a.g.bau_01.2026

In Kooperation mit: 01 | 2026 Arbeitssicherheit I Gesundheit I Koordination

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Beate Bernheine Markus Hüger 3 Editorial I Inhalt Impressum: Verlag fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210625 I 41432 Neuss Tel. +49 2137 932248 I Fax +49 2137 932247 www.bernheine-medien.de info@bernheine-medien.de Verlags- und Anzeigenleitung Beate Bernheine Erscheinungsweise viermal jährlich Layout Maritta Gorgs Titelfoto stock.adobe.com / studio v-zwoelf Copyright fachverlag bernheine UG; Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteure der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. 4 Arbeitssicherheit Die Aufsichtsperson 9 Arbeitssicherheit Arbeitsunfall – was ist zu tun? 12 Arbeitssicherheit Entbürokratisierung im Arbeitsschutz 16 Arbeitssicherheit Prävention kann Leben retten 18 Unternehmensführung Das können Unternehmen von Sportlern lernen 20 Unternehmensführung Motivation als Schlüssel für wirksamen Arbeitsschutz 22 Meldungen 28 Rechtstipps 32 Termine 34 Produktinformationen 40 Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren: Verbandsnachrichten (VSGK) 41 Gemeinsame Information von BDK und VSGK 48 Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren: Verbandsnachrichten (BDK) Nächste Ausgabe: 20.05.2026 Postfach 210625 Tel. +49 2137 932248 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der Frühling steht vor der Tür! Der Winter kam uns allen doch sehr lang, verschneit und regnerisch vor. Umso mehr freuen wir uns auf Sonnenschein und Wärme. Mit dem Frühling werden auch Baustellen im Freien wieder belebter. Viele unterschiedliche Themen zur Arbeitssicherheit auf Baustellen und Prävention finden Sie in dieser Ausgabe. Arbeiten Sie sicher und bleiben Sie gesund! Ihr Team von a.g.bau

Die Aufsichtsperson Rechtsgrundlage, Aufgaben und Befugnisse Die Aufsichtsperson der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine hoheitlich handelnde Fachkraft, die Unternehmen dabei unterstützt und zugleich verpflichtet, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie steht damit an der Schnittstelle zwischen dem Unfallversicherungsträger und den Betrieben und trägt die Verantwortung, die gesetzlichen Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in die betriebliche Realität zu übersetzen und ihre Einhaltung zu sichern. Ihr Auftrag ist präventiv ausgerichtet: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sollen nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen, und wo Risiken bestehen, sind sie systematisch zu erkennen, zu bewerten und durch wirksame Maßnahmen zu minimieren. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII), das der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe zuweist, mit allen geeigneten Mitteln für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung zu sorgen, sowie das Grundgesetz das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beinhaltet, aus dem eine staatliche Schutzpflicht abgeleitet wird. Rolle und Aufgabenschwerpunkt der Aufsichtsperson In diesem Rahmen entwickelt die Aufsichtsperson ein Rollenverständnis, das weit über das Bild eines reinen Kontrolleurs hinausgeht. Sie versteht sich als Partner und Impulsgeber für Prävention, die die Verantwortlichen im Betrieb fachkundig berät, aber bei Bedarf auch verbindlich eingreift. Charakteristisch 4 Arbeitssicherheit Foto: Freepik Company S.L. / www.freepik.com

für diese Rolle ist ein ganzheitlicher Blick auf Arbeit: Nicht nur Maschinen, Anlagen und technische Schutzmaßnahmen sind relevant, sondern ebenso Arbeitsorganisation, Qualifikation der Beschäftigten, Führungskultur, Kommunikation, psychische Belastungen und die Gestaltung der Arbeitsumgebung. Die Aufsichtsperson richtet ihr Handeln an dem langfristigen Ziel aus, eine Unternehmenskultur zu fördern, in der Sicherheit und Gesundheit selbstverständlich mitgedacht werden und nicht erst nach Unfällen oder Schadensfällen in den Vordergrund rücken. Die Leitidee, schwere und tödliche Unfälle sowie arbeitsbedingte Erkrankungen konsequent zu vermeiden, findet sich in Konzepten wie "Vision Zero" wieder, die der Aufsichtsperson als Orientierung dienen. Rechtlich ist die Tätigkeit der Aufsichtsperson klar verankert. Das SGB VII beschreibt einerseits den Präventionsauftrag der Unfallversicherungsträger, andererseits die Instrumente, mit denen dieser Auftrag umgesetzt wird. Die Betriebe sind verantwortlich für die Durchführung der Schutzmaßnahmen, die Aufsichtsperson überwacht und unterstützt diese Verantwortung. Die Unfallversicherungsträger müssen ausreichend Aufsichtspersonen beschäftigen und deren Qualifikation durch ein geregeltes Ausbildungs- und Prüfungsverfahren sicherstellen. Damit ist die Aufsichtsperson keine zufällig eingesetzte Person, sondern eine speziell ausgebildete Fachkraft mit einem definierten Kompetenzprofil. Überwachung, Beratung und Ermittlung sind ausdrücklich als Aufgaben genannt, zu deren Erfüllung die Aufsichtsperson besondere Befugnisse erhält – etwa das Betreten von Arbeitsstätten, das Einsehen von Unterlagen oder das Verlangen von Auskünften. Die zentrale Aufgabe der Aufsichtsperson ist die Überwachung der Unternehmen und Einrichtungen, die bei einem Unfallversicherungsträger versichert sind. Unter Überwachung ist dabei nicht ein punktuelles Kontrollereignis zu verstehen, sondern ein systematischer Prozess: Arbeitsbedingungen werden vor Ort betrachtet, mit rechtlichen Anforderungen und allgemein anerkannten Standards verglichen und hinsichtlich bestehender oder möglicher Gefährdungen bewertet. Dazu gehören beispielsweise Begehungen von Produktionsbereichen, Werkstätten, Baustellen, Laboren oder Bildungseinrichtungen. Die Aufsichtsperson verschafft sich ein eigenes Bild vom Arbeitsalltag, spricht mit Führungskräften und Beschäftigten und prüft, wie Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen oder Schutzkonzepte umgesetzt werden. Stellt sie Mängel fest, hält sie diese in einem Bericht fest und vereinbart mit der Unternehmensleitung Maßnahmen und Fristen zur Abhilfe. Je nach Schwere der Mängel kann sie von Empfehlungen bis hin zu formellen Anordnungen das gesamte Spektrum nutzen. Eng versetzt mit der Überwachung ist die Beratungsfunktion. Bei jeder Besichtigung ist Beratung praktisch immer Bestandteil des Geschehens, weil die Aufsichtsperson nicht nur feststellt, "was nicht stimmt", sondern auch erläutert, welche Anforderungen gelten, wie diese sinnvoll umgesetzt werden können und welche Lösungswege sich in der Praxis bewährt haben. Darüber hinaus werden Aufsichtspersonen häufig gezielt angefordert 5 Arbeitssicherheit

