Hinweis für Rechnungsempfänger: Die Übergangsregelungen gelten nur für Rechnungsaussteller. Alle inländischen Unternehmen sind ab 2025 zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet, soweit sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten. Wenn ein Rechnungsaussteller die oben genannten Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische Empfänger ab 2025 also in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. 4. Was ist zu beachten? Die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnung erfordern auf Unternehmensseite eine Neugestaltung des Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsprozesses unter Einsatz spezieller Softwareprogramme. Abhängig vom Digitalisierungsgrad, der Größe und Branche des Unternehmens, ist dies mit einem unterschiedlichen Aufwand verbunden. Es ist allen Unternehmen zu empfehlen, sich frühzeitig mit der Thematik zu befassen, um von den Zeit- und Kostenersparnissen der digitalen Verfahrensabläufe zu profitieren. Denn die Pflicht zum Empfang der elektronischen Rechnungen kommt schließlich bereits ab dem Jahr 2025 – und zwar ohne jede Übergangsfrist. Durch die elektronischen Rechnungen können Rechnungen künftig schneller und einfacherer erstellt sowie medienbruchfrei verarbeitet werden, Fehler bei der manuellen Eingabe reduziert und Kosten für Papier und Porto vermieden werden. Es empfiehlt sich, das Thema E-Rechnung als interdisziplinäre Herausforderung (mit steuerlichen, prozessbasierten und IT-technischen Anforderungen) zu betrachten und dabei auch zukünftigen Handhabungen und Anforderungen auf Seite der Lieferanten/ Dienstleister und Kund*innen mit zu berücksichtigen und ein individuelles Umsetzungskonzept zu erstellen. 5. Hintergründe zur elektronischen Rechnung Hintergrund der elektronischen Rechnung ist die geplante Einführung eines elektronischen Meldesystems (Umsatzsteuer), das dann künftig aus den Daten der elektronischen Rechnung gespeist werden soll. Nach Einführung der elektronischen Rechnung soll dann im nächsten Schritt das nationale sowie EU-weite Meldesystem auf den Weg gebracht werden. Der Zeitplan der EU sieht die Umsetzung des Meldesystems bis zum Jahr 2028 vor (mittlerweile ist allerdings eine Verschiebung um zwei bis vier Jahre in der Diskussion). Quelle: Industrie und Handelskammer (IHK) 12 Unternehmensführung
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