Persönliche Schutzausrüstung In Kooperation mit: 04 | 2024 Arbeitssicherheit I Gesundheit I Koordination
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Beate Bernheine Markus Hüger 3 Editorial I Inhalt Impressum: Verlag fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210625 I 41432 Neuss Tel. +49 2137 932248 I Fax +49 2137 932247 www.bernheine-medien.de info@bernheine-medien.de Verlags- und Anzeigenleitung Beate Bernheine Erscheinungsweise viermal jährlich Layout Maritta Müller Titelfoto Kask Spa Copyright fachverlag bernheine UG; Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteur*innen der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. 4 Arbeitssicherheit Wie lange sind Persönliche Schutzausrüstungen funktionsfähig? 8 Arbeitssicherheit Checkliste für Arbeitgeber: Lärm-/Gehörschutz 10 Unternehmensführung E-Rechnungspflicht 13 Rechtstipp Vermögenswerte rechtssicher übertragen und Konflikte vermeiden 16 Meldungen 24 Termine 26 Produktinformationen 46 Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren: Verbandsnachrichten (VSGK) 48 Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren: Verbandsnachrichten (BDK) Nächste Ausgabe: 05.03.2025 Postfach 210625 Tel. +49 2137 932248 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Baustellen bringen höhere Gefahrenpotentiale mit sich als andere Arbeitsplätze. Daher ist es dort besonders wichtig persönliche Schutzausrüstung zu tragen, sofern Gefährdungen nicht durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden können. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in dieser Ausgabe sowie zu vielen weiteren Themen. Bleiben Sie gesund! Ihr Team von a.g.bau
Lieber einmal mehr als zuwenig Wie lange sind Persönliche Schutzausrüstungen funktionsfähig? Früher oder später nimmt auch die beste Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Schaden. Was ist dann zu tun? Und wer ist eigentlich für den sicheren und einwandfreien Zustand der PSA verantwortlich? Die Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“ im VTH Verband Technischer Handel e.V. klärt auf. Die hauptsächliche Verantwortung für eine funktionsfähige und sichere Schutzausrüstung im Betrieb trägt der/die Arbeitgeber*in. Er/sie hat für die erforderliche Instandhaltung und den Austausch von Persönlichen Schutz- ausrüstungen (PSA) zu sorgen sowie einen bleibenden Schutz und einen guten hygienischen Zustand zu gewährleisten. Allerdings kann er/sie diese Aufgabe an geschulte Angestellte oder externe Dienstleister übertragen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Person über das nötige Hintergrundwissen sowie praktische Fähigkeiten für die sachkundige Überprüfung, Wartung und Beurteilung der PSA verfügt. Wichtige PSA-Grundlagen Besteht die PSA aus mehreren Bestandteilen (zum Beispiel Helm, Schutzbrille und Gehörschutz), muss der/die Arbeitgeber*in die PSA-Elemente so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt oder gar aufgehoben wird. Eine Überprüfung der PSA auf augenscheinliche Mängel muss vor jeder Benutzung durchgeführt werden. Darüber 4 Titelthema Alle Bestandteile eines Helmes müssen vor dem Einsatz überprüft werden. Der Technische Handel hilft bei der Auswahl. Fotos: VTH/Kollaxo
hinaus sind die einschlägigen Hinweise in den Informationsbroschüren der Hersteller und in den DGUV-Regeln für die Benutzung bestimmter PSA zu beachten. Nach Ende der durch den Hersteller vorgegebenen Gebrauchsdauer muss die PSA ausgetauscht werden, auch wenn sie äußerlich noch intakt wirkt und keinen erkennbaren Schaden aufweist. Mit der Gebrauchsdauer ist die Zeitspanne gemeint, über die eine PSA ihre komplette Funktion behält. Entsteht ein Schaden, der die Funktionstüchtigkeit der PSA innerhalb der Gebrauchsdauer gefährdet, darf eine Reparatur nur mit den vom Hersteller angegebenen Ersatzteilen und nach seiner Anleitung durchgeführt werden. Ein ergänzender Hinweis: Persönliche Schutz- ausrüstung ist, wie der Begriff schon vermuten lässt, grundsätzlich nur für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände dennoch eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der/ die Arbeitgeber*in dafür zu sorgen, dass durch diese Mehrfachnutzung Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Ein Beispiel: Schutzhelm und Anstoßkappen Eine besonders wichtige PSA ist der Kopfschutz. Hier gibt es im beruflichen Kontext den Industrieschutzhelm sowie die Industrie-Anstoßkappe. Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln 5 Titelthema Sicherheitsschuhe müssen regelmäßig kontrolliert werden. Falsche oder zu lange Lagerung können dem Material schaden.