– etwa, wenn ein Unternehmen eine neue Anlage in Betrieb nimmt, Arbeitsplätze umgestaltet, neue Arbeitsstoffe einführt oder organisatorische Veränderungen plant. In solchen Fällen begleitet die Aufsichtsperson die Verantwortlichen bei der Planung, zeigt mögliche Gefährdungen auf und unterstützt bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Sie fungiert damit als fachlicher Berater, die ihr Wissen aus vielen Betrieben und Branchen einbringt, ohne den Unternehmen die Verantwortung abzunehmen. Gerade in Fragen der betrieblichen Präventionskultur, der Einbindung von Beschäftigten und der Schnittstellen zwischen Technik, Organisation und Mensch kann sie wertvolle Anregungen geben. Ein dritter Aufgabenschwerpunkt liegt in der Ermittlung von Ursachen bei Arbeitsunfällen, Verdachtsfällen von Berufskrankheiten oder auffälligen Häufungen von Gesundheitsproblemen. Wenn es zu einem schweren Unfall gekommen ist oder der Verdacht besteht, dass eine Erkrankung in Zusammenhang mit der Arbeit steht, geht die Aufsichtsperson den Umständen nach. Sie nimmt den Unfall- oder Ereignisort in Augenschein, spricht mit Beteiligten und Zeugen, prüft vorhandene Dokumente wie Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen oder Prüfprotokolle und zieht bei Bedarf technische Messungen oder gutachterliche Unterstützung hinzu. Ziel ist zum einen, die Voraussetzungen für die sozialversicherungsrechtliche Bewertung zu schaffen, zum anderen aber vor allem, aus dem Geschehen zu lernen. Durch eine sorgfältige Analyse sollen die eigentlichen Ursachen – häufig eine Kombination aus technischen, organisatorischen und menschlichen Faktoren – sichtbar werden, damit vergleichbare Ereignisse künftig verhindert werden können. Befugnisse der Aufsichtsperson Um diese Aufgaben wirksam erfüllen zu können, verfügt die Aufsichtsperson über besondere Befugnisse. Sie darf Betriebe auch dann betreten, wenn dies nicht ausdrücklich erwünscht ist, solange ein ähnlicher Bezug zu ihrem Auftrag besteht. Sie kann Unterlagen anfordern und einsehen, beispielsweise zu Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsplatzgestaltungen, Unterweisungsnachweisen, Instandhaltungsmaßnahmen oder Unfallauswertungen. Sie ist berechtigt, von verantwortlichen Personen und Beschäftigten Auskünfte einzuholen, soweit dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen oder Vorfälle aufzuklären. Wenn sie gravierende Verstöße feststellt oder erkannte Gefährdungen nicht angemessen behoben werden, kann sie konkrete Maßnahmen anordnen, Fristen setzen und – wenn auch das nicht fruchtet – die Einleitung von ordnungsrechtlichen Schritten wie Bußgeldverfahren anregen. Mit diesen Befugnissen reiht sie sich in das Gefüge staatlicher Aufsichtsfunktionen ein, die den Schutz von Leben und Gesundheit sichern sollen. Diese weitreichenden Eingriffsmöglichkeiten bedingen zugleich, dass die Aufsichtsperson bestimmte Rechte besitzt, die ihre fachliche Unabhängigkeit und Professionalität gewährleisten. Sie hat Anspruch auf eine fundierte, strukturierte Ausbildung, die mit einer Prüfung abschließt und sich an einem vorgegebenen Kompetenzniveau orientiert. Der Unfallversicherungsträger ist verpflich6 Arbeitssicherheit

tet, diese Ausbildung bereitzustellen und durch entsprechende Prüfungsordnungen zu regeln. Außerdem muss die Aufsichtsperson kontinuierlich fortgebildet werden: Neue technische Entwicklungen, Veränderungen im Recht, gesellschaftliche Trends wie Digitalisierung, neue Arbeitsformen oder der demografische Wandel erfordern, dass sie ihr Fachwissen und ihre methodischen Fähigkeiten ständig aktualisiert haben. Der Träger unterstützt diesen Prozess, indem er Weiterbildungsangebote entwickelt, individuelle Entwicklungswege ermöglicht und sicherstellt, dass die Aufsichtsperson über aktuelle Informationsquellen und Netzwerke verfügt. Auch ausreichende zeitliche und organisatorische Ressourcen sind ein Recht, das es ihr überhaupt erst erlaubt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Pflichten der Aufsichtsperson Parallel dazu unterliegt die Aufsichtsperson umfangreichen Pflichten. An erster Stelle steht die Pflicht, ihren gesetzlichen Auftrag sorgfältig, objektiv und ohne sachfremde Einflüsse zu erfüllen. Sie muss sich bei ihrer Beurteilung strikt an geltende Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik und des Arbeitsschutzes halten und darf persönliche Vorlieben oder Sympathien nicht über fachliche Kriterien stellen. Eine gründliche Vorbereitung und eine sorgfältige Dokumentation der Maßnahmen und Feststellungen sind ebenso Pflicht wie eine klare und verständliche Kommunikation gegenüber den Betrieben. Die Aufsichtsperson muss außerdem die Grenzen ihrer Befugnisse kennen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten: Nicht jede Abweichung rechtfertigt sofort eine harte Maßnahme; häufig sind beratende Gespräche, Vereinbarungen und Begleitung bei der Umsetzung der angemessenere Weg. Darüber hinaus besteht eine Pflicht zur Kooperation mit anderen Aufsichtsträgern und Sozialversicherungsträgern im Rahmen gemeinsamer Strategien, damit Unternehmen möglichst abgestimmte Vorgaben erhalten und Doppelarbeit reduziert wird. Voraussetzungen Wesentlich für ihr Rollenverständnis sind zudem bestimmte persönliche und soziale Eigenschaften. Die Aufsichtsperson muss in der Lage sein, auch in belastenden Situationen – etwa nach schweren Unfällen oder in Konflikten mit Unternehmensleitungen – sachlich und handlungsfähig zu bleiben. Sie braucht Einfühlungsvermögen und Kommunikationsstärke, um mit Beschäftigten, Vorgesetzten, Interessenvertretungen und Fachleuten konstruktiv auf Augenhöhe in den Dialog zu kommen. Konfliktfähigkeit und Standfestigkeit sind notwendig, um bei Widerständen oder Unzufriedenheit fachlich begründete Positionen zu vertreten und im Zweifel auch unpopuläre Anordnungen zu treffen. Gleichzeitig verlangt die Rolle ein hohes Maß an Selbstreflexion: Die Aufsichtsperson sollte ihr eigenes Auftreten, ihre Kommunikationsstrategien und Entscheidungen regelmäßig hinterfragen und aus Rückmeldungen und Erfahrungen lernen. Offenheit für neue Ideen, Lernbereitschaft und Begeisterungsfähigkeit helfen, Unternehmen für Prävention zu gewinnen und sie auf dem Weg zu einer verankerten Sicherheits- und Gesundheitskultur zu begleiten. 7 Arbeitssicherheit

