Gescheiterte Unternehmensnachfolge! Gesellschaftsrechtliche Risiken frühzeitig erkennen In diesem Beitrag wird gezeigt, welche gesellschaftsrechtlichen Risiken im Rahmen der Unternehmensnachfolge besonders häufig auftreten – und wie sie rechtzeitig erkannt und rechtssicher vermieden werden können. Die Unternehmensnachfolge zählt zu den größten Herausforderungen für mittelständische Betriebe in Deutschland. Schätzungen zufolge steht in den kommenden Jahren bei zehntausenden Unternehmen ein Generationswechsel an. Doch nicht selten scheitert dieser Prozess – mit teils gravierenden wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen. Oft mangelt es an einer frühzeitigen Planung, an klaren vertraglichen Regelungen oder an der Einbindung fachkundiger Berater. Gesellschaftsrechtliche Konflikte, etwa unter Gesellschafter*innen oder mit Erb*innen, sind dabei eine der häufigsten Ursachen für das Scheitern. Gesellschaftsrechtliche Stolpersteine bei der Nachfolge Die größte Gefahr bei einer Unternehmensnachfolge liegt oft im Detail – und das beginnt bereits im Gesellschaftsvertrag. Viele Verträge stammen noch aus der Gründungsphase des Unternehmens und wurden nie an veränderte Familienstrukturen oder neue rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert im Ernstfall Konflikte, die das Unternehmen existenziell bedrohen können. Unklare oder veraltete Regelungen im Gesellschaftsvertrag Ein häufiger Fehler: Der Gesellschaftsvertrag enthält keine oder nur unzureichende Regelungen zur Nachfolge. Was passiert, wenn ein/e Gesellschafter*in stirbt, aus dem Unternehmen ausscheidet oder seine/ihre Anteile verkaufen möchte? Ohne klare Vorgaben drohen langwierige Auseinandersetzungen – mit ungewissem Ausgang. Erbrechtliche versus gesellschaftsrechtliche Interessen Erb*innen und Gesellschafter*innen sind nicht automatisch dasselbe. Selbst wenn Kinder oder Ehepartner*innen gesetzlich erben, bedeutet das nicht, dass sie auch Gesellschafter*in werden dürfen oder sollen. Gesellschaftsverträge müssen klar regeln, ob und unter welchen Bedingungen Erb*innen in die Gesellschaft eintreten können – oder ob eine Abfindung vorgesehen ist. Probleme bei Anteilsübertragung und Stimmrechtsverhältnissen Wer darf Anteile übernehmen – und zu welchen Bedingungen? Werden Anteile auf mehrere Nachfolger*innen verteilt, kann das zu verschobenen Stimmverhältnissen oder Blockadesituationen führen. Auch steuerliche Aspekte spielen hier eine große Rolle. Ohne rechtssichere Gestaltung drohen Streit, Kontrollverlust oder sogar eine Zerschlagung des Unternehmens. 18 Recht
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