Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 schrittweise in Kraft Zukünftig dürfen Betriebsärzt*innen und sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten Ende 2024 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen neuen Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Die Unfallverhütungsvorschrift dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzt*innen zu organisieren. Die Unfallversicherungsträger setzen die Vorschrift jetzt sukzessive in Kraft. Den Anfang machte die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am 1. April 2025. Die Änderungen sollen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen. Sie umfassen unter anderem: • Zukünftig dürfen Betriebsärzt*innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. Im Vorfeld müssen sie sich allerdings einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen, zum Beispiel durch eine Begehung. • Absolvent*innen aus weiteren Fachgebieten dürfen sich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifizieren und anschließend bestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie. Unternehmer*innen können ihre Fachkräfte also zielgerichteter je nach Anforderungen der Branche aussuchen. • Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen. Früher stand dieses Angebot nur Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten offen. • Betriebsärzt*innen sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in ihrem jährlichen Bericht absolvierte Fortbildungen nachweisen. Diese Neuerung gibt Unternehmen eine weitere Möglichkeit, die Qualität der angebotenen Dienstleistung einzuschätzen. • Betriebe werden – abhängig von den Gefährdungen ihrer Branche – bestimmten Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Zuordnung wurde überarbeitet und ist für Unternehmensführungen nun leichter auffindbar. • Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes werden klarer definiert und in einer neuen DGUV-Regel 100-002 erläutert. Sie enthält auch praxisnahe Umsetzungsbeispiele, 12 Meldungen Anzeige Auch als Online-Abo! www.bernheine-medien.de/agbaufachmagazin-fuer-arbeitssicherheit
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