agbau_03.2025

systemen, akkubetriebenen Bohrmaschinen, Elementen zum Abdichten von Reinigungsöffnungen, einem Bauentstauber (mindestens Staubklasse M) und einem einphasigen PRCD-S-Personenschutzschalter. Eine Förderung ist auch unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrages zur BG BAU möglich. Einzelheiten zur Förderung des Arbeitsschutzsets: www.bgbau.de/arbeitsschutzsetkehrung-reinigung. Mobile Steintrenner Beim Zuschneiden oder Trennen großformatiger Steine wird viel Staub freigesetzt. Bei den üblicherweise quarzhaltigen Baustoffen kann der krebserzeugende Quarzstaub schwere Erkrankungen verursachen. Deshalb bezuschusst die BG BAU mobile Steintrenner, die das staubarme Zuschneiden von Bausteinen ermöglichen. Die geförderten Maschinen haben auch ergonomische Vorteile, weil der Trennvorgang mit geringem Kraftaufwand über einen Hebel ausgeführt wird. Alles zur neuen Arbeitsschutzprämie finden Unternehmen hier: www.bgbau.de/steintrenner. Einrichtungen zur Staubabscheidung Bei der Bearbeitung unebener Werkstücke zum Beispiel aus Naturstein entsteht Staub, der von herkömmlichen direkt abgesaugten Maschinen nicht erfasst werden kann. Um Beschäftigte vor einer Staubbelastung zu schützen, sind in solchen Fällen maschinenunabhängige Geräte, die den Staub aufnehmen und beseitigen, erforderlich. Mit der neuen Arbeitsschutzprämie fördert die BG BAU die Anschaffung von Absauganlagen beziehungsweise Absaugwänden, die die Exposition gegenüber Fein- und Quarzstaub insbesondere an stationären Arbeitsplätzen minimieren. Alle Informationen zur Förderung sind unter www.bgbau.de/absauganlage zusammengefasst. Förderung beantragen Das Prämienverfahren der BG BAU ermöglicht eine beitragsabhängige und eine beitragsunabhängige Förderung. Die beitragsabhängige Förderung können Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mitgliedsbeitrag zur BG BAU von mindestens 100 Euro beantragen. Auch Unternehmen ohne Beschäftigte sind antragsberechtigt, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind. Zusätzlich können Mitgliedsunternehmen der BG BAU eine Förderung unabhängig von der Höhe ihres Mitgliedsbeitrags erhalten, und zwar für Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen und für das Schutzpaket für das Bauen im Bestand. Unter www.bgbau.de/praemien gibt es alle Informationen rund um das Prämienverfahren sowie die Antragsformulare für die Förderung. Fragen beantwortet die BG BAU per E-Mail an: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de oder unter der der kostenfreien Telefonnummer: 0800 379 910 0. → Weitere Informationen Arbeitsschutzprämien der BG BAU: www.bgbau.de/praemien Katalog Arbeitsschutzprämien der BG BAU: www.bgbau.de/praemien-katalog Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU 21 Meldungen

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