hinaus sind die einschlägigen Hinweise in den Informationsbroschüren der Hersteller und in den DGUV-Regeln für die Benutzung bestimmter PSA zu beachten. Nach Ende der durch den Hersteller vorgegebenen Gebrauchsdauer muss die PSA ausgetauscht werden, auch wenn sie äußerlich noch intakt wirkt und keinen erkennbaren Schaden aufweist. Mit der Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne gemeint, über die eine PSA ihre komplette Funktion behält. Entsteht ein Schaden, der die Funktionstüchtigkeit der PSA innerhalb der Gebrauchsdauer gefährdet, darf eine Reparatur nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden. Ein ergänzender Hinweis: Persönliche Schutz- ausrüstung ist, wie der Begriff schon vermuten lässt, grundsätzlich nur für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände dennoch eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der/ die Arbeitgeber*in dafür zu sorgen, dass durch diese Mehrfachnutzung Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Ein Beispiel: Schutzhelm und Anstoßkappen Eine besonders wichtige PSA ist der Kopfschutz. Hier gibt es im beruflichen Kontext den Industrieschutzhelm sowie die Industrie-Anstoßkappe. Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln 5 Titelthema Sicherheitsschuhe müssen regelmäßig kontrolliert werden. Falsche oder zu lange Lagerung können dem Material schaden.
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