8 Arbeitssicherheit Das zugrunde liegende Kompetenzprofil ist breit gefasst. Fachlich bringt die Aufsichtsperson einen qualifizierten Berufsabschluss (mindestens DQR-Niveau 6 z. B. Handwerksmeister) und einschlägige Praxiserfahrung mit, die in der Ausbildung zur Aufsichtsperson gezielt um Inhalte des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Gesundheitsprävention ergänzt werden. Methodisch muss sie in der Lage sein, komplexe Informationen zu strukturieren, Risiken systematisch zu analysieren, Gespräche zielorientiert zu führen, Sitzungen zu moderieren und Inhalte verständlich zu präsentieren. Sozialkompetenzen wie Team- und Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsstärke, Kritik- und Konfliktfähigkeit sind unerlässlich, um als akzeptierter Ansprechpartner im Betrieb wahrgenommen zu werden. Personale Kompetenzen – etwa Belastbarkeit, Selbstdisziplin, Verantwortungsbewusstsein, Lernbereitschaft – bilden die Basis für ein dauerhaft professionelles Handeln. All diese Kompetenzen zusammen ermöglichen es der Aufsichtsperson, nicht nur auf einzelne Missstände zu reagieren, sondern den Betrieb als Ganzes in seiner Entwicklung hin zu sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit zu begleiten. Die Aufsichtsperson ist fest in ein weitreichendes Arbeitsschutzsystem eingebunden. Sie arbeitet eng mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden, anderen Zweigen der Sozialversicherung und den internen betrieblichen Akteuren zusammen. In gemeinsamen Strategien und Kampagnen werden Schwerpunkte definiert, z. B. zu bestimmten Branchen, Gefährdungsarten oder Querschnittsthemen wie psychische Gesundheit oder Digitalisierung. Die Aufsichtsperson trägt diese Schwerpunkte in die Betriebe, passt sie an die konkreten Verhältnisse vor Ort an und sorgt dafür, dass die verschiedenen Angebote – etwa Beratung, Qualifizierung, Medien oder Förderprogramme – sinnvoll zusammenwirken. In dieser Rolle ist sie nicht nur Aufsichtsorgan, sondern auch Moderator und Vernetzer im Arbeitsschutzsystem. → Der Autor Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. → Weitere Informationen Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de

9 Arbeitssicherheit Arbeitsunfall – was ist zu tun? DEKRA Experten erinnern an Pflichten und Maßnahmen für Arbeitsschutz: Unterweisung im Arbeitsschutz ist Pflicht für Arbeitgeber Was ist zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt? Darüber sind viele Beschäftigte nicht richtig informiert, beobachten die Arbeitsschutzexperten von DEKRA in ihrer täglichen Praxis. Dabei müssen Mitarbeitende in der jährlichen Unterweisung zum Arbeitsschutz erfahren, was es mit Erster Hilfe, Verbandbuch und Durchgangsarzt auf sich hat. Unternehmen und Beschäftigte riskieren rechtliche, finanzielle oder gesundheitliche Nachteile, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten. „Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten zu unterweisen, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist“, sagt Jörg Lobe, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Gesundheitsschutz bei DEKRA. „Wer von einem Arbeitsunfall selbst betroffen ist oder als Ersthelfer vor Ort ist, muss diese ‚Basics‘ unbedingt kennen. Sonst riskiert er seinen Versicherungsschutz oder gar gesundheitliche Spätfolgen.“ Häufig wird diese Unterweisung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vernachlässigt, wie der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 zeigt. Laut einer forsa-Befragung für DEKRA gibt es nur bei 75 % der befragten Betriebe eine regelmäßige jährliche Unterweisung. Bei Betrieben unter 50 Mitarbeitenden sind es sogar nur 45 %. Arbeitgeber informieren Ganz wichtig nach einem Arbeitsunfall: „Neben der Ersten Hilfe und einem Notruf – falls nötig – ist eine Information an den Vorgesetzten und damit an den Arbeitgeber unerlässlich.“ Sollte der Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führen, muss der Arbeitgeber diesen Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. So kommt es in Deutschland laut Foto: freepik.com/by senivpetro

DGUV jährlich zu rund 750.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen (2024). Zudem muss der Arbeitgeber die Unfallursache ermitteln, gegebenenfalls die Gefährdungsbeurteilung überarbeiten und Arbeitsabläufe ändern. Denn Unternehmen sind laut Gesetz grundsätzlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. „Jeder Arbeitsunfall liefert wertvolle Informationen über Gefährdungen“, erinnert DEKRA Experte Lobe, „eine systematische Auswertung ist für Arbeitgeber deshalb ein absolutes Muss, um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu erhöhen.“ Was vielen Arbeitnehmern nicht bekannt ist, ist die Funktion der Durchgangsärztin oder -arztes. Er ist der „Vertragsarzt“ der Berufsgenossenschaft (BG), bei der Beschäftigte versichert sind. Im öffentlichen Sektor übernehmen die Unfallkassen die Funktion der BG. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufsuchen. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass sie als Versicherte die bestmögliche Behandlung erhalten. Das Ziel ist es dabei, die Arbeitsfähigkeit so schnell wie möglich wieder herzustellen. Augenärzte und HNO-Ärzte sind grundsätzlich Durchgangsärzte. Über den nächstgelegenen Durchgangsarzt hat der Arbeitgeber zu informieren. Bei ernsten Unfällen müssen Beschäftigte wie alle anderen auch die nächste Klinik aufsuchen. Verbandbucheintrag als Nachweis Nach dem Unfall darf der Eintrag in das das so genannte Verbandbuch nicht vergessen werden. Diesen Eintrag nimmt entweder der Ersthelfer oder bei kleineren Verletzungen der verunfallte Beschäftigte selbst vor. Dabei geht es um Zeitpunkt, Unfallvorgang, Verletzungen, Zeugen und Maßnahmen, um den Arbeitsunfall zu dokumentieren. Das Verbandbuch dient gegenüber den Versicherungsträgern als Nachweis – das ist nicht zuletzt bei gesundheitlichen Spätfolgen wichtig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Ein Verbandbucheintrag liefert zudem wichtige Informationen. „Das Verbandbuch ist für den Arbeitgeber eine wertvolle Quelle, um Gefährdungen und Unfallursachen und -abläufe zu erkennen und zu analysieren“, erinnert DEKRA Experte Lobe. Der DEKRA Arbeitsschutzexperte empfiehlt, Verbandbucheinträge in einem digitalen Tool vorzunehmen und dort auch die so genannten Beinaheunfälle zu erfassen. Denn auch Beinaheunfälle liefern wichtige Hinweise auf Gefahrenstellen, gefährliche Arbeitsabläufe oder mangelndes 10 Arbeitssicherheit Anzeige Neu! Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: https://bernheine-medien.de/newsletter-bestellen

