agbau_01.2025

zeitbeschäftigte unzulässig benachteilige (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024, Rechtssache C-184/22 und C-185/22 [KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation eV]). Das BAG folgte den Vorgaben des EuGH und entschied, dass die Regelung des MTV zur Überstundenvergütung in der vorliegenden Form nicht mit dem Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten vereinbar sei. Die Regelung benachteilige Teilzeitkräfte, da diese, obwohl sie ebenfalls Überstunden leisten, keinen anteiligen Überstundenzuschlag erhielten. Damit stellte das BAG deutlich klar, dass tarifliche Regelungen, nach denen TeilzeitArbeitnehmer*innen erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Ein sachlicher Grund für diese Ungleichbehandlung konnten die Erfurter Richter nicht erkennen. Das BAG entschied daher, dass der Anspruch der Pflegekraft auf die zusätzliche Zeitgutschrift gerechtfertigt sei. Zusätzlich erkannte das BAG eine mittelbare Benachteiligung der Frau aufgrund ihres Geschlechts an, da in der Gruppe der Teilzeitbeschäftigten des Arbeitgebers überwiegend Frauen tätig waren. Das BAG setzte daher eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro fest. Dieser Betrag sei erforderlich, aber auch ausreichend, um sowohl den immateriellen Schaden der Pflegekraft auszugleichen als auch eine abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber zu entfalten. Das BAG hatte am gleichen Tag auch eine weitgehend parallel gelagerte Rechtssache (Az. 8 AZR 372/20) entschieden und der dortigen Klägerin ebenfalls die verlangte Zeitgutschrift und eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zugesprochen. Autor: Prof. Christian Solmecke, WBS.LEGAL → Weitere Informationen WBS.LEGAL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG Eupener Straße 67, D-50933 Köln Tel. +49 221 95156-30 info@wbs.legal • www.wbs.legal.de 19 Recht Anzeige www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net Sie finden uns auf der bauma: Halle 3, Stand 352

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