9 Arbeitssicherheit Arbeitsunfall – was ist zu tun? DEKRA Experten erinnern an Pflichten und Maßnahmen für Arbeitsschutz: Unterweisung im Arbeitsschutz ist Pflicht für Arbeitgeber Was ist zu tun, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt? Darüber sind viele Beschäftigte nicht richtig informiert, beobachten die Arbeitsschutzexperten von DEKRA in ihrer täglichen Praxis. Dabei müssen Mitarbeitende in der jährlichen Unterweisung zum Arbeitsschutz erfahren, was es mit Erster Hilfe, Verbandbuch und Durchgangsarzt auf sich hat. Unternehmen und Beschäftigte riskieren rechtliche, finanzielle oder gesundheitliche Nachteile, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten. „Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten zu unterweisen, was bei einem Arbeitsunfall zu tun ist“, sagt Jörg Lobe, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Gesundheitsschutz bei DEKRA. „Wer von einem Arbeitsunfall selbst betroffen ist oder als Ersthelfer vor Ort ist, muss diese ‚Basics‘ unbedingt kennen. Sonst riskiert er seinen Versicherungsschutz oder gar gesundheitliche Spätfolgen.“ Häufig wird diese Unterweisung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vernachlässigt, wie der DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025 zeigt. Laut einer forsa-Befragung für DEKRA gibt es nur bei 75 % der befragten Betriebe eine regelmäßige jährliche Unterweisung. Bei Betrieben unter 50 Mitarbeitenden sind es sogar nur 45 %. Arbeitgeber informieren Ganz wichtig nach einem Arbeitsunfall: „Neben der Ersten Hilfe und einem Notruf – falls nötig – ist eine Information an den Vorgesetzten und damit an den Arbeitgeber unerlässlich.“ Sollte der Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führen, muss der Arbeitgeber diesen Unfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. So kommt es in Deutschland laut Foto: freepik.com/by senivpetro
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