 Euro (zzgl. gesetzlicher MwSt., inkl. Seminargetränke, Mittagessen und Teilnahmeunterlagen). Weitere Informationen: TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH, Am TÜV 1, D-66280 Sulzbach, Frau Anita Hackbarth, Tel. +49 2324 9197-972, www.tuev-seminare.de/update-im-gefahrstoffrecht 22. Mai 15. Mai

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