dürfen weder Helm noch Anstoßkappe weiterbenutzt werden. Der Kopfschutz muss vom Arbeitgeber*in sofort aus der betrieblichen Nutzung entfernt werden, selbst wenn das Ende der Gebrauchsdauer noch nicht erreicht ist oder wenn eine Beschädigung des Kopfschutzes nicht erkennbar ist. Bei den Schutzhelmen wird zwischen Helmen aus thermoplastischen und solchen aus duroplastischen Kunststoffen unterschieden. Für die meisten thermoplastischen Helme gilt eine Gebrauchsdauer, gemessen ab Herstellungsdatum, von maximal vier Jahren. Die Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen ist oft doppelt so lang, also bis zu acht Jahren. Ihre Gebrauchsdauer kann aber ebenfalls vor allem durch mechanische Beschädigungen und Witterungseinflüsse, wie UV-Strahlung, beeinflusst werden, sodass die reale Gebrauchsdauer deutlich kürzer sein kann. Sicht- und Knacktest Für die Bewertung des sicheren und funktionsfähigen Zustands eines Schutzhelms lassen sich zwei Methoden anwenden: der einfache Sichttest und der sogenannte „Knacktest“. Beide Verfahren müssen den Beschäftigten in Schulungen und Unterweisungen beigebracht werden. Denn auch die Arbeitnehmenden stehen in der Verantwortung, die Funktionsfähigkeit ihrer PSA regelmäßig zu überprüfen. Mit dem Knacktest wird die „Versprödung“ des Helms überprüft. Er funktioniert bei Helmschalen aus thermoplastischem Kunststoff ohne Glasfaserverstärkung. Dabei wird die Helmschale mit den Händen seitlich leicht eingedrückt bzw. der Schirm leicht verbogen. Nimmt man bei aufgelegtem Ohr Knister- oder Knackgeräusche wahr, sollte der Helm nicht mehr benutzt werden. Beratung im Technischen Handel Nicht nur der Helm, sondern jedes einzelne PSA-Produkt hat seine spezifischen Anzeichen für den allmählichen Verlust der Schutzfunktion, auf die ihr/e Träger*in und die Verantwortlichen im Betrieb kontinuierlich achten müssen. Der Technische Handel kennt durch seine Qualitätspartnerschaft mit den wichtigsten Herstellern alle Fakten und Details und kann seine Kund*innen kompetent und umfassend beraten. Was gibt es bei Sicherheitsschuhen zu beachten? • Sicherheitsschuhe sollten je nach Nutzungsintensität alle sechs bis zwölf Monate ausgetauscht werden – vor allem dann, wenn die Schuhe jeden Tag getragen werden. Zusätzlich sollte der Zustand der 6 Titelthema Anzeige Neu! Jetzt zum E-Mail-Newsletter anmelden und mit noch mehr Informationen auf dem Laufenden bleiben: https://bernheine-medien.de/newsletter-bestellen
Schuhe vor jedem Tragen überprüft werden. • Besonders kritisch zu betrachten sind das Obermaterial und die Laufsohlen. Vor allem die Sohle neigt zu schnellem Verschleiß. Bei einem Defekt in der Sohle muss der Schuh sofort gewechselt werden. • Kleine Risse im Obermaterial sind (je nach Einsatzort) etwas weniger kritisch, müssen aber laufend daraufhin kontrolliert werden, ob sie größer werden. • Sohle und Obermaterial sollten nach jedem Tragen gereinigt werden. Auf diese Weise können Verschleißspuren zeitnah und rechtzeitig identifiziert werden. Quelle: VTH Verband Technischer Handel e. V. 7 Titelthema → Der VTH, Verband Technischer Handel e.V. Der VTH Verband Technischer Handel e.V. ist seit 1904 der Fach- und Berufsverband von heute rund 230 Großhändlern für industriellen und technischen Bedarf im deutschsprachigen Raum. Mit ihren insgesamt über 400 Verkaufsstützpunkten versorgen die Mitgliedsunternehmen die Industrie, das Handwerk und Gewerbe mit technischen Produkten und persönlichen Schutzausrüstungen sowie vielfältigen Dienstleistungen. → Weitere Informationen VTH-Fachgruppe „Persönliche Schutzausrüstungen“ VTH Verband Technischer Handel e.V. Prinz-Georg-Straße 106 • D-40479 Düsseldorf info@vth-verband.de • www.vth-verband.de Anzeige Schalung Gerüst Engineering www.peri.de Die neue Einhausung aus dem PERI UP Gerüstbaukasten. Lichtdurchlässig und dennoch blickdicht. Leichte Einzelpaneele. Montage erfolgt im Innenbereich des Gerüsts. Schützt nach außen und nach innen, selbst bei Schlagregen. Jetzt informieren: peri.de/cladding Jetzt neu: PERI UP Cladding. Lässt nur eins durch – Licht!
