agbau_04.2024

anteilen fallen in der Regel Erbschaftsteuern an, die je nach Wert des Unternehmens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser*in und Erb*innen unterschiedlich hoch sein können. Beispielsweise können Kinder von einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro profitieren. Übersteigt der Wert des Unternehmens diesen Freibetrag, müssen die Erb*innen Erbschaftsteuer zahlen. Eine rechtzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu minimieren. • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge: Unternehmer*innen können auch in Erwägung ziehen, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen auf die nächste Generation zu übertragen. Hierbei sollten jedoch die Freibeträge beachtet werden, die in einem Zeitraum von 10 Jahren mehrfach in Anspruch genommen werden können. Eine vorweggenommene Erbfolge kann helfen, die Erbschaftsteuer zu minimieren und die Unternehmensführung frühzeitig zu regeln. Wahl der richtigen Rechtsform Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens hat große Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung. Bei Einzelunternehmen beispielsweise übertragen sich die Vermögenswerte direkt auf die Erb*innen, was eine unkomplizierte Übertragung ermöglichen kann, aber auch zu einer hohen Erbschaftsteuer führen kann. In einer GmbH oder AG hingegen können Anteile einfacher übertragen werden, was die Nachfolge erleichtert. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen abzuwägen. Eine GmbH beispielsweise kann Vorteile bei der Haftung bieten und ermöglicht eine flexiblere Regelung der Unternehmensnachfolge. Wenn jedoch der/die Erblasser*in noch bestehende Verbindlichkeiten hat, können diese im Falle eines Einzelunternehmens direkt auf die Erb*innen übergehen. Mögliche Konflikte und deren Vermeidung • Familienkonflikte: Oft gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wer das Unternehmen übernehmen soll. Eine klare Regelung im Testament kann helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Ein Beispiel: Wenn die Tochter das Unternehmen führt und der Sohn nicht interessiert ist, sollte klar im Testament festgelegt werden, dass die Tochter als Nachfolgerin eingesetzt wird. 14 Recht Anzeige Wir unterstützen Sie mit Texten und Layouts. Einfach E-Mail Anfrage senden an: info@bernheine-medien.de Wie stelle ich mein Unternehmen richtig dar?

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