4 Arbeitssicherheit Einen SiGeKo beauftragen Wie wird ein SiGeKo beauftragt und was ist dabei zu beachten? Die Sicherheit auf Baustellen ist kein Zufall, sondern das Ergebnis sorgfältiger Planung und Or- ganisation. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle. Wenn Sie einen SiGeKo beauftragen, stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie einen SiGeKo beauftragen und wie sich dieser Prozess durch das Portal SIGEKO IN DER REGION effektiv beschleunigen lässt. Warum einen SiGeKo beauftragen? Gemäß § 4 der Baustellenverordnung ist der Bauherr dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen und somit die Sicherheit auf der Baustelle nachhaltig zu gewährleisten. Wenn er einen SiGeKo beauftragt, der diese Aufgabe für ihn übernimmt, sichert er somit nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern fördert auch aktiv die Arbeitssicherheit auf seiner Baustelle. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, ist eine rechtzeitige Beauftragung unerlässlich. Der Bauherr kann die Aufgaben eines SiGeKos auch selbst übernehmen, sofern er über die entsprechenden Qualifikationen verfügt. Dies ist jedoch selten der Fall, da die Anforderungen an den Arbeitsschutz sehr hoch sind. SiGeKo beauftragen: Gesetzliche Grundlagen und Pflichten Ein Bauherr ist verpflichtet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu engagieren, wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf seiner Baustelle tätig sind (§ 3 Baustellenverordnung). Aufgaben des SiGeKo nach der Beauftragung Der SiGeKo koordiniert die Zusammenarbeit der einzelnen Gewerke, nimmt an Baubesprechungen teil, dokumentiert die umgesetzten Maßnahmen und sorgt dafür, dass alle Beschäftigten über potenzielle Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen informiert sind. Darüber hinaus wird durch die transparente Kommunikation zwischen den Gewerken sichergestellt, dass keine wichtigen Informationen verloren gehen, die für die Sicherheit auf der Baustelle entscheidend sind. Seine Verantwortlichkeiten umfassen: • Vorankündigung Zu seinen Aufgaben gehört die Erstellung der Vorankündigung gemäß § 2 Abs. 1 der Baustellenverordnung, die eine grundlegende Information über die geplante Baustelle an die zuständigen Behörden übermittelt. • SiGe-Plan Zudem führt er eine gründliche Gefährdungsbeurteilung durch, um potenzielle Risiken zu identifizieren. Auf dieser Grundlage entwickelt er einen maßgeschneiderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der spezifische Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -minimierung übersichtlich für alle beteiligten am Bau aufzeigt.
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