Checkliste für Arbeitgeber Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeber*innen gibt es von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste, mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz auswählen können. In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar. Um den Gesundheitsgefahren für das Ohr wirkungsvoll zu begegnen und den Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden, muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem sogenannten TOP-Prinzip, also in der Reihenfolge technisch, organisatorisch und persönlich, zu ergreifen. Technischer und organisatorischer Schutz gegen Lärm Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und muss als erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren. In Frage kommen auf Baustellen insbesondere: • Verwendung von lärmgeminderten Maschinen • Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben • Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen passenden Maschine (keine Überdimensionierung) • Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen (ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit dem Hinweis: "Gehörschutz tragen" zu kennzeichnen und entsprechend abzugrenzen. • Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder Rotationsprinzip 8 Titelthema Foto: Jan-Peter Schulz Mit Gehörschutz gegen Lärmschwerhörigkeit
Das letzte Mittel: Der individuelle Schutz Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen und ein effektiver Schutz des Gehörs nicht anders erreicht werden können, ist der Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes obligatorisch und muss den Mitarbeiter*innen in CE-geprüfter Qualität zur Verfügung gestellt werden. Checkliste Gehörschutz Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen Gehörschutzes müssen Arbeitgeber*innen zunächst die Gegebenheiten und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen folgende Fragen: • Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition? • Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein? • Müssen Warnsignale erkannt werden? • Müssen Schallquellen geortet werden können? • Ist Kommunikation erforderlich? • Wird bei Hitze gearbeitet? • Ist der Arbeitsplatz besonders staubig? • Wurden die Mitarbeitenden bei der Auswahl des Gehörschutzmodells miteinbezogen? • Wurden die Mitarbeitenden in der Anwendung und dem Einsatz des Gehörschutzes unterwiesen? → Weitere Informationen Die komplette Checkliste und weiterführende Informationen zum Thema Lärmprävention gibt es unter: Checkliste: Lärmschutz planen: Gehörschutz auswählen – BG BAU: https://www.bgbau.de/service/angebote/ medien-center-suche/medium/checkliste- laermschutz-planen-gehoerschutz-auswaehlen Lärm und Vibrationen BG BAU: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-undgesundheit/laerm-und-vibrationen Gehörschutz BG BAU: https://www.bgbau.de/service/angebote/ medien-center-suche/medium/gehoerschutz Arbeitsschutzprämien für Otoplastiken (Gehörschutz) BG BAU: https://www.bgbau.de/service/angebote/ arbeitsschutzpraemien/praemie/otoplastikengehoerschutz Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU 9 Titelthema → Die BG BAU Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
E-Rechnungspflicht Ab dem 1. Januar 2025 gilt für Unternehmen die E-Rechnungspflicht Ab diesem Stichtag werden elektronische Rechnungen im inländischen B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Und eine Rechnung im PDF-Format gilt dabei nicht als elektronische Rechnung. Laut Gesetzgeber müssen grundsätzlich alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. 1. Was ist eine elektronische Rechnung? Ab Januar 2025 wird künftig nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (auch als eRechnung bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Eine elektronische Rechnung ist nach der neuen Begriffsdefinition eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss dabei der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entsprechen (CEN-Norm EN 16931). Daneben kann das strukturierte elektronische Format der elektronischen Rechnung auch zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden, sofern sich die nach dem UStG erforderlichen Angaben richtig und vollständig in ein Format extrahieren lassen, das der oben genannten europäischen Norm entspricht oder mit dieser interoperabel ist. Unter diesen Voraussetzungen sind dann auch beispielsweise über EDI-Verfahren ausgestellte Rechnungen, deren Formate nicht der CEN-Norm EN 16931 entsprechen, weiterhin zulässig. Hinweis: Die BMF bestätigte bereits, dass Rechnungen nach dem bekannten XStandard (so genannte XRechnung) als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei) die Anforderungen an die neue elektronische Rechnung grundsätzlich erfüllen. Eine Rechnung im PDF-Format erfüllt diese Voraussetzung allerdings nicht. Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen (PDF, JPG, etc.), die nicht den zuvor beschriebenen Anforderungen entsprechen, fallen künftig unter den Begriff „sonstige Rechnung“. Mit weiteren Verlautbarungen der Finanzverwaltung wird gerechnet. 2. Wer muss eine elektronische Rechnung ausstellen? Bereits heute ist im Rechtsverkehr mit der öffentlichen Verwaltung die Ausstellung elektronischer Rechnungen teilweise verpflichtend vorgeschrieben. Nun werden elektronische Rechnungen auch im inländischen B2B-Bereich zukünftig verpflichtend werden. Die obligatorische Ausstellung von elektronischen Rechnungen betrifft inländische B2B-Umsätze, die zwischen im Inland ansässigen Unternehmern ausgetauscht werden, § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG-neu. Die ent10 Unternehmensführung
