E-Rechnungspflicht Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Unternehmen die E-Rechnungspflicht Ab diesem Stichtag werden elektronische Rechnungen im inländischen B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Und eine Rechnung im PDF-Format gilt dabei nicht als elektronische Rechnung. Laut Gesetzgeber müssen grundsätzlich alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. 1. Was ist eine elektronische Rechnung? Ab Januar 2025 wird künftig nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (auch als eRechnung bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Eine elektronische Rechnung ist nach der neuen Begriffsdefinition eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss dabei der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entsprechen (CEN-Norm EN 16931). Daneben kann das strukturierte elektronische Format der elektronischen Rechnung auch zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden, sofern sich die nach dem UStG erforderlichen Angaben richtig und vollständig in ein Format extrahieren lassen, das der oben genannten europäischen Norm entspricht oder mit dieser interoperabel ist. Unter diesen Voraussetzungen sind dann auch beispielsweise über EDI-Verfahren ausgestellte Rechnungen, deren Formate nicht der CEN-Norm EN 16931 entsprechen, weiterhin zulässig. Hinweis: Die BMF bestätigte bereits, dass Rechnungen nach dem bekannten XStandard (so genannte XRechnung) als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei) die Anforderungen an die neue elektronische Rechnung grundsätzlich erfüllen. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung allerdings nicht. Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen (PDF, JPG, etc.), die nicht den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen, fallen künftig unter den Begriff „sonstige Rechnung“. Mit weiteren Verlautbarungen der Finanzverwaltung wird gerechnet. 2. Wer muss eine elektronische Rechnung ausstellen? Bereits heute ist im Rechtsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung die Ausstellung elektronischer Rechnungen teilweise verpflichtend vorgeschrieben. Nun werden elektronische Rechnungen auch im inländischen B2B-Bereich zukünftig verpflichtend werden. Die obligatorische Ausstellung von elektronischen Rechnungen betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu. Die ent10 Unternehmensführung
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