es gibt wesentliche Gründe, die für die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen sprechen: 1. Risikominimierung durch systematische Prüfung Sind Sie sicher, dass keine nennenswerten Gefährdungen in Ihrem Betrieb vorliegen? Haben Sie dabei wirklich jedes Arbeitsmittel und jede Tätigkeit im Blick? Wenn eine systematische Prüfung fehlt, kann es leicht passieren, dass Sicherheitsmängel übersehen werden. Die Methodik der Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen dabei, strukturiert und präzise die einzelnen Prozesse in Ihrem Unternehmen zu durchleuchten und somit sämtliche vorhersehbare Gefahrenquellen zu identifizieren. So sorgen Sie letztendlich für eine optimale Risikominimierung hinsichtlich potentieller Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. 2. Rechtssicherheit Mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen erfüllen Unternehmer*innen Ihre gesetzliche Verpflichtung gemäß dem Arbeitsschutzgesetz. Die Dokumentation der GBU dient im Schadensfall als Nachweis dafür, dass den gesetzlichen Forderungen Rechnung getragen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten festgelegt wurden. Auch bei Überprüfungen durch die zuständigen Behörden kann mit einer sauber dokumentierten Gefährdungsbeurteilung das gesetzeskonforme Handeln belegt werden. Erfolgen aufgrund von Unfällen mit Personenschäden (mit schlimmstenfalls bleibenden Gesundheitsschäden oder Todesfolge) Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft, kann eine fehlende Gefährdungsbeurteilung zu Haftstrafen für die Verantwortlichen führen. 3. Wirtschaftlicher Nutzen Die Folgekosten durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sind enorm. Basierend auf einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von 21,3 Tagen je Arbeitnehmer*in schätzte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Jahr 2022 die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle auf insgesamt 118 Milliarden Euro (bzw. 207 Milliarden Euro Ausfall an Bruttowertschöpfung). Zusätzlich zu den Ausfallzeiten drohen im Schadensfall Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, Kosten für Schadenersatz sowie Bußgelder. Mithilfe von Gefährdungsbeurteilungen lässt sich nicht nur das Ausfallrisiko minimieren. Im Schadensfall kann sie auch der Absicherung vor Schadenersatzforderungen dienen. 4. Arbeitsschutz ist Chefsache Unternehmer*innen tragen Verantwortung für Ihre Mitarbeitenden. So ist auch das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz eine gesetzlich vorgeschriebene Führungsaufgabe. Zwar ist es durchaus positiv und erwünscht, wenn sich auch Mitarbeitende an Sicherheitsfragen beteiligen – die Verantwortung dafür an sie abzutreten ist jedoch letztendlich nicht zulässig. Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist dagegen ein geeignetes Mittel, um der unternehmerischen Verantwortung nachzukommen. 5 Arbeitssicherheit
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