Sicherheitsbewusstsein. „Damit können Beschäftigte und Arbeitgeber gemeinsam den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Chance sehen“, sagt Arbeitsschutzexperte Lobe. „Sind diese Abläufe etabliert, fördert das die Sicherheitskultur, verringert Unfälle und senkt die Ausfallzeiten.“ 11 Arbeitssicherheit → Arbeitsunfall: Was tun? • Erste Hilfe: Selbst- und Fremdschutz beachten, absichern, Verunfallte betreuen, bei Notfällen Notruf 112 wählen. • Vorgesetzten informieren: Sofort den direkten Vorgesetzten informieren. • Verbandbuch führen: Unfallzeitpunkt, -hergang und Verletzung im Verbandbuch sorgfältig dokumentieren. • Durchgangsarzt oder Klinik aufsuchen. • Notfall: Bei schweren Verletzungen Notruf wählen und direkt ins Krankenhaus. → Über DEKRA Seit mehr als 100 Jahren steht DEKRA für Sicherheit. 1925 mit dem ursprünglichen Ziel gegründet, die Verkehrssicherheit durch Fahrzeugprüfungen zu gewährleisten, hat sich DEKRA zur weltweit größten unabhängigen nicht börsennotierten Sachverständigenorganisation im Bereich Prüfung, Inspektion und Zertifizierung entwickelt. Heute begleitet das Unternehmen als globaler Partner seine Kunden mit umfassenden Dienstleistungen und Lösungen, um Sicherheit und Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben – ganz im Sinne des DEKRA Jubiläumsmottos "Securing the Future". Im Jahr 2024 hat DEKRA einen Umsatz von 4,3 Milliarden Euro erzielt. Rund 48.000 Mitarbeitende sind in etwa 60 Ländern auf fünf Kontinenten mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen im Einsatz. DEKRA gehört mit dem Platinum-Rating von EcoVadis zu den Top-1-Prozent der nachhaltigsten Unternehmen weltweit. Quelle: DEKRA Einfach die besten Experten finden! Anzeige Bei uns finden Sie:  Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo)  Fachkräfte für Arbeitssicherheit  Brandschutz  Befähigte Personen zur Prüfung  Leistungen im Bereich Gefahrstoffe  Seminare/Schulungen im Arbeitsschutz Jetzt kostenlos Angebotsanfrage absenden und Angebote vergleichen! www.sigeko-in-der-region.de

Entbürokratisierung im Arbeitsschutz Stefan Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH erklärt, warum weniger Vorschriften nicht automatisch mehr Risiko bedeuten. Wenn sich Regeln ändern, wächst in vielen Betrieben die Unsicherheit: Bleibt der Arbeitsschutz stabil oder steigt das Risiko? Die Sicherheitsingenieure Stefan und Anna Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH ordnen die aktuelle Debatte rund um den Bürokratieabbau ein und zeigen, warum Sicherheit vor allem durch wirksame Strukturen, klare Kommunikation und Verantwortung im Alltag entsteht. Mit der Vorstellung des Konzepts zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entfacht eine intensive Debatte: Gewerkschaften warnen vor einem Rückschritt, Verbände verweisen auf Einsparpotenziale, und in vielen Betrieben bleibt vor allem eine Frage hängen: Wird es jetzt gefährlicher? Änderungen bei Sicherheitsbeauftragten, weniger Pflichtprüfungen und mehr Spielräume bei internen Rollen wirken auf den ersten Blick wie ein großer Umbau in einem sensiblen Bereich. Doch wer tagtäglich mit Arbeitssicherheit zu tun hat, weiß: Entscheidend ist nicht die Schlagzeile, sondern die Praxis im Betrieb. „Beim Arbeitsschutz dürfen wir kein Schwarz-Weiß-Denken haben“, sagt Stefan Ganzke, Gründer und Geschäftsführer der WandelWerker Consulting GmbH. In der öffentlichen Debatte entstehe schnell der Eindruck, weniger formale Vorgaben bedeuteten automatisch weniger Sicherheit. „Dabei entscheidet nicht die Menge an Vorschriften darüber, wie sicher ein Betrieb ist, sondern ob Risiken sauber bewertet und Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden.“ „Wirksamer Arbeitsschutz entsteht dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen dürfen und gleichzeitig befähigt werden, Risiken zu erkennen und unsichere Situationen anzusprechen“, sagt Anna Ganzke. Genau daran arbeitet das Team der WandelWerker: Die Berater und Trainer unterstützen mittelständische Unternehmen und Konzerne in Deutschland und Europa dabei, Arbeitsunfälle und unsichere Situationen systematisch zu reduzieren. Nicht durch immer neue Regelwerke, sondern durch gezielte Weiterentwicklung der Sicherheitskultur. Im Mittelpunkt stehen die Haltung und Kompetenz der Beschäftigten, eine offene Sicherheitskommunikation, klare Strukturen in der Organisation und Maßnahmen, die sich am tatsächlichen Verhalten im Arbeitsalltag orientieren. Der Mythos vom allgegenwärtig wirksamen Sicherheitsbeauftragten Viele Kritiker argumentieren, Sicherheitsbeauftragte seien ein unverzichtbares Element des Arbeitsschutzes. Stefan Ganzke hält dagegen: In der Praxis sei das Bild deutlich 12 Arbeitssicherheit Anzeige Auch als Online-Abo! www.bernheine-medien.de/agbaufachmagazin-fuer-arbeitssicherheit

