a.g.bau_03.2023

11 Arbeitssicherheit Arbeiten nur zeitweilig (2 Stunden je Arbeitsschicht) ausgeführt werden, ist eine Standhöhe von 2 Meter bis 5 Meter zulässig. Demnach lautet also die dritte wichtige Kennzahl: 5 Meter. Noch einmal zurück zur Leiter. Wird die Anlegeleiter als Verkehrsweg zum Aufstieg auf hoch gelegene Flächen genutzt, darf der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 Meter betragen. Dabei muss die Anlegeleiter über die obere Kante mindestens um 1 Meter hinausreichen, sofern keine Halterung vorhanden ist. Weiterhin: Bei Gerüsten sind innenliegende Leitern bis zu einer Standhöhe von 5 Metern für den Gerüstbenutzer zulässig. Liegt der Standplatz höher als 5 Meter, muss der Zugang zum Gerüst über eine (Gerüst-)Treppe erfolgen. Davon abweichend wird bei Gebäuden geringer Höhe (Ein-/Zweifamilienhäuser) der Zugang über eine Treppe vom Regelwerk nicht gefordert, dennoch darf gerne eine Treppe gebaut werden. Rangfolge der Schutzmaßnahmen Das Schutzkonzept der Regelwerke unterscheidet zwischen vor- und nachrangigen Schutzmaßnahmen; wobei die Technischen Maßnahmen vor der Verwendung einer PSA erfolgen sollen. Vorrang haben die Absturzsicherungen, wie z. B. Geländer, Gitter. Sofern diese aus baulichen oder technischen Gründen nicht eingesetzt werden können, sind Einrichtungen zum Auffangen abstürzender Personen erforderlich. Beispielsweise: Fanggerüste, Dachfanggerüste, Auffangnetze, Schutzwände. Sofern beide vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht eingerichtet werden können, darf eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) zum Einsatz kommen. Hinweis: Der Einsatz einer PSAgA ist nur in begründeten Fällen zulässig. Dazu müssen die Beschäftigten unterwiesen, Anschlagpunkte für die PSAgA festlegt sowie ein Rettungskonzept vorhanden sein. → Weitere Informationen ASR A2.1 – Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ ASR/ASR-A2-1.html DGUV 38 – Bauarbeiten: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3838 DGUV 201-023 – Einsatz von Seitenschutz, Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/594 Autor: Bernd Michalzik, basiknet www.basiknet.de

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