a.g.bau_03.2024

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Die Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung – was ist das? Die Gefährdungsbeurteilung gilt als das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und bildet die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheitsmanagement. Sie dient dazu, potentiell auftretende Gefahren für die Beschäftigten bei der Arbeit zu identifizieren, zu bewerten und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Wie ist die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe gesetzlich verankert? Die Gefährdungsbeurteilung wurde erstmals im Jahr 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgeschrieben. Neben dem Arbeitsschutzgesetz verpflichten seitdem zahlreiche weitere Regelwerke/Verordnungen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen – zum Beispiel die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Auch das Chemikalienrecht kennt Gefährdungsbeurteilungen zur Definition von Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen. So darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen ohne vorherige Gefährdungsbeurteilung nicht aufgenommen werden. Entsprechende Vorgaben finden sich in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Konkretisiert werden diese insbesondere durch die TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen". Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden? Obwohl sie seit 25 Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist, wird die Gefährdungsbeurteilung in vielen Unternehmen noch immer vernachlässigt. Eine repräsentative Betriebsbefragung im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat ergeben: Fast die Hälfte der deutschen Betriebe führt an ihren Arbeitsplätzen keine Gefährdungsbeurteilungen durch. Dies, so die Angaben der betroffenen Unternehmen, lag in immerhin knapp 30 % der Fälle an einer Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften. Vor allem aber wurde die Nichtdurchführung von Gefährdungsbeurteilungen damit begründet, dass im Betrieb keine nennenswerten Gefährdungen existieren bzw. Sicherheitsdefizite ohnehin von den Mitarbeitenden selbst erkannt und gemeldet bzw. beseitigt würden. 5 gute Gründe für die Gefährdungsbeurteilung Ist die Gefährdungsbeurteilung also ein Instrument, auf das guten Gewissens verzichtet werden kann? Diese Frage lässt sich mit einem klaren "Nein" beantworten – denn 4 Arbeitssicherheit Anzeige Unverbindlich testen unter: www.bernheine-medien.de Auch als Online-Abo!

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