agbau_02.2025

heitstechnischen Zusatzqualifikation kommt eher einer Verengung als Erweiterung bei der Einbeziehung spezifizierter Fachkompetenz gleich. Damit verpasst die Novellierung die Chance einer echten strukturellen Reform. Die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen zählt zu den Kernkompetenzen der Psychologie. Psycholog*innen verfügen über ein tiefgehendes Verständnis der komplexen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen und physischer sowie psychischer Gesundheit. Sinnvoll und zeitgemäß wäre daher die Integration von arbeitspsychologischen Fachkräften mit eigenem gesetzlichen Auftrag, Qualifikationsprofil und Zuständigkeitsbereich im betrieblichen Arbeitsschutz. Vor dem Hintergrund des aktuellen Koalitionsvertrags, der die menschengerechte Gestaltung digitaler Arbeit und Stärkung psychischer Gesundheit ausdrücklich als politische Ziele benennt und aus aktuellem Anlass zum Internationalen Tag der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2025 unter dem Motto „Arbeitsschutz sichert Zukunftsfähigkeit“ nimmt der BDP zur DGUV Vorschrift 2 Novellierung Stellung. Der Verband sieht die Einführung der Psychologie als dritten Säule im betrieblichen Arbeitsschutzkonzept nicht nur als Option, sondern als notwendigen Entwicklungsschritt für einen modernen, wirksamen und wirtschaftlich tragfähigen Arbeitsschutz in Deutschland. Zudem schließt die gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich psychische Belastung mit ein (§ 5 ArbSchG). Hier mangelt es noch an einheitlichen Qualitätsstandards hinsichtlich der Qualifikation, Verfahren und Umsetzung. Der Verband spricht sich daher dafür aus, gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, dem Gesetzgeber und weiteren Fachverbänden ein tragfähiges Konzept zur Integration arbeitspsychologischer Fachkompetenz in den betrieblichen Arbeitsschutz zu entwickeln, das bestehende Arbeitsschutzkonzepte gezielt ergänzt. Nur durch echte interdisziplinäre Zusammenarbeit kann ein Arbeitsschutz entstehen, der die Herausforderungen der Gegenwart meistert und die Arbeitswelt von morgen gesund, sicher und leistungsfähig gestaltet. Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. – BDP 17 Meldungen → Berufsverband Deutscher Psychologin- nen und Psychologen e. V. (BDP) Der BDP vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/ beamteten Psycholog*innen aus allen Tätigkeitsbereichen. Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit. Der BDP wurde vor über 75 Jahren am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet. Heute gehören dem Verband rund 11.000 Mitglieder an.

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