agbau_04.2024

BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. BDK www.baukoordinatoren.com 51 schaft abgewälzt werden", mahnt der Zentralverband, der sich nach eigene Angaben dafür einsetzt, dass im Interesse des Gesundheitsschutzes der Baubeschäftigten nachgebessert wird. Er fordert die Länder auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen. Die nun ausschließlich vorgesehene Pflicht des Veranlassers, über Baujahr und Nutzungsgeschichte informieren zu müssen, hält der ZDH für nicht ausreichend. Eine stärkere Einbeziehung des Veranlassers sei zwingend erforderlich, damit dieser sich nicht seiner Verantwortung als Inhaber der Gefahrenquelle entziehen könne. Außerdem sei es die Verpflichtung eines Bauherrn, keine Arbeiten zu beauftragen und durchführen zu lassen, wenn mögliche Gefahrensituationen nicht abgeklärt sind. Quelle: Holzmann Medien GmbH & Co.KG, in der DHZ (Deutsche Handwerks Zeitung) von Jana Tashina Wörrle Baukoordinatoren-Ticker: Aktuelles zur Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Fachbereich AKTUELL Anschlageinrichtungen und -möglichkeiten für PSA gegen Absturz  Diese „Fachbereich AKTUELL“ gibt einen Überblick über Anschlageinrichtungen und Anschlagmöglichkeiten zum Anschlagen von PSA gegen Absturz und zeigt auf, was beim Inverkehrbringen, der Montage und der Prüfung zu beachten ist. Die Eignung von Anschlageinrichtungen zur Verwendung im Rettungsfall wird nicht betrachtet. DGUV Information 212-621 Kurzinformation Gehörschutz  Bei Personen, die Lärmpegeln ab 85 dB(A) ausgesetzt sind, können Gehörschäden auftreten, die zu einer Lärmschwerhörigkeit führen können. Der Arbeitgeber muss oberhalb eines Tages-Lärmexpositionspegels von 80 dB(A) Gehörschutz zur Verfügung stellen. Erreicht oder überschreitet der Tages-Lärmexpositionspegel den Wert von 85 dB(A), muss der Gehörschutz benutzt werden. Auch wenn höhere Schallpegel nur kurzfristig aber regelmäßig einwirken, besteht eine Gefährdung. Zusammengestellt und kommentiert von Stefan Deschermeier • Präsident Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren e. V. – BDK. (Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um eine Handlungsempfehlung handelt und nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es wird keine Haftung seitens der Redaktion und des Autors übernommen.) → BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN e.V. – BDK Edelsbergstraße 8 • D-80686 München Tel. 089-57007-0 • Fax 089-57007-260 info@baukoordinatoren.com www.baukoordinatoren.com

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