• Attraktivität als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie bei der Einführung oder Erweiterung von BGFMaßnahmen auf umfangreiche Fördermittel u. a. durch die Sozialversicherungsträger zugreifen können. Diese Fördermittel lassen sich in zwei zentrale Kategorien gliedern: A) Förderungen durch Berufsgenossen- schaften (BG) und Unfallkassen Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und unterstützen Betriebe dabei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Auch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gehören in ihren Zuständigkeitsbereich. Leistungen und Angebote: • Kostenfreie Beratung durch Präventionsberater und Beraterinnen der BG BAU • Informationsmaterialien und Handlungshilfen z. B. Checklisten zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung oder zur psychischen Gefährdungsbeurteilung • Seminare und Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende • Ergonomie-Workshops Rückenschulen oder Bewegungsprogramme • Förderung von Pilotprojekten in bestimmten Branchen (z. B. Pflege, Bau) Beispiele: • Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bietet das BGF-Programm „BGW Gesundheitsmobil“ – ein mobiles Gesundheitszentrum, das direkt zum Betrieb kommt. • Die BG BAU fördert Gesundheitsaktionen auf Baustellen mit dem Projekt „BAU auf Gesundheit!“. Je nach Maßnahme übernehmen Berufsgenossenschaften einen Teil oder sogar die vollständigen Kosten – insbesondere bei Präventionsprojekten, die einer breiteren mitarbeitenden Gruppe zugutekommen. B) Förderungen durch die Deutsche Renten- versicherung (DRV) Die Rentenversicherung hat ein zentrales Interesse daran, die Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten – besonders vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung. Im Rahmen der betrieblichen Präven5 Arbeitssicherheit Abb. 1: AU-Erwerbspersonen 2022/2023; Quelle TKK Gesundheitsbericht 2024
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