sprechenden Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Als im Inland ansässig gelten dabei Unternehmen, die ihren Sitz, den Ort der Geschäftsleitung oder eine (am betreffenden Umsatz beteiligte) Betriebsstätte bzw. den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Ausnahmen: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung gilt nicht bei Rechnungen über nach § 4 Nr. 8 bis 29 UstG steuerfreie Umsätze, Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) und Rechnungen über Fahrausweise (§ 34 UStDV). 3. Ab wann müssen elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden? Grundsätzlich müssen alle Unternehmer*innen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen damit einen hohen Umsetzungsaufwand haben, hat der Gesetzgeber jedoch für Rechnungsausstellende Übergangsregelungen vorgesehen: • Bis 2026: In den Jahren 2025 und 2026 sind neben elektronischen Rechnungen auch Papierrechnungen und – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – sonstige elektronische Rechnungen zulässig; • Bis Ende 2027 sind für inländische Unternehmen mit einem Gesamtumsatz (i.S.d. § 19 Abs. 3 UStG) im vorangegangenen Kalenderjahr (2026) bis zu 800.000 Euro neben elektronischen Rechnungen weiterhin auch Papierrechnungen und – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – sonstige elektronische Rechnungen zulässig. Die anderen Unternehmen, deren Vorjahresumsatz diese Grenze überschreitet, dürfen neben elektronischen Rechnungen nur noch mit Zustimmung des Rechnungsempfängers EDI-Rechnungen (Übermittlung der Rechnungen mittels elektronischen Datenaustausches) ausstellen (und zwar auch dann, wenn keine Extraktion der erforderlichen Informationen in ein Format erfolgt, das der europäischen Norm entspricht oder mit dieser kompatibel ist). • Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die elektronische Rechnung und ihre Übermittlung dann zwingend umzusetzen. 11 Unternehmensführung Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de
Hinweis für Rechnungsempfänger: Die Übergangsregelungen gelten nur für Rechnungsaussteller. Alle inländischen Unternehmen sind ab 2025 zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet, soweit sie Leistungen von anderen inländischen Unternehmen erhalten. Wenn ein Rechnungsaussteller die oben genannten Übergangsregelungen nicht in Anspruch nimmt, müssen inländische Empfänger ab 2025 also in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. 4. Was ist zu beachten? Die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnung erfordern auf Unternehmensseite eine Neugestaltung des Rechnungseingangs- und Rechnungsausgangsprozesses unter Einsatz spezieller Softwareprogramme. Abhängig vom Digitalisierungsgrad, der Größe und Branche des Unternehmens, ist dies mit einem unterschiedlichen Aufwand verbunden. Es ist allen Unternehmen zu empfehlen, sich frühzeitig mit der Thematik zu befassen, um von den Zeit- und Kostenersparnissen der digitalen Verfahrensabläufe zu profitieren. Denn die Pflicht zum Empfang der elektronischen Rechnungen kommt schließlich bereits ab dem Jahr 2025 – und zwar ohne jede Übergangsfrist. Durch die elektronischen Rechnungen können Rechnungen künftig schneller und einfacherer erstellt sowie medienbruchfrei verarbeitet werden, Fehler bei der manuellen Eingabe reduziert und Kosten für Papier und Porto vermieden werden. Es empfiehlt sich, das Thema E-Rechnung als interdisziplinäre Herausforderung (mit steuerlichen, prozessbasierten und IT-technischen Anforderungen) zu betrachten und dabei auch zukünftigen Handhabungen und Anforderungen auf Seite der Lieferanten/ Dienstleister und Kund*innen mit zu berücksichtigen und ein individuelles Umsetzungskonzept zu erstellen. 5. Hintergründe zur elektronischen Rechnung Hintergrund der elektronischen Rechnung ist die geplante Einführung eines elektronischen Meldesystems (Umsatzsteuer), das dann künftig aus den Daten der elektronischen Rechnung gespeist werden soll. Nach Einführung der elektronischen Rechnung soll dann im nächsten Schritt das nationale sowie EU-weite Meldesystem auf den Weg gebracht werden. Der Zeitplan der EU sieht die Umsetzung des Meldesystems bis zum Jahr 2028 vor (mittlerweile ist allerdings eine Verschiebung um zwei bis vier Jahre in der Diskussion). Quelle: Industrie und Handelskammer (IHK) 12 Unternehmensführung
13 Recht Vermögenswerte rechtssicher übertragen und Konflikte vermeiden Erbschaft und Unternehmensnachfolge Die Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, stellt viele Erb*innen und Unternehmer*innen vor große Herausforderungen. Eine rechtzeitige und gut durchdachte Planung ist entscheidend, um nicht nur die finanziellen Aspekte zu sichern, sondern auch um potenzielle Konflikte innerhalb der Familie oder zwischen den Erb*innen zu vermeiden. