der Haftungsdelegation zu beachten. Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen und genau beschreiben, welche Aufgaben übertragen werden. Verantwortungsbereiche und Befugnisse müssen darüber hinaus konkret definiert werden. Der/die Arbeitgeber*in hat außerdem sicherzustellen, dass die mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beauftragten Personen die Anforderungen an die geforderte Fachkunde erfüllen und Zugriff auf sämtliche notwendigen Informationen erhalten. Wichtig zu wissen: Die rechtliche Gesamtverantwortung sowie die Umsetzung der Ergebnisse verbleibt in jedem Fall beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin – unabhängig davon, wer die Gefährdungsbeurteilung letztendlich durchführt. Wie läuft eine Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ab? Die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wird in der TRGS 400 detailliert beschrieben und folgt folgendem Ablaufschema. Der gesamte Prozess der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. 1. Informationen beschaffen 2. Gefährdungen ermitteln und beurteilen 3.Schutzmaßnahmen ableiten 4.Wirksamkeit überprüfen 5.Dauerhafte konsequente Umsetzung Informationen beschaffen und Gefährdungen durch Gefahrstoffe beurteilen Zunächst gilt es, sich einen genauen Überblick darüber zu verschaffen, welche Gefahrstoffe in welchen Mengen und bei welchen Tätigkeiten im Betrieb anfallen. Werden zum Beispiel Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen durchgeführt oder können Gefahrstoffe bei Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden? In welchen Mengen fallen die Gefahrstoffe an? All diese Informationen sind in einem Verzeichnis (Gefahrstoffkataster) festzuhalten. Dann wird geprüft, welche konkreten Gefahren durch die Eigenschaften der Stoffe entstehen können. Bei Gefahrstoffen sind insbesondere inhalative (Einatmen), dermale (Hautkontakt), orale (Verschlucken) und physikalisch-chemische Gefährdungen (z. B. Brand- und Explosionsgefahr) zu berücksichtigen. Neben der Art der Gefährdung ist auch eine entsprechende Risikobewertung vorzunehmen. Die Höhe der Gefährdung ist zum Beispiel vom Ausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit eines zu erwartenden Schadens abhängig. Dabei spielt auch eine Rolle, wie häufig und wie lange eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen durchgeführt wird. 7 Arbeitssicherheit Anzeige IHRE NACHFOLGE STEHT AN, ODER IST IN DER UMSETZUNG? Für eine stabile und sichere Nachfolgeplanung und -umsetzung verdienen Sie Unterstützung und Begleitung. Rufen Sie mich an: 0152 33625270, oder schreiben an selter@dienaechsten100.de und wir besprechen Ihre Fragen zu Ihrer Unternehmensnachfolge.
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