8 Arbeitssicherheit Das zugrunde liegende Kompetenzprofil ist breit gefasst. Fachlich bringt die Aufsichtsperson einen qualifizierten Berufsabschluss (mindestens DQR-Niveau 6 z. B. Handwerksmeister) und einschlägige Praxiserfahrung mit, die in der Ausbildung zur Aufsichtsperson gezielt um Inhalte des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und der Gesundheitsprävention ergänzt werden. Methodisch muss sie in der Lage sein, komplexe Informationen zu strukturieren, Risiken systematisch zu analysieren, Gespräche zielorientiert zu führen, Sitzungen zu moderieren und Inhalte verständlich zu präsentieren. Sozialkompetenzen wie Team- und Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsstärke, Kritik- und Konfliktfähigkeit sind unerlässlich, um als akzeptierter Ansprechpartner im Betrieb wahrgenommen zu werden. Personale Kompetenzen – etwa Belastbarkeit, Selbstdisziplin, Verantwortungsbewusstsein, Lernbereitschaft – bilden die Basis für ein dauerhaft professionelles Handeln. All diese Kompetenzen zusammen ermöglichen es der Aufsichtsperson, nicht nur auf einzelne Missstände zu reagieren, sondern den Betrieb als Ganzes in seiner Entwicklung hin zu sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit zu begleiten. Die Aufsichtsperson ist fest in ein weitreichendes Arbeitsschutzsystem eingebunden. Sie arbeitet eng mit staatlichen Arbeitsschutzbehörden, anderen Zweigen der Sozialversicherung und den internen betrieblichen Akteuren zusammen. In gemeinsamen Strategien und Kampagnen werden Schwerpunkte definiert, z. B. zu bestimmten Branchen, Gefährdungsarten oder Querschnittsthemen wie psychische Gesundheit oder Digitalisierung. Die Aufsichtsperson trägt diese Schwerpunkte in die Betriebe, passt sie an die konkreten Verhältnisse vor Ort an und sorgt dafür, dass die verschiedenen Angebote – etwa Beratung, Qualifizierung, Medien oder Förderprogramme – sinnvoll zusammenwirken. In dieser Rolle ist sie nicht nur Aufsichtsorgan, sondern auch Moderator und Vernetzer im Arbeitsschutzsystem. → Der Autor Nils Bücker, geboren 1981, ist Gerüstbauermeister, geprüfter Betriebswirt (HwO) und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zum Gerüstbauer beendete er 2003 bei der HWK zu Dortmund und arbeitete anschließend als Monteur und Kolonnenführer. 2008 wechselte er in die Bauleitung. Sein Wirkungsradius erstreckte sich vom klassischen Fassadengerüst über Industriegerüste im Raffinerie- und Energiesektor bis hin zu Sonderkonstruktionen aus Arbeits- und Schutzgerüsten in Kombination mit Traggerüstelementen für Brückensanierungen. Seit 2018 beschäftigt er sich intensiv mit den Fragen rund um den Arbeitsschutz im Gerüstbau. → Weitere Informationen Tomshöfer + Partner • Nils Bücker Zu den Kämpen 2a • D-44791 Bochum Tel. +49 234 5880733 Mobil +49 152 08926191 n.buecker@ingenieure-am-werk.de www.ingenieure-am-werk.de
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