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte der Unternehmensnachfolge und der Erbschaft behandelt sowie Strategien zur Vermeidung von Konflikten aufgezeigt. Die Bedeutung der Unternehmensnachfolge Die Unternehmensnachfolge ist ein zentraler Punkt, der bei der Nachlassplanung berücksichtigt werden sollte. Viele Unternehmer*innen haben keine klare Regelung getroffen, was mit ihrem Unternehmen im Falle ihres Ablebens geschehen soll. Dies kann zu Unsicherheiten und Streitigkeiten führen. Ein Beispiel: Wenn der Gründer eines Familienunternehmens überraschend verstirbt, können unklare Erbschaftsverhältnisse dazu führen, dass das Unternehmen in mehrere Teile zerfällt, was sowohl die Betriebsführung als auch den Fortbestand des Unternehmens gefährdet. Eine gut geplante Unternehmensnachfolge hingegen sorgt dafür, dass das Unternehmen nahtlos weitergeführt werden kann, und stellt sicher, dass alle Beteiligten wissen, welche Rolle sie spielen. Planungsstrategien • Testamentarische Regelungen: Ein Testament ist ein wichtiges Instrument, um die Nachfolge zu regeln. Hierbei sollten nicht nur die Erb*innen, sondern auch die konkreten Vermögenswerte, insbesondere Unternehmensanteile, klar benannt werden. So könnte ein/e Unternehmer*in beispielsweise festlegen, dass das Unternehmen an den jüngeren Sohn übergeht, während die älteren Geschwister in finanzieller Form entschädigt werden. • Gesellschaftsvertrag anpassen: In vielen Fällen sollten auch die Regelungen im Gesellschaftsvertrag angepasst werden, um die Nachfolgeregelung zu konkretisieren. Beispielsweise könnte eine Klausel eingefügt werden, die es dem/der aktuellen Gesellschafter*in erlaubt, die Anteile an den/die Nachfolger*in zu übertragen, ohne dass andere Gesellschafter*innen ihr Vorkaufsrecht ausüben. • Frühzeitige Einbeziehung aller Beteiligten: Eine offene Kommunikation mit potenziellen Erb*innen und Nachfolger*innen kann helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Gemeinsame Gespräche über die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens und die Erwartungen der Erb*innen sind von großer Bedeutung. So könnten alle Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen, um das Unternehmen erfolgreich in die nächste Generation zu führen. Steuerliche Aspekte • Erbschaftsteuer: Bei der Übertragung von Unternehmens-
anteilen fallen in der Regel Erbschaftsteuern an, die je nach Wert des Unternehmens und dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser*in und Erb*innen unterschiedlich hoch sein können. Beispielsweise können Kinder von einem Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro profitieren. Übersteigt der Wert des Unternehmens diesen Freibetrag, müssen die Erb*innen Erbschaftsteuer zahlen. Eine rechtzeitige Planung kann helfen, die Steuerlast zu minimieren. • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge: Unternehmer*innen können auch in Erwägung ziehen, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten durch Schenkungen auf die nächste Generation zu übertragen. Hierbei sollten jedoch die Freibeträge beachtet werden, die in einem Zeitraum von 10 Jahren mehrfach in Anspruch genommen werden können. Eine vorweggenommene Erbfolge kann helfen, die Erbschaftsteuer zu minimieren und die Unternehmensführung frühzeitig zu regeln. Wahl der richtigen Rechtsform Die Wahl der Rechtsform des Unternehmens hat große Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung. Bei Einzelunternehmen beispielsweise übertragen sich die Vermögenswerte direkt auf die Erb*innen, was eine unkomplizierte Übertragung ermöglichen kann, aber auch zu einer hohen Erbschaftsteuer führen kann. In einer GmbH oder AG hingegen können Anteile einfacher übertragen werden, was die Nachfolge erleichtert. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen abzuwägen. Eine GmbH beispielsweise kann Vorteile bei der Haftung bieten und ermöglicht eine flexiblere Regelung der Unternehmensnachfolge. Wenn jedoch der/die Erblasser*in noch bestehende Verbindlichkeiten hat, können diese im Falle eines Einzelunternehmens direkt auf die Erb*innen übergehen. Mögliche Konflikte und deren Vermeidung • Familienkonflikte: Oft gibt es unterschiedliche Vorstellungen darüber, wer das Unternehmen übernehmen soll. Eine klare Regelung im Testament kann helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Ein Beispiel: Wenn die Tochter das Unternehmen führt und der Sohn nicht interessiert ist, sollte klar im Testament festgelegt werden, dass die Tochter als Nachfolgerin eingesetzt wird. 14 Recht Anzeige Wir unterstützen Sie mit Texten und Layouts. Einfach E-Mail Anfrage senden an: info@bernheine-medien.de Wie stelle ich mein Unternehmen richtig dar?
• Finanzielle Belastungen: Erb*innen müssen häufig auch die finanziellen Aspekte der Unternehmensnachfolge berücksichtigen, z. B. die Erbschaftsteuer. Hier ist eine frühzeitige Planung unerlässlich, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Wenn beispielsweise die Erbschaftsteuer höher ist als die liquiden Mittel, müssen Erb*innen möglicherweise Vermögenswerte verkaufen, um die Steuer zu begleichen. • Rechtliche Auseinandersetzungen: Bei unklaren Regelungen können rechtliche Streitigkeiten zwischen den Erb*innen entstehen. Eine professionelle rechtliche Beratung kann helfen, diese Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der Wert rechtlicher Beratung Eine rechtliche Beratung ist in der Planung der Unternehmensnachfolge und Erbschaft von unschätzbarem Wert. Ein/e Fachanwält*in kann helfen, rechtliche Fallstricke zu erkennen und individuelle Lösungen zu finden. Er/ sie kann auch sicherstellen, dass alle Regelungen sowohl den persönlichen als auch den geschäftlichen Interessen der Erb*innen gerecht werden. Fazit Die rechtzeitige und gut durchdachte Planung der Unternehmensnachfolge ist entscheidend, um Vermögenswerte zu sichern und Konflikte zu vermeiden. Eine rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, die besten Strategien zu entwickeln und rechtliche Hürden zu überwinden. Lassen Sie sich unterstützen, um die Weichen für eine reibungslose Übertragung Ihres Vermögens und Unternehmens zu stellen. Durch vorausschauende Planung können Sie sicherstellen, dass Ihr Lebenswerk in guten Händen bleibt und die nächsten Generationen erfolgreich fortgeführt werden. Autor: Rechtsanwalt Kilian Pallauf Quelle: anwalt.de → Weitere Informationen Rechtsanwalt Kilian Pallauf KLAMERT & PARTNER Rechtsanwälte Sophienstraße 3, D-80333 München Tel. +49 89 20176300 mail@kanzleitremel.de • kanzleitremel.de 15 Recht Anzeige www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net