gemischter. Es gebe engagierte, kompetente Sicherheitsbeauftragte, aber eben auch Fälle, in denen die Rolle kaum Wirkung entfaltet. „Wie überall gibt es Top-Leute, es gibt Mitläufer und es gibt welche, die Sicherheitsbeauftragte geworden sind, weil sie bei drei nicht auf dem Baum waren“, sagt er. Entscheidend sei nicht, ob die Funktion „auf dem Papier“ existiert, sondern ob sie im Alltag wirklich eingebunden ist. Dass hier häufig Potenzial liegen bleibt, zeigen auch Befragungen: In einer Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung berichten 51,7 % der Sicherheitsbeauftragten, dass Kolleginnen und Kollegen sie nur selten zu Sicherheit und Gesundheit ansprechen. 47,9 Prozent erfahren nach eigener Aussage gar nicht oder erst sehr spät von gefährlichen Situationen. Und bei rund 42 % zeigen sich strukturelle Hürden: 42,9 % fehlt das Fachwissen, um geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, 42,4 % werden bei Betriebsbegehungen mit BG, Unfallkassen oder Behörden meist nicht eingebunden. Auch die oft zitierte Idee eines messbaren „Return on Prevention“ sieht Ganzke kritisch. Zwar kursiert seit Jahren die Aussage, dass es einen ermittelten Return on Prevention für Sicherheitsbeauftragte gibt, belastbar belegt sei das jedoch nicht. Es gilt allerdings, dass gut qualifizierte und wirksam eingesetzte Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Rolle in einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation spielen und ein wichtiges Bindeglied zwischen Mitarbeitenden, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind. Die eigentliche Aufgabe: Qualität statt reiner Pflichterfüllung Die zentrale Frage lautet deshalb nicht: Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen? Sondern: Wie gut funktionieren die Strukturen, die im Alltag tatsächlich gelebt werden? Stefan Ganzke sieht darin den blinden Fleck der aktuellen Diskussion. Unternehmen, die Sicherheitsbeauftragte bewusst einsetzen und den Mehrwert verstanden haben, würden das auch künftig tun. Wo die Rolle bisher nur aus Pflicht benannt wurde, habe sie oft ohnehin kaum Wirkung entfaltet, und genau dort ändere sich durch neue Schwellenwerte in der Praxis wenig. Auch das BMAS begründet den Schritt mit einem risikoorientierten Ansatz: Kleine und mittlere Betriebe ohne besondere Gefährdungen sollen von administrativen Pflichten entlastet werden, während der Unternehmer weiterhin für den Arbeitsschutz verantwortlich bleibt. Entscheidend ist, dass das Schutzniveau nicht pauschal „gesenkt“, sondern stärker an der tatsächlichen Gefährdungslage ausgerichtet wird. In Bereichen mit besonderen Risiken bleibt die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten unabhängig von der Betriebsgröße erforderlich. Für Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH ist die Konsequenz klar: „Entscheidend ist nicht die Zahl der Sicherheitsbeauftragten, sondern ihre Qualität und die Frage, wie gut sie eingebunden sind.“ Damit rückt ein Instrument in den Mittelpunkt, das ohnehin das Rückgrat des Arbeitsschutzes ist: die Gefährdungsbeurteilung. Sie soll nachvollziehbar klären, welche Risiken im Betrieb tatsächlich bestehen und welche Maßnahmen 13 Arbeitssicherheit

sinnvoll sind. Ergänzend wünscht sich der Experte mehr praxisnahe Branchenlösungen durch Unfallversicherungsträger, die Unternehmen Orientierung geben, ohne sie mit starren Vorgaben zu überziehen. Eine Schlüsselrolle spielen dabei die Führungskräfte. Sie entscheiden im Alltag, ob Sicherheitsbeauftragte eingebunden werden, ob Gefährdungsbeurteilungen ernst genommen werden und ob Beschäftigte sich trauen, unsichere Situationen anzusprechen. Klare Erwartungen, regelmäßiger Austausch und sichtbare Verantwortung im Team wirken häufig stärker als zusätzliche Rollen im Organigramm. Was das Gesetz fordert und was Unternehmen daraus gemacht haben Ein zweiter Punkt geht in der Debatte häufig unter: Nicht alles, was im Betrieb als „bürokratisch“ empfunden wird, ist tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben. „Viele Regeln sind nicht gesetzlich, sondern hausgemacht. Aus Angst, im Zweifel nicht rechtskonform zu handeln“, sagt Stefan Ganzke. Unternehmen packten oft zusätzliche Vorgaben obendrauf, weil man auf Nummer sicher gehen wolle. Der sogenannte „Leiterbeauftragte“ ist dafür ein typisches Beispiel: Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Rolle nicht, trotzdem existiert sie in vielen Unternehmen, inklusive Schulungen. Ähnlich ist es bei internen Verhaltensregeln, die zwar gut gemeint sein können, aber nicht aus Verordnungen stammen. Selbst ein Telefonierverbot beim Gehen über das Werksgelände ist häufig eine rein unternehmerische Entscheidung. Das BMAS-Konzept setzt an dieser Stelle an und will Doppelstrukturen abbauen, etwa bei dienstlich genutzten Fahrzeugen. „Privat reicht neben einer obligatorischen Sichtprüfung des Fahrers die StVZO-Prüfungen aus. Bei Dienstwagen hingegen muss noch einmal eine sachkundige Person auf Funktionsfähigkeit prüfen und dokumentieren. Jetzt soll für alle Dienstwagen, die keine Nutzfahrzeuge sind, die StVZO-Prüfung und die obligatorische eigene Sichtprüfung ausreichen, und das finde ich gut. Wir brauchen wieder mehr Eigenverantwortung von jedem Mitarbeiter“, sagt Stefan Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH. Entscheidend sei auch hier die Gefährdungsbeurteilung: Bei normalen Pkw könne das Risiko anders bewertet 14 Arbeitssicherheit Anzeige www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net

werden als bei Nutzfahrzeugen. „Bei Lkw oder Fahrzeugen wie Müllabfuhr oder Feuerwehr ist das Risiko höher, dort sollte die UVVPrüfung weiter Bestand haben.“ Ein moderner Arbeitsschutz: weniger Formular, mehr Kultur Wenn Unternehmen diese Chance nutzen, kann tatsächlich etwas entstehen, das viele sich seit Jahren wünschen: weniger Scheinsicherheit, weniger Formalismus und weniger „erfundene“ Rollen, dafür mehr Klarheit, mehr Qualität und mehr wirksame Prävention. „Man muss auch die Wahrheit sagen: Masse ist nicht immer Klasse. Lieber weniger, dafür mehr Qualität“, sagt Stefan Ganzke. Entscheidend sei, den Arbeitsschutz nicht als bürokratischen Pflichtakt zu behandeln, sondern als kulturelle Aufgabe im Betrieb. Die Reform zwinge Unternehmen, Verantwortung bewusster wahrzunehmen, und gebe zugleich den Freiraum, Routinen zu hinterfragen, die in der Praxis kaum Wirkung entfalten. „Das Sicherheitsniveau sinkt nicht automatisch, nur weil man Bürokratie abbaut. Wichtig ist, dass Unternehmen die Dinge stärken, die wirklich wirksam sind, und den Mut haben, überflüssige Strukturen abzulegen. Vielleicht braucht es für die wenigen schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern härtere Sanktionen“, so Ganzke. 15 Arbeitssicherheit Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de Kurz erklärt: BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales StVZO: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung UVV: Unfallverhütungsvorschriften → Die Autoren Anna und Stefan Ganzke sind Gründer und Geschäftsführer der WandelWerker Consulting GmbH. Gemeinsam mit ihrem Team haben sie es sich zur Aufgabe gemacht, die Einstellung von Führungskräften und Mitarbeitenden zum Arbeitsschutz in Unternehmen zu verbessern. Hierfür erarbeiten sie gemeinsam mit ihren Kunden eine Strategie, wie die Sicherheitskultur in den nächsten Jahren konkret weiterentwickelt werden kann. Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte unterstützen sie mit innovativen Trainings bei der Umsetzung. → Weitere Informationen WandelWerker Consulting GmbH Anna Ganzke & Stefan Ganzke service@wandelwerker.com www.wandelwerker.com

