agbau_04.2024

48 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com Gefahrstoffverordnung lässt Bauherren bei Asbest aus der Pflicht Kritik am Entwurf der Neufassung Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen und wie Handwerker davor geschützt sind. Die aktuelle Fassung ist jedoch veraltet. Der Entwurf für eine Neufassung sorgt für Kritik. Sanierungsobjekte sollen nicht im Auftrag des Eigentümers im Vorfeld auf eine mögliche Asbestbelastung untersucht werden müssen. Bis Anfang der 1990er Jahre war Asbest ein beliebter Inhaltsstoff in Bauprodukten – vor allem in Dachplatten und Fassadenverkleidungen. 1993 wurde die Verwendung der mineralischen Faser verboten. Es zeigte sich, dass sie erhebliche Gesundheitsgefahren mit sich bringt. Sie gilt als lungengängig und kann vor allem in den Atemwegen und der Lunge schwere Erkrankungen auslösen. Die Folgen zeigen sich auch heute noch. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist Asbest auch nach über 30 Jahren Asbestverbot die häufigste Ursache für Todesfälle in Folge einer Berufskrankheit. Neben dem Verwendungsverbot in Bauprodukten gilt in Deutschland zwar auch ein grundsätzliches Verbot von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien. Doch es bestehen Ausnahmen für Abbruch-, Sanierungs- sowie Instandhaltungsarbeiten – das unmittelbare Arbeitsfeld des Bau- und Ausbauhandwerks. Betriebe der betreffenden Gewerke müssen zwar die geltenden Arbeitsschutzanforderungen beachten. Aber sie sind immer noch die, die mit der Faser bei entsprechenden Arbeiten in Berührung kommen können. Gefahrstoffverordnung braucht Reform: Asbest in mehr Baustoffen als gedacht So warnte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), dass die steigenden Erkrankungszahlen aufgrund von Asbest in den kommenden Jahren noch zum großen Problem werden könnten. Denn in Millionen Wohngebäuden, die bis zur Wende in Deutschland errichtet wurden, schlummere noch tonnenweise giftiges Asbest. Genau diese Gebäude werden nun in zunehmendem Maße saniert und renoviert. Der BG BAU wurden im Jahr 2023 nach eigenen Angaben insgesamt 1.286 Verdachtsfälle auf Lungenkrebs in Verbindung mit einer Asbeststaublungenerkrankung gemeldet, der zu den häufigsten Berufskrankheiten gehört. Asbesthaltige Materialien wurden vor 1993 massenhaft verbaut. Das wird auch bei Sanierungsarbeiten besonders deutlich. Gefährlich ist vor allem der Staub, wenn Dachplatten zerbrechen oder Wände bröckeln, wenn verklebte Fliesen von den Wänden fallen oder man Fensterkitte ersetzt. Erst seit einigen Jahren ist bekannt, dass Asbest auch in Baustoffen wie Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern oder Fensterkitten enthalten sein kann. Genau dies und die noch immer vorhandenen Gefahren durch Asbestma-

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