agbau_01.2025

44 Umfrage zu Kalkulationsansätzen für Honorare von Koordinatoren nach Baustellenverordnung In der Mitgliederversammlung 2024 des Verbands der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e. V. (VSGK) wurde aus einer Diskussion resultierend beschlossen, eine Mitglieder-Umfrage zu Honoraren für Leistungen nach Baustellenverordnung zu starten. Unter späterer Einbindung der Fachverbände Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e. V. (BDK) sowie dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V., Fachbereich Bau (VDSI) wurde eine OnlineHonorar-Umfrage zu Leistungen nach der Baustellenverordnung zusammengestellt und im September 2024 per Mail an die Verbandsmitglieder ausgerollt. Hintergrund Leistungen nach Baustellenverordnung sind maßgeblich vom Zeitansatz abhängig, da die Kerntätigkeit während der Ausführung eine Präsenz vor Ort auf der Baustelle im Rahmen von Begehungen erfordert. Hinzu kommen notwendige Nebenzeiten zur An- und Abreise, zur Dokumentation sowie erforderliche Kommunikation und Nebenkosten in Form von reinen Fahrtkosten. Weiterer Materialeinsatz ist im Regelfall nicht erforderlich. Somit sind der Stundensatz in Verbindung mit den Begehungs- und Nebenzeiten wesentliche Faktoren bei der Honorarbildung und daher wesentlicher Bestandteil der Umfrage unter den Mitgliedern. Online-Umfrage Der im September 2024 veröffentlichte kompakte Online-Fragebogen umfasste 6 Fragen zu Stundensätzen und Zeitansätzen. Insgesamt gab es 74 Teilnahmen. Nachfolgend werden Ergebnisse aus der Umfrage vorgestellt. Teilweise werden Fragen grafisch zusammengefasst und gemeinsam bewertet. Abb. 1: Umfrageergebnisse | Stundensätze in Kalkulation und tatsächlich bei positiver Auftragsvergabe.

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