a.g.bau_04.2023

Tödliche Durchstürze durch Dächer verhindern Mit TOP-Prinzip und Zertifizierung auf Nummer sicher gehen Für das Jahr 2022 meldet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) 74 tödliche Arbeitsunfälle. Zu den Hauptursachen dieser tödlichen Unfälle zählen Abstürze von Dächern, Leitern und Gerüsten sowie Stürze durch Dachflächen, wo Lichtkuppeln und Lichtbänder immer wieder zu tödlichen Fallen werden. Die hohen Unfallzahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeichnen ein ähnliches Bild: Von den 2.312 tödlichen Arbeitsunfällen, welche die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in Deutschland im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2023 an die BAuA meldeten, sind mit 717 fast ein Drittel auf Ab- und Durchstürze zurückzuführen. In 183 der 717 Fälle stürzten die Betroffenen von oder durch Dachflächen. In 80 % (146 der 183 Fälle) fielen die Verunfallten durch nicht tragfähige und nicht durchsturzsichere Bauteile wie Lichtbänder, -kuppeln oder Dachplatten. Durchsturzunfälle vermeiden Wie können Unternehmen ihre Beschäftigten vor den Gefahren des Durchsturzes schützen? In erster Linie sollten Durchsturzgefahren vermieden werden. Daher ist zunächst zu prüfen, ob sich Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen durch Arbeitsverfahren am Boden ersetzen lassen. So können Inspektionsarbeiten beispielsweise mit einer Drohne ausgeführt werden. Das erspart Beschäftigten das Betreten des durchsturzgefährdeten Bereichs der Dachfläche. Wenn sich das Arbeiten in der Höhe nicht vermeiden lässt, sorgt das TOP-Prinzip für mehr Sicherheit: 1. T für technische Schutzmaßnahmen: Bei Neubauten sollten grundsätzlich durchsturzsichere Lichtkuppeln und Lichtbänder verbaut werden. Fehlt diese Sicherung in bestehenden Bauwerken, sollten beim nachträglichen Einbau oder beim Austausch von Lichtkuppeln oder -bändern nur durchsturzsichere Elemente verwendet werden. Bei Arbeiten in der Nähe nicht durchtrittssicherer Bauteile sind diese durch Umwehrungen − zum Beispiel durch Geländer – oder auch durch Gitter oder Schutznetze gegen Durchsturz über- oder unterhalb des Elements zu sichern. 2. O für organisatorische Maßnahmen: Der Zutritt zum Dach wird verhindert und darf nur für Personen, die für Arbeiten auf dem Dach unterwiesen und befugt sind, möglich sein. 3. P für persönliche Schutzmaßnahmen: Hiermit ist die Verwendung von Persönlicher SchutzAusrüstung gegen Absturz (PSAgA) mit geeigneten Anschlageinrich16 Meldungen Anzeige Unverbindlich testen unter: www.bernheine-medien.de Auch als Online-Abo!

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