bietet den Betrieben die Möglichkeit, bei kurzfristigen Fragen schneller Rat zu bekommen als bisher. Die Sifas und BÄ sparen gegenüber der Präsenzberatung die Zeit für die Anreise. Wichtig: Die Verhältnisse im Betrieb müssen den Sifas und BÄ bekannt sein – durch eine Erstbegehung und regelmäßige Präsenz in den Betrieben. Die digitale Beratung muss von den zuständigen Fachleuten persönlich erfolgen. Vereinfachte Regelbetreuung für kleine Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung kleiner Betriebe gilt nun für eine Betriebsgröße von bis zu 20 Beschäftigten (bisher 10 Beschäftigte). Grundsätzlich muss alle drei Jahre eine der beiden beteiligten Personen (Sifas oder BÄ) vor Ort sein – die andere Fachdisziplin ist bedarfsweise einzubeziehen. Die sogenannte anlassbezogene Betreuung, etwa bei Neuplanungen und Änderungen im Betrieb oder Unfalluntersuchungen, müssen die Betriebe erforderlichenfalls in Anspruch nehmen. Sifas aus mehr Fachgebieten möglich. Die Ausbildung zu Fachkräften für Arbeitssicherheit steht nun Absolventen aus mehr Fachgebieten als bisher offen. Genannt werden: Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaft. Mehr Transparenz BÄ sowie Sifas erbringen in ihrem jährlichen Bericht zukünftig Nachweise über absolvierte Fortbildungen. Für Unternehmen bedeutet diese Neuerung mehr Kontrolle über die Qualität der von Ihnen beauftragten Fachleute. Betriebsspezifische Betreuung Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten bilden die "Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung" weiterhin die zentralen Elemente für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Beratungen im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung beziehen sich auf betriebsindividuelle Gegebenheiten. Diese können einen besonderen Betreuungsaufwand erfordern, für den keine Einsatzzeiten vorgegeben sind. Zu speziellen Fachthemen können auch Personen mit entsprechender Fachkompetenz herangezogen werden, die keine BÄ oder Sifa sind. Die neue DGUV Regel 100-002 gibt hierzu weitere Empfehlungen und nennt Beispiele: • Spezialisten von der Feuerwehr, die bei der Organisation des betrieblichen Brandschutzes helfen, • Arbeitspsychologen, die rund um das Thema psychische Belastung bei der Arbeit beraten, oder • Gesundheitswissenschaftler, die beim Aufbau der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen. Die DGUV Vorschrift 2 und die DGUV Regel 100-002 sind in den offiziellen Bekanntmachungen der BG Verkehr nachzulesen unter www.bg-verkehr.de Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfall- versicherung – DGUV 25 Meldungen
RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=