BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com 51 Hinweis: Wird nach Auffahrunfällen festgestellt, dass das Notbremsassistenzsystem ausgeschaltet war, kann das auch haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Änderung des Mutterschutzgesetzes durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetzes vom 29.10.2024 „Die Verpflichtung des Arbeitgebers nach Satz 1 entfällt, wenn gemäß einer zu diesem Zweck nach § 30 Absatz 4 veröffentlichten Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz eine schwangere oder stillende Frau die Tätigkeit nicht ausüben oder einer Arbeitsbedingung nicht ausgesetzt sein darf.“ Damit müssen keine Gefährdungen mehr beurteilt und dokumentiert werden, bei denen von vornherein klar ist, dass an einem Arbeitsplatz eine werdende Mutter aufgrund von Beschäftigungsverboten niemals beschäftigt werden kann. Diese Änderung tritt am 30.10.2024 in Kraft. VDI MT 4048 – Blatt 2 – "Zur Prüfung befähigte Personen Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel" Das VDI MT 4048 – Blatt 2 – "Zur Prüfung befähigte Personen Krane, Anschlag-, Lastaufnahme- und Tragmittel" wurde aktualisiert. Der Inhalt dieser Richtlinie MT („Mensch und Technik“) ist entstanden unter Beachtung der Vorgaben und Empfehlungen der Richtlinie VDI 1000. Anmerkung: Der Zusatz „MT“ („Mensch und Technik“) dient zur Kennzeichnung einer Richtlinie, die sich nicht ausschließlich mit Technik im Sinne einer Regel der Technik, sondern auch mit Fragestellungen gesellschaftlicher Relevanz befasst, beispielsweise Anforderungen an die Qualifikation von Personen beim Umgang mit Technik oder Vorgehen in managementspezifischen Fragen. Diese Richtlinie ist für Betreiber, Errichter von Kranen und Anschlagmitteln ebenso relevant wie für Personen, die an diesen Anlagen die Instandhaltung und Prüfung durchführen. Sie ermöglicht insbesondere dem Betreiber eine fundierte Entscheidung darüber, ob eine zur Prüfung befähigte Person aufgrund der nachgewiesenen Qualifikation und Ausbildung für die Durchführung der Prüfung von Kranen mit deren Tragmitteln, Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln gemäß BetrSichV geeignet ist. Zusammengestellt und kommentiert von Stefan Deschermeier • Präsident Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e. V. – BDK. (Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um eine Handlungsempfehlung handelt und nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es wird keine Haftung seitens der Redaktion und des Autors übernommen.) → BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. – BDK Edelsbergstraße 8 • D-80686 München Tel. 089-57007-0 • Fax 089-57007-260 info@baukoordinatoren.com www.baukoordinatoren.com
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