a.g.bau_03.2024

Mögliche Brandrisiken gehen außerdem von Feuerstellen aus, von Heizungsanlagen, elektrischen Anlagen, Gasgeräten, provisorischen Installationen sowie von der Inbetriebnahme technischer Anlagen. 2. Brandschutz während der Bauphase: Feuergefährliche Arbeitsgeräte Feuerarbeiten wie Schneidbrennen, Löten, Trocknen, Schweißen, Trennschleifen, Auftauen sowie alle Arbeiten, die Funken erzeugen oder bei denen mit offener Flamme gearbeitet wird, gehören zu den häufigsten Brandursachen auf Baustellen. Vor Arbeitsbeginn lotet die Gefährdungsbeurteilung die Gefahren aus. Deshalb sollten beim Brandschutz während der Bauphase diese Vorgaben eingehalten werden: • Durchführung von Arbeiten mit feuergefährlichen Arbeitsgeräten nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers, wobei die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen angegeben werden müssen. Voraussetzung ist insoweit ein sogenannter Erlaubnisschein. • Die Ausführung von Arbeiten mit feuergefährlichen Arbeitsgeräten darf nur von entsprechend ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden. • Um den Brandschutz während der Bauphase sicherzustellen, muss während dieser Arbeiten eine ständige Aufsicht zugegen sein. Bei dieser sogenannten Brandwache muss es sich um eine Person handeln, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und die über die entsprechende Sachkunde verfügt. • Außerdem müssen während der Durchführung von Feuerarbeiten die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Eine hohe Brand- und Explosionsgefahr besteht beispielsweise in Bereichen, in denen Rauchen, offenes Licht und Feuer verboten sind. Gleiches gilt, wenn leicht entzündliche Stoffe vorhanden sind oder explosible Gase beziehungsweise Gemische aus Staub und Luft auftreten können. Eine hohe Brand- und Explosionsgefahr besteht auch unterhalb von Dächern, die mit einer brennbaren Dämmung, Abdichtung oder Dachdeckung versehen sind. Vorbeugender Brandschutz Der vorbeugende Brandschutz auf Baustellen besteht aus drei Elementen, dem baulichen, dem anlagetechnischen und dem organisatorischen Brandschutz. 1. Baulicher Brandschutz auf Baustellen Zum baulichen Brandschutz auf Baustellen gehören alle Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Änderung oder Errichtung von baulichen Anlagen getroffen werden. Beispiele sind: • Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr • die Erschließung der baulichen Anlage mit Löschwasser • die Bildung von Brandabschnitten, beispielsweise durch Brandwände Außerdem werden zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr tragende und raumabschließende Konstruktionen erstellt. Wesentliche Kriterien sind dabei das Brandverhalten von Baustoffen, der Feuerwiderstand der Bauteile sowie die Planung und Erstellung von Flucht und Rettungswegen für Mensch und Tier. 10 Arbeitssicherheit

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