a.g.bau_01.2026

DGUV jährlich zu rund 750.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen (2024). Zudem muss der Arbeitgeber die Unfallursache ermitteln, gegebenenfalls die Gefährdungsbeurteilung überarbeiten und Arbeitsabläufe ändern. Denn Unternehmen sind laut Gesetz grundsätzlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. „Jeder Arbeitsunfall liefert wertvolle Informationen über Gefährdungen“, erinnert DEKRA Experte Lobe, „eine systematische Auswertung ist für Arbeitgeber deshalb ein absolutes Muss, um die Arbeitssicherheit im Betrieb zu erhöhen.“ Was vielen Arbeitnehmern nicht bekannt ist, ist die Funktion der Durchgangsärztin oder -arztes. Er ist der „Vertragsarzt“ der Berufsgenossenschaft (BG), bei der Beschäftigte versichert sind. Im öffentlichen Sektor übernehmen die Unfallkassen die Funktion der BG. Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufsuchen. Auf diese Weise stellen sie sicher, dass sie als Versicherte die bestmögliche Behandlung erhalten. Das Ziel ist es dabei, die Arbeitsfähigkeit so schnell wie möglich wieder herzustellen. Augenärzte und HNO-Ärzte sind grundsätzlich Durchgangsärzte. Über den nächstgelegenen Durchgangsarzt hat der Arbeitgeber zu informieren. Bei ernsten Unfällen müssen Beschäftigte wie alle anderen auch die nächste Klinik aufsuchen. Verbandbucheintrag als Nachweis Nach dem Unfall darf der Eintrag in das das so genannte Verbandbuch nicht vergessen werden. Diesen Eintrag nimmt entweder der Ersthelfer oder bei kleineren Verletzungen der verunfallte Beschäftigte selbst vor. Dabei geht es um Zeitpunkt, Unfallvorgang, Verletzungen, Zeugen und Maßnahmen, um den Arbeitsunfall zu dokumentieren. Das Verbandbuch dient gegenüber den Versicherungsträgern als Nachweis – das ist nicht zuletzt bei gesundheitlichen Spätfolgen wichtig, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Ein Verbandbucheintrag liefert zudem wichtige Informationen. „Das Verbandbuch ist für den Arbeitgeber eine wertvolle Quelle, um Gefährdungen und Unfallursachen und -abläufe zu erkennen und zu analysieren“, erinnert DEKRA Experte Lobe. Der DEKRA Arbeitsschutzexperte empfiehlt, Verbandbucheinträge in einem digitalen Tool vorzunehmen und dort auch die so genannten Beinaheunfälle zu erfassen. Denn auch Beinaheunfälle liefern wichtige Hinweise auf Gefahrenstellen, gefährliche Arbeitsabläufe oder mangelndes 10 Arbeitssicherheit Anzeige Neu! Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: https://bernheine-medien.de/newsletter-bestellen

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