Sichtbar ist sicher Arbeiten in der dunklen Jahreszeit Kürzere Tage, rutschige Blätter, schlechte Sicht bei Nebel oder Nieselregen: Im Herbst steigt das Unfallrisiko, auch und besonders auf Baustellen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) empfiehlt Schutzmaßnahmen, damit Beschäftigte gut sichtbar und sicher bleiben. „Wenn es länger dunkel ist, kann es häufiger zu Unfällen durch Stolpern, Rutschen oder Stürzen kommen. Auch die Gefahr, übersehen und zum Beispiel angefahren zu werden, ist bei schlechten Sichtverhältnissen höher. Gerade auf Baustellen müssen Unternehmen deshalb jetzt für gute Sicht sorgen“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, und verweist auf die Kombination aus Beleuchtung und Warnkleidung. Beleuchtung muss hell genug sein Immer, wenn das Tageslicht nicht ausreicht, ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich. So müssen gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten Verkehrswege mit mindestens 20 Lux beleuchtet werden. Arbeitsbereiche wiederum erfordern je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux. Das kann auf unterschiedliche Weisen erreicht werden, zum Beispiel mit Lichterketten, tragbaren Lichtstativen oder mobilen Lichtmasten. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten: von der Standfestigkeit der Konstruktionen über den richtigen Lichtwinkel, um Blendungen und Schlagschatten zu vermeiden, bis hin zur regelmäßigen Reinigung der Lichtquellen. Warnkleidung macht sichtbar Gerade jetzt kommt es aber auch auf die richtige Kleidung an. „Warnkleidung ist so hergestellt, dass sie aufgrund der gelben und orangenen Farben gut sichtbar ist und durch die auf der ganzen Kleidung aufgebrachten Streifen Licht reflektiert. Wenn sie dann bei herbstlichem Wetter auch noch vor Nässe und Wind schützt, sind das gute Punkte für die persönliche Sicherheit“, so Bernhard Arenz. 16 Meldungen Foto: BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Aber welche Warnkleidung ist die richtige? Die Anforderungen an Farbe und Leistungsklasse richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen. Auf Baustellen sollte die Schutzkleidung mindestens der Klasse 2 entsprechen. Noch besser ist die Klasse 3, denn sie garantiert durch die größere gelbe oder orange Fläche und die Reflexstreifen eine Sichtbarkeit aus bis zu 150 Meter Entfernung. Wer dann noch auf Schuhe mit stark profilierter Sohle achtet, schützt sich damit auch gegen Ausrutschen. → Weitere Informationen Themenseite Herbst und Winter: www.bgbau.de/herbst-winter „Baustein“ Künstliche Beleuchtung auf Baustellen: https://www.bgbau.de/a-024 Technische Regel für Arbeitsstätten: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ ASR/ASR-A3-4.html 17 Meldungen Anzeige Ausschreibungsbörse - Partner-Showrooms – Expertenwissen Deutschlands erster Marktplatz für den Arbeitsschutz. Einfach die besten Experten finden! 6 Monate kostenlos Premium-Mitglied werden! → Die BG BAU Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Arbeitsschutz zum Anfassen Neues Praxiszentrum der BG BAU Das im Oktober in Feuchtwangen eröffnete Praxiszentrum der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet Seminare rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Baugewerbe und Gebäudemanagement, die theoretisches Grundlagenwissen mit praxisnahen Übungen verknüpfen. Auf einer Gesamtfläche von rund 1.100 Quadratmetern finden im neuen Praxiszentrum der BG BAU auf dem Gelände der Bayerischen BauAkademie Seminare mit verschiedenen Schwerpunkten statt. Bau- und Reinigungsunternehmen aus der Region Süd der BG BAU können ihre Mitarbeitenden für Kurse anmelden, in denen sie speziell auf ihr Gewerk zugeschnittene Sicherheitsmaßnahmen erlernen oder auffrischen können. Die Seminarthemen reichen von: „Sichere Gestaltung von Baustellen im Tiefbau“ über „Absturzprävention“ bis „Gesundheit in der Unterhaltsreinigung“. Aber auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder Kommunikationstechniken können in den Seminaren erlernt werden. „Wir bieten in Feuchtwangen Arbeitsschutzschulungen an, die nachhaltige Lerneffekte ermöglichen, denn Theorie und Praxis gehen hier Hand in Hand. So können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Sicherheitsmaßnahmen an realen Arbeitsplätzen erlernen und gleich ausprobieren“, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Praxisfelder für viele Gewerke Die Praxishalle Feuchtwangen bildet in unterschiedlichen Übungsfeldern typische Arbeitsplätze im Bauhandwerk und in der Gebäudereinigung ab. So kann zum Beispiel in einem Staubraum das sichere Arbeiten in durch Asbest kontaminierten Bereichen trainiert werden – und ein Tinitussimulator lässt direkt erleben, wie wichtig Gehörschutz beim Arbeiten mit Kreissägen ist. Weitere Praxisbereiche sind Flach- und Steildach, Netze, Gerüst, Schalungssystem, Tiefbau, Persönliche Schutzausrüstung sowie Ergonomie. Besonders interessant dabei für Unternehmen: Viele der vorgestellten Arbeitsmittel wie zum Beispiel Ein-Personen-Gerüste oder Teleskopstangensysteme zur Reinigung ohne Absturzgefahr fördert die BG BAU in der Anschaffung durch Arbeitsschutzprämien. In der neuen Praxishalle Feuchtwangen kann direkt vor Ort ausprobiert werden, was im Alltag praktikabel ist. 18 Meldungen Testen Sie unverbindlich unter: www.bernheine-medien.de/ leseprobe-der-geruestbauer Auch als Online-Abo! Anzeige
