agbau_04.2024

Lieber einmal mehr als zuwenig Wie lange sind Persönliche Schutzausrüstungen funktionsfähig? Früher oder später nimmt auch die beste Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Schaden. Was ist dann zu tun? Und wer ist eigentlich für den sicheren und einwandfreien Zustand der PSA verantwortlich? Die Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“ im VTH Verband Technischer Handel e.V. klärt auf. Die hauptsächliche Verantwortung für eine funktionsfähige und sichere Schutzausrüstung im Betrieb trägt der/die Arbeitgeber*in. Er/sie hat für die erforderliche Instandhaltung und den Austausch von Persönlichen Schutz- ausrüstungen (PSA) zu sorgen sowie einen bleibenden Schutz und einen guten hygienischen Zustand zu gewährleisten. Allerdings kann er/sie diese Aufgabe an geschulte Angestellte oder externe Dienstleister übertragen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Person über das nötige Hintergrundwissen sowie praktische Fähigkeiten für die sachkundige Überprüfung, Wartung und Beurteilung der PSA verfügt. Wichtige PSA-Grundlagen Besteht die PSA aus mehreren Bestandteilen (zum Beispiel Helm, Schutzbrille und Gehörschutz), muss der/die Arbeitgeber*in die PSA-Elemente so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt oder gar aufgehoben wird. Eine Überprüfung der PSA auf augenscheinliche Mängel muss vor jeder Benutzung durchgeführt werden. Darüber 4 Titelthema Alle Bestandteile eines Helmes müssen vor dem Einsatz überprüft werden. Der Technische Handel hilft bei der Auswahl. Fotos: VTH/Kollaxo

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