agbau_04.2024

sprechenden Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Als im Inland ansässig gelten dabei Unternehmen, die ihren Sitz, den Ort der Geschäftsleitung oder eine (am betreffenden Umsatz beteiligte) Betriebsstätte bzw. den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Ausnahmen: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung gilt nicht bei Rechnungen über nach § 4 Nr. 8 bis 29 UstG steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) und Rechnungen über Fahrausweise (§ 34 UStDV). 3. Ab wann müssen elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden? Grundsätzlich müssen alle Unternehmer*innen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen damit einen hohen Umsetzungsaufwand haben, hat der Gesetzgeber jedoch für Rechnungsausstellende Übergangsregelungen vorgesehen: • Bis 2026: In den Jahren 2025 und 2026 sind neben elektronischen Rechnungen auch Papierrechnungen und – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – sonstige elektronische Rechnungen zulässig; • Bis Ende 2027 sind für inländische Unternehmen mit einem Gesamtumsatz (i.S.d. § 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr (2026) bis zu 800.000 Euro neben elektronischen Rechnungen weiterhin auch Papierrechnungen und – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – sonstige elektronische Rechnungen zulässig. Die anderen Unternehmen, deren Vorjahresumsatz diese Grenze überschreitet, dürfen neben elektronischen Rechnungen nur noch mit Zustimmung des Rechnungsempfängers EDI-Rechnungen (Übermittlung der Rechnungen mittels elektronischen Datenaustausches) ausstellen (und zwar auch dann, wenn keine Extraktion der erforderlichen Informationen in ein Format erfolgt, das der europäischen Norm entspricht oder mit dieser kompatibel ist). • Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die elektronische Rechnung und ihre Übermittlung dann zwingend umzusetzen. 11 Unternehmensführung Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de

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