a.g.bau_03.2024

19 Recht Sozialsphäre betroffen sei. In diese dürfe der Arbeitgeber eingreifen, sofern berechtigte Gründe dafür vorliegen. Dies sei hier der Fall, denn ein maßgeblicher Grund sei die Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber habe das Tragen roter Arbeitskleidung verlangen können, da in diesem Arbeitsbereich auch Gabelstapler fuhren. Nicht nur in diesem, sondern auch in anderen Produktionsbereichen sei die Sichtbarkeit durch Arbeitskleidung in der Signalfarbe Rot erhöht, so das LAG Düsseldorf. Zudem sei auch die Wahrung der Corporate Identity in den Werkhallen ein weiterer sachlicher Grund. So werde eine Abgrenzung zu externen Mitarbeitern ermöglicht. Der Kläger hatte die rote Arbeitshose in den Jahren zuvor anstandslos getragen. Dass er sich nun weigerte die Hose zu tragen, weil sie ihm nicht gefalle, sei kein ausreichender Grund und andere Gründe habe der Kläger nicht genannt. Das ästhetische Empfinden des Klägers allein könne in der Interessenabwägung aber keine Rolle spielen. Die ordentliche Kündigung sei daher wirksam erfolgt, entschied das LAG Düsseldorf. Weisungsrecht des Arbeitgebers Arbeitskleidung ist zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen häufiger ein Streitpunkt, als man vielleicht vermuten möchte. Die Entscheidung zeigt aber, dass Arbeitgeber*innen die Kleidung anordnen dürfen, wenn es sachliche Gründe dafür gibt und der/die Arbeitnehmer*in dadurch nicht in seinen/ihren Persönlichkeitsrechten oder seiner/ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt wird. In dem vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer wegen seiner Weigerung die Arbeitskleidung zu tragen, bereits zwei Abmahnungen erhalten. Der Arbeitgeber hatte ihm dadurch Gelegenheit gegeben, sein Verhalten zu ändern. Da er dazu nicht bereit war, konnte der Arbeitgeber wirksam eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Quelle: openPR, openpr.de → Weitere Informationen MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Konrad-Adenauer-Ufer 83, D-50668 Köln Tel. +49 0221 9999220 info@mtrlegal.com • www.mtrlegal.com → MTR Legal Rechtsanwälte MTR Legal Rechtsanwälte ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Legal Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Düsseldorf, Berlin, Bonn, Stuttgart, Frankfurt, München und Hamburg.

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