Neue Berufskrankheiten Zum 1. April 2025 sind neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Bei den neuen Berufskrankheiten handelt es sich u. a um die Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung (BK-Nr. 2117). Eine Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter entsteht durch eine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, sich ständig wiederholende Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen. Hiervon können zum Beispiel Beschäftigte aus dem Bauhandwerk wie Maurer, Stuckateure, Trockenbauer, Maler- und Lackierer, Dachdecker, Elektriker, Gerüstbauer als auch Beschäftigte aus dem Reinigungs- und KfzHandwerk betroffen sein. Eine Schädigung der Rotatorenmanschette kann durch langjährige und intensive Einwirkungen verursacht werden: • Arbeiten mit den Händen auf Schulterniveau oder darüber, • häufig wiederholte Bewegungsabläufe des Oberarms im Schultergelenk, • Arbeiten, die eine Kraftanwendung im Schulterbereich erfordern, insbesondere das Heben von Lasten, • Hand-Arm-Schwingungen. Anerkennung der Berufskrankheit Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit aufgrund der repetitiven Bewegungen der Arme im Schultergelenk ist, dass der Grenzwert einer der Einwirkungen erreicht oder überschritten ist. 22 Meldungen Anzeige Wir unterstützen Sie mit Texten und Layouts. Einfach E-Mail Anfrage senden an: info@bernheine-medien.de Wie stelle ich mein Unternehmen richtig dar? Foto: Designed by Freepik
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