In einem Übungsturm können Führungskräfte sowie Entscheidungsträger*innen die Auswahl und Festlegung geeigneter Rettungsmethoden lernen. „Der Übungsturm bietet eine optimale Umgebung für praktische Übungen unter professioneller Anleitung, denn im Ernstfall bleibt dafür nicht viel Zeit“, so noch einmal Bernhard Arenz. „Wichtig ist uns aber vor allem, dafür zu sensibilisieren, dass die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – kurz PSAgA – nur das letzte Mittel ist, nämlich wenn Absturzsicherung nicht durch andere Maßnahmen wie sichere Gerüste möglich ist.“ Schulung als Rundumpaket Neben der Praxishalle gibt es im Schulungszentrum in Feuchtwangen auch Seminarräume für die theoretische Wissensvermittlung. Alle Schulungsangebote und die Möglichkeit zur Anmeldung sind hier zu finden: https://seminare.bgbau.de. Wer eine weite Anreise hat oder mehrtägige Lehrgänge und Weiterbildungen wahrnehmen möchte, kann in einem der 13 angeschlossenen Appartements übernachten. Sowohl die Teilnahme an den Seminaren als auch die Unterbringung und Verpflegung sind für Mitgliedsunternehmen der BG BAU kostenlos. → Weitere Informationen www.bgbau.de/service/bildungsangebote/ bildungsstaetten-der-bg-bau/praxiszentrumfeuchtwangen Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU 19 Meldungen Anzeige Schalung Gerüst Engineering www.peri.de Mehr als einen braucht keiner. Der Profi für Gerüst und Schalung. Ein Ansprechpartner. Kurze Wege. Passende Systeme. Know-how von A bis Z. Das heißt: Bauen mit mehr Effizienz, mehr Tempo und mehr Kostensicherheit. Das möchten Sie auch? Fragen Sie unsere Experten für Gerüst und Schalung. peri.de/fachberater
20 Meldungen Neue GDA Best-Practice-Datenbank Hilfe bei der Prävention von berufsbedingten Krebserkrankungen Knapp 1.500 Todesfälle waren in Deutschland im Jahr 2023 auf eine berufsbedingte Krebserkrankung zurückzuführen. Vor allem Klein- und Kleinstunternehmen fehlt oft das Know-how, wenn es um krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz geht. Die neue GDA Best-Practice-Datenbank beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) will Abhilfe schaffen und kann kostenlos online genutzt werden. Sie bündelt Beispiele, wie in der betrieblichen Praxis krebserzeugende Stoffe sicher zum Einsatz kommen. Die Beispiele dienen als Blaupausen für andere Unternehmen und sind für verschiedenste Branchen, Berufe, Tätigkeiten und Substanzen einfach recherchierbar. Hinweise auf Vorschriften, Stoffdatenbanken und andere Hilfen zum Thema runden das Angebot ab. Die Datenbank ist ein Kooperationsprojekt von IFA, Unfallversicherungsträgern, Ländern, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat im Rahmen ihrer dritten Periode das Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" ins Leben gerufen. Ein neuer und wesentlicher Baustein dieses Programms ist die neue GDA Best-Practice-Datenbank. Die Datenbank stellt praxisbewährte Lösungen bereit, die sich leicht in den betrieblichen Arbeitsalltag integrieren lassen und die über ein einfaches Online-Verfahren um eigene Vorschläge erweitert werden können. Die Datenbanksuche ist über verschiedene Wege möglich: Branchen, Berufe, Tätigkeiten, Substanzen oder Schutzmaßnahmen können gezielt abgefragt werden. Bei den Schutzmaßnahmen folgt die Plattform der sogenannten STOP-Hierarchie, die mit der Substitution eines Stoffes beginnt und über technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen alle Möglichkeiten des sicheren Umgangs beschreibt. Der Fokus der Plattform liegt zunächst auf den zwölf häufigsten Gefahrstoffen mit krebserzeugendem Potenzial. Ergänzt wird die Sammlung der Best-Practice-Beispiele durch zusätzliche Informationen zu krebserzeugenden Stoffen: Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe sind ebenso recherchierbarer Bestandteil der Datenbank wie die Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger oder die GESTISStoffdatenbank des IFA. → Weitere Informationen GDA Best-Practice-Datenbank: www.dguv.de/ifa/gestis/gda-best-practicedatenbank/index.jsp GDA Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen": www.gda-portal.de/DE/Betriebe/Krebs-amArbeitsplatz Fachkontakt IFA: gda-gefahrstoff-bpb@dguv.de
Zwischen Flexibilität und Überforderung Zusammenhang von digitaler Arbeitskommunikation und mentaler Gesundheit untersucht Wie hängt digitale Kommunikation mit der mentalen Gesundheit von Beschäftigten zusammen? Dieser Frage ging die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit Kolleginnen der Universität Bielefeld auf Basis von Daten von 4.815 Beschäftigten aus 160 Großbetrieben nach und hat die Ergebnisse nun in einem Kompaktbericht veröffentlicht. E-Mails, Apps oder digitale Plattformen: Die digitale Kommunikation wird in der Interaktion in Arbeitsorganisationen immer wichtiger. Wie die Studie der Universität Bielefeld und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, empfinden Beschäftigte einerseits hohe Flexibilitätsmöglichkeiten (zeit- und ortsunabhängiger Austausch) durch die digitale Kommunikation. Andererseits kann sie aber auch mit neuen Anforderungen wie ständiger Erreichbarkeit oder Überforderung einhergehen, die sich negativ auf das Wohlbefinden sowie die mentale Gesundheit von Beschäftigten auswirken können. Diese Aspekte führen zu einem sogenannten "Flexibilitätsparadoxon", bei dem Beschäftigte sowohl hohe Flexibilität als auch