Prävention kann Leben retten Warum Baustellen ohne Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ein unkalkulierbares Risiko sind Im Juli 2020 passierte in Düsseldorf das Unfassbare: Arbeiter stemmten Durchbrüche in eine tragende Wand im Erdgeschoss eines Hauses. Die Wand stürzte ein und mit ihr das gesamte Gebäude. Zwei Bauarbeiter, 35 und 39 Jahre alt, wurden unter den Trümmern begraben und verloren ihr Leben. Fünf Jahre später endete der Prozess. Die Architektin, der Bauleiter und ein Subunternehmer erhielten Bewährungsstrafen. Der Vorwurf: Gravierende Fehler, fehlende Verantwortung und vor allem das Fehlen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo). Hätte ein SiGeKo den Unfall in Düsseldorf verhindern können? Ein Gutachter im Prozess wurde gefragt: "Wäre einem Sicherheitskoordinator aufgefallen, dass die tragende Wand Einschnitte ohne Abstützung hatte?" Seine Antwort: "Ja. Denn ein SiGeKo hätte die Baupläne geprüft, die Gefahr erkannt und die Risiken an die Verantwortlichen weitergeleitet." Genau dafür gibt es die Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators: • Risiken frühzeitig erkennen • präventive Maßnahmen einfordern • die Sicherheit von Beschäftigten koordinieren und überwachen „Da würden beim SiGeKo die Alarmglocken läuten“, sagte der Sachverständige. Warum der SiGeKo so wichtig ist Baustellen sind hochdynamische Arbeitsumgebungen: Zahlreiche Gewerke arbeiten gleichzeitig oder nacheinander, oft unter enormem Zeitdruck und mit engen Budgets. In diesem Spannungsfeld kann ein kleiner Fehler oder ein übersehener Arbeitsschritt schwerwiegende, manchmal sogar tödliche Folgen haben. Genau hier setzt die Arbeit des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators an. Er ist die zentrale Schnittstelle, die dafür sorgt, dass Sicherheitsfragen nicht zwischen Architekt, Bauleiter, Subunternehmern und Handwerkern verloren gehen. Sein Blick richtet sich nicht nur auf das Heute, sondern auch auf die kommenden Schritte: • Welche Gefährdungen entstehen durch parallele Arbeiten? • Wo müssen Schutzmaßnahmen abgestimmt werden? • Welche Risiken sind schon auf den Bauplänen erkennbar? Die Tätigkeit eines SiGeKo ist daher weit mehr als reine Formalität oder Bürokratie. Sie bedeutet gelebte Prävention: • Baupläne frühzeitig prüfen und kritische Stellen markieren • Gefährdungen realistisch bewerten und Lösungen einfordern • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen und sichtbar auf der Baustelle aushängen 16 Arbeitssicherheit

• Schutzmaßnahmen koordinieren und deren Umsetzung überwachen • regelmäßige Baustellenbegehungen durchführen, um die Praxis mit der Theorie abzugleichen • Beratung der Bauleitung zu allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit Der Fall in Düsseldorf zeigt tragisch, was passieren kann, wenn diese Funktion fehlt und weshalb sie im Jahr 1999 eingeführt wurde. Ein geschulter Blick auf die Baupläne hätte die Risiken sichtbar gemacht und womöglich zwei Menschenleben gerettet. Zwei Leben unnötig verloren Das Urteil zeigt: Verantwortliche können bestraft werden. Aber das Entscheidende bleibt: Zwei Familien trauern um ihre Männer, Söhne, Brüder, Kollegen. Hätten sie heute noch gelebt, wenn ein SiGeKo beauftragt gewesen wäre? Sehr wahrscheinlich, ja. Fazit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist keine Formalie. Sie ist ein Schutzschild für Menschenleben. Der Fall in Düsseldorf ist ein tragisches Beispiel dafür, was passiert, wenn auf Kosten der Sicherheit „gespart“ oder sie nicht ernst genommen wird. Es darf nicht sein, dass Prävention als Nebensache betrachtet wird. Dafür sind die Risiken zu groß und die Verluste zu endgültig! Jeder Unfall, jede Statistik, jede Zahl steht für ein menschliches Schicksal. Als Branche haben wir die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass niemand unnötig sein Leben auf der Baustelle verliert. Autorin: Nadja Tesch, Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (IHK), SIGEKO IN DER REGION → Weitere Informationen SIGEKO IN DER REGION info@sigeko-in-der-region.de www.sigeko-in-der-region.de 17 Arbeitssicherheit → SIGEKO IN DER REGION: Nimmt Ihnen die Suche ab! SIGEKO IN DER REGION ist eine innovative Plattform, die sich auf die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich SiGeKo und Arbeitsschutz spezialisiert hat. Das Firmenkonzept basiert auf einem Netzwerk, in dem Auftraggeber mit einem oder mehreren geeigneten Experten (SiGeKo) vernetzt werden, um effizient und unkompliziert Aufträge im Arbeitsschutz abzuwickeln. Mit nur vier Klicks können Sie kostenlos Ihre Angebotsanfrage an die registrierten Partnerfirmen in der Region Ihres Bauprojektes abgeben und kurzerhand die besten Angebote vergleichen. So finden Sie den passenden SiGeKo für Ihr Bauprojekt!

