tet, diese Ausbildung bereitzustellen und durch entsprechende Prüfungsordnungen zu regeln. Außerdem muss die Aufsichtsperson kontinuierlich fortgebildet werden: Neue technische Entwicklungen, Veränderungen im Recht, gesellschaftliche Trends wie Digitalisierung, neue Arbeitsformen oder der demografische Wandel erfordern, dass sie ihr Fachwissen und ihre methodischen Fähigkeiten ständig aktualisiert haben. Der Träger unterstützt diesen Prozess, indem er Weiterbildungsangebote entwickelt, individuelle Entwicklungswege ermöglicht und sicherstellt, dass die Aufsichtsperson über aktuelle Informationsquellen und Netzwerke verfügt. Auch ausreichende zeitliche und organisatorische Ressourcen sind ein Recht, das es ihr überhaupt erst erlaubt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Pflichten der Aufsichtsperson Parallel dazu unterliegt die Aufsichtsperson umfangreichen Pflichten. An erster Stelle steht die Pflicht, ihren gesetzlichen Auftrag sorgfältig, objektiv und ohne sachfremde Einflüsse zu erfüllen. Sie muss sich bei ihrer Beurteilung strikt an geltende Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik und des Arbeitsschutzes halten und darf persönliche Vorlieben oder Sympathien nicht über fachliche Kriterien stellen. Eine gründliche Vorbereitung und eine sorgfältige Dokumentation der Maßnahmen und Feststellungen sind ebenso Pflicht wie eine klare und verständliche Kommunikation gegenüber den Betrieben. Die Aufsichtsperson muss außerdem die Grenzen ihrer Befugnisse kennen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten: Nicht jede Abweichung rechtfertigt sofort eine harte Maßnahme; häufig sind beratende Gespräche, Vereinbarungen und Begleitung bei der Umsetzung der angemessenere Weg. Darüber hinaus besteht eine Pflicht zur Kooperation mit anderen Aufsichtsträgern und Sozialversicherungsträgern im Rahmen gemeinsamer Strategien, damit Unternehmen möglichst abgestimmte Vorgaben erhalten und Doppelarbeit reduziert wird. Voraussetzungen Wesentlich für ihr Rollenverständnis sind zudem bestimmte persönliche und soziale Eigenschaften. Die Aufsichtsperson muss in der Lage sein, auch in belastenden Situationen – etwa nach schweren Unfällen oder in Konflikten mit Unternehmensleitungen – sachlich und handlungsfähig zu bleiben. Sie braucht Einfühlungsvermögen und Kommunikationsstärke, um mit Beschäftigten, Vorgesetzten, Interessenvertretungen und Fachleuten konstruktiv auf Augenhöhe in den Dialog zu kommen. Konfliktfähigkeit und Standfestigkeit sind notwendig, um bei Widerständen oder Unzufriedenheit fachlich begründete Positionen zu vertreten und im Zweifel auch unpopuläre Anordnungen zu treffen. Gleichzeitig verlangt die Rolle ein hohes Maß an Selbstreflexion: Die Aufsichtsperson sollte ihr eigenes Auftreten, ihre Kommunikationsstrategien und Entscheidungen regelmäßig hinterfragen und aus Rückmeldungen und Erfahrungen lernen. Offenheit für neue Ideen, Lernbereitschaft und Begeisterungsfähigkeit helfen, Unternehmen für Prävention zu gewinnen und sie auf dem Weg zu einer verankerten Sicherheits- und Gesundheitskultur zu begleiten. 7 Arbeitssicherheit
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