agbau_01.2025

46 somit auch den Zeit-Ansatz bei der Kalkulation. Gerade bei Großprojekten müssen mit dem Honorar Anwesenheiten vor Ort von mehr als 1 Stunde je Begehung abgedeckt sein. Die abschließende Frage zielte darauf ab, ob die Teilnehmer*innen bei einigen entgangenen Projekten wissen, mit welchem Stundensatz das Projekt vergeben wurde (Abb. 3). Dabei wurden keine Stundensätze größer 125 Euro/Stunde genannt, und der PreisWettbewerb wird offensichtlich. Fast zwei Drittel gaben an, dass die Konkurrenz mit einem geschätzten Stundensatz von maximal 75 Euro/Stunde, häufig sogar unter 50 Euro/ Stunde den Zuschlag erhalten hat. Da Preisspiegel für gewöhnlich nicht bekannt- gegeben werden, stammen die angegebenen Vergabe-Stundensätze vermutlich von einigen öffentlichen Ausschreibungen. Hieraus lässt sich auch die klare Tendenz öffentlicher Auftraggeber ableiten, dass ausschließlich die Wirtschaftlichkeit eines Angebots bei der Vergabe maßgeblich ist. Dies ist in den meisten Ausschreibungen so vermerkt. Eine kleine Wertung Die aus der Umfrage gewonnenen Erkenntnisse bieten interessante Einblicke und machen gleichzeitig neugierig. Nach der aktuell gültigen RAB 301 muss ein*e Koordinator*in bei größeren, komplexen Baumaßnahmen der Stufe 2 in der Regel über eine Qualifikation als Ingenieur*in oder Architekt*in verfügen. Es stellt sich bei diesem Qualifikationsprofil die Frage, ob Leistungen nach Baustellenverordnung angemessen vergütet werden. Je nach Region muss auch ein gewisser Wettbewerbsdruck zur Erlangung von Aufträgen berücksichtigt werden. Trotz Abb. 3: Umfrageergebnisse | Tatsächlicher Stundensatz bei Fremdvergabe, sofern bekannt. ¹ Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 | Geeigneter Koordinator (Stand: März 2003)

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