Checkliste für Arbeitgeber Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeber*innen gibt es von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste, mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz auswählen können. In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar. Um den Gesundheitsgefahren für das Ohr wirkungsvoll zu begegnen und den Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden, muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem sogenannten TOP-Prinzip, also in der Reihenfolge technisch, organisatorisch und persönlich, zu ergreifen. Technischer und organisatorischer Schutz gegen Lärm Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und muss als erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren. In Frage kommen auf Baustellen insbesondere: • Verwendung von lärmgeminderten Maschinen • Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben • Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen passenden Maschine (keine Überdimensionierung) • Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen (ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit dem Hinweis: "Gehörschutz tragen" zu kennzeichnen und entsprechend abzugrenzen. • Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder Rotationsprinzip 8 Titelthema Foto: Jan-Peter Schulz Mit Gehörschutz gegen Lärmschwerhörigkeit
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