Die Aufsichtsperson Rechtsgrundlage, Aufgaben und Befugnisse Die Aufsichtsperson der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine hoheitlich handelnde Fachkraft, die Unternehmen dabei unterstützt und zugleich verpflichtet, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie steht damit an der Schnittstelle zwischen dem Unfallversicherungsträger und den Betrieben und trägt die Verantwortung, die gesetzlichen Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in die betriebliche Realität zu übersetzen und ihre Einhaltung zu sichern. Ihr Auftrag ist präventiv ausgerichtet: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sollen nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen, und wo Risiken bestehen, sind sie systematisch zu erkennen, zu bewerten und durch wirksame Maßnahmen zu minimieren. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII), das der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe zuweist, mit allen geeigneten Mitteln für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung zu sorgen, sowie das Grundgesetz das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit beinhaltet, aus dem eine staatliche Schutzpflicht abgeleitet wird. Rolle und Aufgabenschwerpunkt der Aufsichtsperson In diesem Rahmen entwickelt die Aufsichtsperson ein Rollenverständnis, das weit über das Bild eines reinen Kontrolleurs hinausgeht. Sie versteht sich als Partner und Impulsgeber für Prävention, die die Verantwortlichen im Betrieb fachkundig berät, aber bei Bedarf auch verbindlich eingreift. Charakteristisch 4 Arbeitssicherheit Foto: Freepik Company S.L. / www.freepik.com
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