agbau_03.2025

48 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com Baukoordinatoren-Ticker: Aktuelles zur Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)  Für Unternehmen, Bauherren und Arbeitgeber bringt die Novelle einige bedeutende Veränderungen mit sich. Besonders betroffen sind Branchen, die mit krebserregenden Stoffen arbeiten oder bauliche Maßnahmen an Bestandsgebäuden durchführen. Die novellierte Gefahrstoffverordnung verpflichtet Bauherren und Auftraggeber, alle ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte eines Gebäudes an die ausführenden Unternehmen weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere Hinweise auf mögliche Gefahrstoffe wie Asbest. Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Verordnung legt besonderen Wert auf die Qualifikation der Beschäftigten im Umgang mit Gefahrstoffen. Unternehmen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter über die notwendige Sach- und Fachkunde verfügen. Für Tätigkeiten mit Asbest wurden die Anforderungen konkretisiert. Die Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Unternehmen detailliertere Informationen auf den Etiketten gefährlicher Stoffe angeben müssen. Ziel ist es, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und sicherzustellen, dass Beschäftigte die Risiken der verwendeten Stoffe schnell und eindeutig erkennen können. Die Verordnung führt neue, niedrigere Expositionsgrenzwerte für bestimmte gefährliche Substanzen ein, um die Gesundheit der Beschäftigten besser zu schützen. Diese Grenzwerte legen fest, in welcher Konzentration ein Stoff am Arbeitsplatz maximal vorhanden sein darf, ohne die Gesundheit der Mitarbeiter zu gefährden. Die neue Gefahrstoffverordnung verbietet den Einsatz bestimmter krebserregender oder mutagener Stoffe vollständig. Unternehmen sind daher verpflichtet, auf weniger gefährliche Alternativen umzusteigen. Ein zentrales Element der Novelle ist das risikobasierte Maßnahmenkonzept, oft als “Ampel-Modell” bezeichnet. Dieses Konzept kategorisiert die Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen in drei Stufen und legt entsprechende Schutzmaßnahmen fest. Die novellierte Gefahrstoffverordnung legt fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, einen detaillierten Maßnahmenplan zu erstellen, wenn bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B die Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden oder die Tätigkeiten im Bereich mittleren Risikos liegen.

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