a.g.bau_01.2026

gemischter. Es gebe engagierte, kompetente Sicherheitsbeauftragte, aber eben auch Fälle, in denen die Rolle kaum Wirkung entfaltet. „Wie überall gibt es Top-Leute, es gibt Mitläufer und es gibt welche, die Sicherheitsbeauftragte geworden sind, weil sie bei drei nicht auf dem Baum waren“, sagt er. Entscheidend sei nicht, ob die Funktion „auf dem Papier“ existiert, sondern ob sie im Alltag wirklich eingebunden ist. Dass hier häufig Potenzial liegen bleibt, zeigen auch Befragungen: In einer Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung berichten 51,7 % der Sicherheitsbeauftragten, dass Kolleginnen und Kollegen sie nur selten zu Sicherheit und Gesundheit ansprechen. 47,9 Prozent erfahren nach eigener Aussage gar nicht oder erst sehr spät von gefährlichen Situationen. Und bei rund 42 % zeigen sich strukturelle Hürden: 42,9 % fehlt das Fachwissen, um geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, 42,4 % werden bei Betriebsbegehungen mit BG, Unfallkassen oder Behörden meist nicht eingebunden. Auch die oft zitierte Idee eines messbaren „Return on Prevention“ sieht Ganzke kritisch. Zwar kursiert seit Jahren die Aussage, dass es einen ermittelten Return on Prevention für Sicherheitsbeauftragte gibt, belastbar belegt sei das jedoch nicht. Es gilt allerdings, dass gut qualifizierte und wirksam eingesetzte Sicherheitsbeauftragte eine wichtige Rolle in einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation spielen und ein wichtiges Bindeglied zwischen Mitarbeitenden, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind. Die eigentliche Aufgabe: Qualität statt reiner Pflichterfüllung Die zentrale Frage lautet deshalb nicht: Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Unternehmen? Sondern: Wie gut funktionieren die Strukturen, die im Alltag tatsächlich gelebt werden? Stefan Ganzke sieht darin den blinden Fleck der aktuellen Diskussion. Unternehmen, die Sicherheitsbeauftragte bewusst einsetzen und den Mehrwert verstanden haben, würden das auch künftig tun. Wo die Rolle bisher nur aus Pflicht benannt wurde, habe sie oft ohnehin kaum Wirkung entfaltet, und genau dort ändere sich durch neue Schwellenwerte in der Praxis wenig. Auch das BMAS begründet den Schritt mit einem risikoorientierten Ansatz: Kleine und mittlere Betriebe ohne besondere Gefährdungen sollen von administrativen Pflichten entlastet werden, während der Unternehmer weiterhin für den Arbeitsschutz verantwortlich bleibt. Entscheidend ist, dass das Schutzniveau nicht pauschal „gesenkt“, sondern stärker an der tatsächlichen Gefährdungslage ausgerichtet wird. In Bereichen mit besonderen Risiken bleibt die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten unabhängig von der Betriebsgröße erforderlich. Für Ganzke von der WandelWerker Consulting GmbH ist die Konsequenz klar: „Entscheidend ist nicht die Zahl der Sicherheitsbeauftragten, sondern ihre Qualität und die Frage, wie gut sie eingebunden sind.“ Damit rückt ein Instrument in den Mittelpunkt, das ohnehin das Rückgrat des Arbeitsschutzes ist: die Gefährdungsbeurteilung. Sie soll nachvollziehbar klären, welche Risiken im Betrieb tatsächlich bestehen und welche Maßnahmen 13 Arbeitssicherheit

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