44 Siegel über die Mitgliedschaft im VSGK Der Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e.V. vertritt seit mehr als 25 Jahren die Interessen von Koordinatoren nach der deutschen Baustellenverordnung (BaustellV). Unsere Mitglieder profitieren von Informationen über aktuelle Entwicklungen bezogen auf die Tätigkeit und unserem Angebot zum Erfahrungsaustausch untereinander. Was bedeutet das Siegel über die Mitgliedschaft im VSGK? VSGK-Mitglieder dürfen das Siegel im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit frei verwenden. Es dient als Gütesiegel einer nachweislichen Kontrolle der Qualifikation als geeigneter Koordinator nach BaustellV. Wie erfolgt die Kontrolle der Qualifikation? Im Zuge der Aufnahmeprozedur in den Verband müssen natürliche und juristische Mitglieder1 notwendige Qualifikationen als geeigneter Koordinator nach Ziffer 4 der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30 durch Einreichung von Nachweisen belegen: „4 Qualifikation Geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige • baufachliche Kenntnisse, • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und • Koordinatorenkenntnisse sowie • berufliche Erfahrung in der Planung und/ oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in § 3 Absatz 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können. [...]“ Über eingegangene Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand nach Prüfung auf Erfüllung der vorgenannten Kriterien. Werden die Kriterien erfüllt, erfolgt eine Aufnahme in den Verband und die Bereitstellung des Mitgliedsiegels. 1 Natürliche Mitglieder und Juristische Mitglieder können gemäß Satzung des VSGK e. V. alle natürlichen und juristischen Personen bzw. Gesellschaften werden, die als geeigneter Koordinator nach BaustellV qualifiziert sind.
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