50 BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com Bauherr aber nicht verpflichtet werden, eine Untersuchung vornehmen zu lassen. "Das Ziel der Verordnung, der Schutz der Beschäftigten und der Umwelt, kann so nicht erreicht werden", mahnt die Bauwirtschaft. Zukünftig soll gelten, dass Baufirmen zu Beginn einer Sanierung selbst jeweils das Gebäude auf Asbest untersuchen müssen, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen. "Wenn mehrere Gewerke an einer Sanierung arbeiten, was fast immer der Fall ist, müsste jede Firma sich für ihren Bereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen", erläutert der ZDB, der sich enttäuscht zeigt, dass nach Jahren der Arbeit im sogenannten Nationalen Asbest-Dialog jetzt dieses Ergebnis zustande kommt. Gefahrstoffverordnung: Nur Info-Pflicht zu Asbest statt verpflichtende Beprobung durch den Bauherrn Für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz muss prinzipiell sichergestellt werden, dass die Handwerksbetriebe schon bevor sie ihre Arbeit aufnehmen, über eventuell vorhandene Gefahrstoffe informiert sind und entsprechend agieren können. Denn auf dieser Grundlage können Betriebsinhaberinnen und -inhaber dann konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen, um die Gesundheit der an den Bauprojekten beteiligten Handwerkerinnen und Handwerker noch besser schützen zu können. Außerdem kalkulieren sie ihre Angebote entsprechend dem zu erwarteten Aufwand.Dazu muss im Vorfeld eine Beprobung der Materialien erfolgen, die entfernt, ersetzt oder bei einer Sanierung mit einbezogen werden. Eine Beprobung zu organisieren, sollte Pflicht des Bauherrn werden. Der aktuelle Entwurf der Gefahrstoffverordnung sieht dem ZDB zufolge aber keine Erkundungspflicht durch den Bauherrn im Vorfeld vor. Für den Verband werden hiermit fälschlicherweise Klimaschutz und Gesundheitsschutz gegeneinander ausgespielt. Denn scheinbar befürchte die Bundesregierung, "dass Untersuchungspflichten für Bauherren die energetische Sanierung behindern könnten", heißt es in einer Mitteilung zum Beschluss im Kabinett. Mehr Pflichten und damit zusammenhängende Kosten könnten Bauherrn abschrecken, Sanierungen überhaupt erst anzugehen, lauten die Befürchtungen. Doch für die Bauwirtschaft sieht das Ganze anders aus. So mahnt der ZDB, dass die Tatsache ignoriert werde, dass in Zweifelsfällen immer eine technische Erkundung nach Asbest durchgeführt werden muss. Dafür müsse letztlich dann auch der Bauherr aufkommen und die Sanierung werde teurer. In der aktuellen Form ist die Gefahrstoffverordnung für den ZDB eine Absage an einen sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bauherr soll Verantwortung als Inhaber der Gefahrenquelle behalten Auch der ZDH kritisiert, dass die Erkundungspflicht für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben gestrichen wurde und dass die jetzige Regelung praxisfern und nicht umsetzbar sei. "Die Verantwortung für die Beseitigung dieser Altlasten kann nicht allein auf die ausführenden Betriebe der Bauwirt-
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