Das können Unternehmen von Sportlern lernen Stress positiv begegnen und Rückschläge als Chance erkennen Zwischen Leistungssport und Wirtschaft gibt es viele Parallelen: Es kommt bei beiden darauf an, Ziele zu erreichen und als Team zu agieren. Dabei sind Motivation, Teamstruktur und Kommunikation wesentliche Erfolgsfaktoren. Aber auch der zukunftsorientierte Umgang mit Rückschlägen ist wichtig. "Jede Sportlerin und jeder Sportler muss in ihrer beziehungsweise seiner Karriere Rückschläge verkraften. In der Sportpsychologie analysieren wir, welche für die Niederlage verantwortlichen Faktoren konnte der Sportler selbst beeinflussen. Dort lohnt es sich, genauer hinzuschauen und aus den Fehlern zu lernen", erklärt Julian Trahe, Sport- und Arbeitspsychologe bei TÜV Rheinland. Auch in Unternehmen zahle es sich aus, nach einem Rückschlag nicht nach Schuldigen zu suchen, sondern die Ursachen zu betrachten und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Dabei sei es Aufgabe der Unternehmenskultur und der Führungskräfte, diese positive Fehlerkultur vorzuleben. TÜV Rheinland begleitet Unternehmen dabei mit Angeboten zur Arbeits-, Betriebs- und Organisations-Psychologie. Mehr Fokus durch Innehalten Gerade in Krisen können Meetings sehr emotional sein. Hier helfen Methoden der Sportpsychologie bei der Fokussierung: "Atemtechniken, beispielsweise fünf Sekunden einatmen, sieben Sekunden den Atem anhalten und acht Sekunden ausatmen oder Achtsamkeitsübungen vor oder in Meetings bauen Stress ab und helfen den Teilnehmenden, lösungsorientierter zusammenzuarbeiten", erläutert Trahe. Stärken der Teammitglieder nutzen Die meisten Sportler haben ein klares Ziel vor Augen und nutzen Visualisierungstechniken, um sich vorzustellen, wie es sein wird, am Wettkampf teilzunehmen. Sie arbeiten Schritt für Schritt auf dieses Ereignis hin. In Unternehmen sind die Ziele hingegen oft nicht klar benannt und somit nicht visualisierbar. Dabei zeigt die Erfahrung, dass Ziele, die gemeinsam mit dem Team entwickelt wurden, häufiger erreicht werden. "Neben dem gemeinsamen Ziel ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden auch persönliche Entwicklungsziele haben. Das bedeutet, dass sie sich ihren Stärken entsprechend ins Team einbringen können. Ganz wesentlich ist dabei das Feedback der Führungskraft und des Teams: Lob lässt Mitarbeitende wachsen und gibt Kraft, auch mit negativen Rückmeldungen umzugehen", so Trahe. Bei kritischem Feedback sollte ebenso wie bei Rückschlägen eine lösungsorientierte Herangehensweise gewählt werden, die der Führungskraft und der betroffenen Person die Möglichkeit gibt, aus dem Geschehenen zu lernen. Vertrauen fördert persönliche Entwicklung Um die Stärken der Beschäftigten zu erkennen, ist ein moderner Führungsstil, bei dem Führungskräfte auf Augenhöhe mit den Mitarbeitenden kommunizieren und Interesse an den Menschen zeigen, ebenso entscheidend wie ein Vertrauensvorschuss. Letzterer ermöglicht es, Beschäftigten neue Projekte 18 Unternehmensführung

und weiterführende Aufgaben zu übertragen, die die persönliche Entwicklung fördern. Welche das sein könnten, erfahren Führungskräfte meist im persönlichen Austausch, beispielsweise in regelmäßigen Feedbackgesprächen. Der Schlüssel zum Erfolg: ein funktionierendes Team In Teams arbeiten oft sehr unterschiedliche Menschen zusammen. Für den Teamzusammenhalt und auch bei der Auswahl neuer Teammitglieder ist es daher wichtig, dass Kollegen trotz aller Unterschiede miteinander harmonieren. "Aufgabe des Trainers oder der Trainerin ist es, eine Gemeinschaft zu formen. Das bedeutet auch, Konflikte zu erkennen und bei Bedarf zu vermitteln, gemeinsame Gespräche zu führen und gegebenenfalls auch einen externen Mediator hinzuzuziehen. In Unternehmen fällt den Führungskräften die Rolle des Trainers zu, denn schwelende Konflikte senken die Leistungsfähigkeit des Teams", erläutert der Sportpsychologe. Für den Zusammenhalt eines Teams sind zudem reale Begegnungen wichtig, um sich auf persönlicher Ebenen kennen zu lernen. Im virtuellen Raum bieten Update-Calls am Morgen ebenso Austauschmöglichkeiten wie regelmäßige Termine für ein virtuelles Kaffeetrinken, bei dem persönliche Themen im Mittelpunkt stehen. "Gemeinsame Erlebnisse schweißen ein Team zusammen und motivieren die Mitglieder, immer das Beste zu geben – im Sport und im Unternehmen", betont Trahe. Umfassende Informationen über das Angebot zur Arbeits-, Betriebs- und OrganisationsPsychologie von TÜV Rheinland erhalten Unternehmen und Beschäftigte unter: www.tuv.com/abo-psychologie Quelle: TÜV Rheinland 19 Unternehmensführung → Über TÜV Rheinland Die Welt zu einem sicheren Ort machen – und das seit mehr als 150 Jahren: Dafür steht TÜV Rheinland als einer der weltweit führenden Prüfdienstleister mit einem Jahresumsatz von mehr als 2,7 Milliarden Euro und rund 27.000 Mitarbeitenden in gut 50 Ländern. Die hoch qualifizierten Experten prüfen technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen und gestalten den Wandel zu mehr Nachhaltigkeit mit. Sie trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Mit besonderer Expertise in Mobilität, Energieversorgung, Infrastruktur und vielen weiteren Bereichen sichert TÜV Rheinland unabhängig Qualität, insbesondere bei innovativen Technologien wie grünem Wasserstoff, künstlicher Intelligenz oder automatisiertem Fahren – und ermöglicht so eine sichere und lebenswerte Zukunft. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Hauptsitz des Unternehmens ist Köln, Deutschland.

Motivation als Schlüssel für wirksamen Arbeitsschutz Um sicheres Verhalten im Unternehmen zu verankern, braucht es mehr als Regeln und Unterweisungen: Motivation, Beteiligung und Anerkennung von Beschäftigten spielen eine zentrale Rolle. Häufig sind es Routinen, Zeitdruck oder unterschätzte Risiken, die zu gefährlichen Situationen oder Unfällen am Arbeitsplatz führen. Gerade deshalb ist Prävention entscheidend. "Ein moderner Arbeitsschutz setzt darauf, Beschäftigte aktiv einzubinden und ihr sicherheitsgerechtes Verhalten wertzuschätzen", sagt Frank Göller, Präventionsleiter der BG ETEM. Vision einer unfallfreien Welt Wenn Beschäftigte aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer beruflich bedingten Erkrankung ausfallen, verursacht das für Unternehmen hohe Kosten: Sie müssen zum Beispiel Produktionsausfälle hinnehmen und fehlendes Personal kompensieren. Zusätzlich entstehen langfristige wirtschaftliche Nachteile durch höhere Fehlzeiten, sinkende Produktivität, Know-how-Verlust und mögliche Image- sowie Haftungsschäden. Viele Unternehmen orientieren sich im Arbeitsschutz an der sogenannten Vision Zero. Sie ist die Leitidee einer Arbeitswelt ohne tödliche oder schwere Unfälle und Berufskrankheiten. Dahinter steht ein klarer Anspruch: Kein Unfall ist hinnehmbar, jeder Schaden ist vermeidbar. Um dieses Ziel zu erreichen, ist Prävention von Unternehmensseite wichtig – und die Einsicht jedes Einzelnen, dass sicheres und gesundes Verhalten sich auszahlt. Wenn Mitarbeitende etwa unsichere Situationen frühzeitig erkennen und melden, lässt sich dadurch Schlimmeres verhindern. Ein entscheidender Hebel ist dabei die Motivation: Wer Gefährdungen meldet, Kollegen anspricht oder sich besonders für Sicherheit und Gesundheit einsetzt, trägt aktiv dazu bei, Unfälle zu verhindern. Unternehmen können solches Engagement mit Anreizsystemen fördern. Einfach, sichtbar, wirksam Erfolgreiche Anreizsysteme im Arbeitsschutz zeichnen sich durch Klarheit und Einfachheit aus. Statt komplizierter Regelwerke braucht es verständliche Kriterien, Vertrauen in die Entscheidung der Führungskräfte und eine unmittelbare Rückmeldung. Besonders wirksam sind Anreize, die sichtbar und greifbar sind – sie regen zum Gespräch an und halten das Thema Sicherheit präsent, auch über den Arbeitsplatz hinaus. Zugleich stärken solche Ansätze die Präventionskultur insgesamt: Beschäftigte melden häufiger Beinaheunfälle und Verbesserungspotenziale, Führungskräfte übernehmen aktiv Verantwortung, und Unternehmen gewinnen wertvolle Hinweise, um Arbeitsbedingungen gezielt sicherer zu gestalten. So wird aus Arbeitsschutz kein reines Pflichtthema, sondern ein gemeinsames Anliegen. Podcast anhören und mehr Informationen Um ein Praxisbeispiel für ein Arbeitsschutz20 Unternehmensführung

Anreizsystem geht es in der neuen Folge von "Ganz sicher", dem Podcast der BG ETEM für Menschen mit Verantwortung. Zu Gast ist Magnus Magnusson, Programmleiter Vision Zero bei der Dräger Safety AG in Krefeld. Dort können Beschäftigte mit sicherheitsbewusstem Verhalten, das über das erwartbare Maß hinausgeht, Münzen sammeln – sogenannte Safety Coins. Magnusson erklärt im Gespräch mit Moderatorin Katrin Degenhardt, wie genau das System funktioniert, wie es die Sicherheitskultur im Betrieb voranbringt und warum echte Münzen zum Sammeln aus seiner Sicht besser funktionieren als ein digitales Punktesystem. Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter www.bgetem.de/ ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge „Incentives im Arbeitsschutz: Motivation in Münzform“ geht es hier: https://www.bgetem.de/presse-aktuelles/ themen-und-geschichten/podcasts/folge48-incentives-im-arbeitsschutz-motivationin-muenzform Quelle: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – BG ETEM 21 Unternehmensführung Anzeige Wir unterstützen Sie mit Texten und Layouts. Einfach E-Mail Anfrage senden an: info@bernheine-medien.de Wie stelle ich mein Unternehmen richtig dar? → Hintergrund BG ETEM Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

Neue Anforderungen für Arbeiten mit Asbest Seit dem 19. Dezember gelten wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Bau- und Handwerksbetriebe, die im Bestand tätig sind. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Neuerungen und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung. Mit der jetzigen Novellierung der Gefahrstoffverordnung werden die Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest erweitert. Ziel ist die vollständige Umsetzung der europäischen Asbestrichtlinie in nationales Recht. Neu: Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen (Asbest-Faserstaubbelastung < 10.000 Fasern/m³) und mittleren Risikobereich (Asbest-Faserstaubbelastung < 100.000 Fasern/m³). Eine entsprechende Zulassung war bislang nur für Arbeiten im Bereich hohen Risikos (Asbest-Faserstaubbelastung > 100.000 Fasern/m³) erforderlich. Die Genehmigung wird im Rahmen der unternehmensbezogenen Anzeige beantragt. Erfolgt innerhalb einer Frist von vier Wochen keine Rückmeldung der zuständigen Behörde, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Die Genehmigung ist sechs Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden. Damit wird die Anzeigepflicht um ein formales Genehmigungsverfahren, das Unternehmen künftig in ihre betrieblichen Abläufe einplanen müssen, ergänzt. 22 Meldungen Foto: freepik.com

Erweiterte Nachweis- und Anzeigepflichten bei Tätigkeiten mit Asbest Auch für die Anzeige von Tätigkeiten mit Asbest bei der Behörde gelten aufgrund der neuen Gefahrstoffverordnung zusätzliche Anforderungen. So müssen Unternehmen jene Beschäftigten, die an oder mit asbesthaltigen Materialien arbeiten sollen, bei der Anzeige der Tätigkeiten namentlich angeben und Nachweise über die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Asbest vorlegen. Zusätzlich ist die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten nachzuweisen. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Arbeiten mit Asbest ausschließlich von fachkundigem und gesundheitlich geeignetem Personal durchgeführt werden. Sachkundenachweis für aufsichtführende Personen Eine angedachte Übergangsfrist für die Sachkunde der aufsichtführenden Person bei Tätigkeiten mit Asbest im Rahmen der funktionalen Instandhaltung wurde nicht in die Novellierung der Gefahrstoffverordnung aufgenommen. Das heißt, dass für aufsichtführende Personen bei der Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen der funktionalen Instandhaltung in Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 nach wie vor ein Sachkundenachweis nach Anlage 4C der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 erforderlich ist. BG BAU unterstützt Betriebe bei der Umsetzung Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der fachgerechten Umsetzung der neuen Vorschriften. Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, erläutert hierzu: „Mit den neuen Vorgaben kommt auf viele Unternehmen ein zusätzliches Genehmigungsverfahren zu. Wichtig ist, dieses frühzeitig in die betrieblichen Abläufe zu integrieren, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei Arbeiten im Bestand jederzeit gewährleistet bleiben. Wir stehen den Betrieben dabei mit Beratung, Qualifizierungen und passgenauen Handlungshilfen zur Seite.“ Die BG BAU bietet umfassende Beratungsleistungen, Qualifizierungsmaßnahmen und branchenspezifische Handlungshilfen an, um ihre Mitgliedsunternehmen bei der systematischen Umsetzung der neuen Anforderungen zu unterstützen. → Weitere Informationen Fachinformationen zum sicheren Arbeiten mit Asbest sowie Hinweise zum Bauen im Bestand: www.bgbau.de/asbest Informationen zu Gefahrstoffen, inklusive Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen: www.bgbau.de/gefahrstoffe Arbeitsschutzprämie „Schutzpaket für das Bauen im Bestand“: www.bgbau.de/schutzpaketbauen-im-bestand Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU 23 Meldungen

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