hohe Anforderungen wahrnehmen. Positive und negative Folgen können also gemeinsam auftreten. Die Auswertungen zeigen jedoch auch, dass trotz der Zunahme digitaler Kommunikation der persönliche Austausch nach wie vor eine zentrale Rolle spielt. Als Grundlage für die hier vorgestellten Ergebnisse diente die dritte Welle des Linked Employer-Employee Panels B3. Die Befragung von 4.815 Beschäftigten aus 160 Großbetrieben fand 2018/19 statt und beschreibt somit die Situation vor der SARS-CoV2-Pandemie. Im Zuge der Pandemie und der damit verbundenen Ausweitung von ortsflexibler Arbeit hat die digitale Kommunikation weiter deutlich zugenommen. Die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit und das Wohlbefinden stehen im Mittelpunkt weiterer Forschung. → Weitere Informationen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BauA Friedrich-Henkel-Weg 125 • D-44149 Dortmund Tel. +49 231 9071-2071 info-zentrum@baua.bund.de • www.baua.de Downloadlink: www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/ Bericht-kompakt/Digitale-Arbeitskommunikation Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BauA 21 Meldungen
Präventionsstrategien Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes als Thema in baua: Aktuell Ein effektiver Arbeitsschutz basiert auf vielen Elementen und deren Zusammenspiel. Hierzu zählt nicht nur ein sachgerechtes und zeitgemäßes Vorschriften- und Regelwerk, sondern auch die koordinierte Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in unterschiedlichen Gremien. Die aktuelle Ausgabe der Publikation „baua: Aktuell“ beleuchtet, wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Strukturen, Strategien und Instrumente des Arbeitsschutzes weiterentwickelt und so zur Wirksamkeit des betrieblichen Arbeitsschutzes beiträgt. Der Wandel der Arbeitswelt bringt neue Anforderungen und Belastungen für Beschäftigte mit sich, was auch die Rahmenbedingungen für den Arbeitsschutz verändert. Durch Erhebungen und Auswertungen repräsentativer Befragungen gewinnt die BAuA Erkenntnisse über die Verbreitung von Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben. Diese Erkenntnisse helfen, Präventionsstrategien weiterzuentwickeln. Forschungsprojekte untersuchen zudem die Herausforderungen und Chancen technologischer Entwicklungen für den Arbeitsschutz. Die BAuA unterstützt nicht nur durch Forschung, sondern auch organisatorisch und fachlich bei der Umsetzung der Nationalen Arbeitsschutzstrategie. Weitere Beiträge der Ausgabe befassen sich mit „Mobilen und hybriden Arbeiten“ im Rahmen der EU-OSHAKampagne, der neuen Ausstellung „Dienstleistung“ der DASA sowie Publikationen zur Gefährdungsbeurteilung. Die Ausgabe 3/24 der baua: Aktuell ist kostenfrei als PDF auf der BAuA-Website verfügbar: https://www.baua.de/DE/Angebote/ Publikationen/Aktuell/3-2024 22 Meldungen → Forschung für Arbeit und Gesundheit Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden arbeiten rund 750 Beschäftigte. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BauA
23 Meldungen Künstliche Intelligenz Neuer KI-Fokus beim Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk Das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk fokussiert sich in seiner Arbeit seit Juli 2024 auf das Thema Künstliche Intelligenz (KI) und deren praktische Anwendung im Handwerksbetrieb. Ziel ist es, Betriebe auf den Einsatz von KI vorzubereiten und Handwerksorganisationen beim Aufbau von KI-Kompetenz zu unterstützen. Grund für die Neuausrichtung ist eine Projektverlängerung um zwei Jahre. Aktuell werden zahlreiche neue KI-Veranstaltungen und Angebote entwickelt und zentrumseigene KI-Trainer nehmen die Arbeit auf. Die rasante Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz fördert innovative Lösungen, die das Handwerk spürbar entlasten, Produktivität und Kreativität steigern und neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Hier will das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk Orientierung und Unterstützung bieten. Weitere Schwerpunkte liegen auf den Themen Cybersicherheit, Change Management und Nachhaltigkeit. Das Zentrum bleibt zentrale Anlaufstelle für alle Digitalisierungsthemen im Handwerk. Angebote aus früheren Jahren sind weiterhin auf der Website abrufbar, z. B. Themenseiten, Themenhefte, E-Learning-Kurse, OnlineTools, Podcast-Folgen und Schulungskonzepte. Die neuen Aufgaben des Zentrums sind: Orientierung schaffen und KI-Kompetenz vermitteln • Potenziale und Vorteile von KI erkennen • Voraussetzungen für die Einführung von KI schaffen • Hilfreiche KI-Anwendungen fürs Handwerk identifizieren und skalieren • Den Wert von Daten für KI bewusst machen • Daten erheben, analysieren und für KIAnwendungen nutzen • Entwicklung betriebseigener KI-Strategien KI-Umsetzungen und KI-Neuentwicklungen anstoßen • Identifikation geeigneter KI-Anwendungen für Betriebe • Unterstützung bei der Implementierung von KI-Lösungen • Vernetzung von Stakeholdern zur gemeinsamen Entwicklung neuer KI-Anwendungen In Kürze werden neue KI-Veranstaltungsformate und KI-Angebote für Betriebe und Handwerksorganisationen vorgestellt. Hierzu zählen Workshops zur Nutzung und Entwicklung von KI im Betrieb, regelmäßige Formate zum Erfahrungsaustausch und Formate zur Vernetzung von Betrieben mit KI-Start-ups und -Softwareherstellern. Das Zentrum verfügt außerdem über KI-Trainer*innen, die zu Potenzialen und Herausforderungen von KI informieren und bei der Implementierung von KI-Lösungen sowie im Change Management unterstützen. → Weitere Informationen https://handwerkdigital.de/mdzh-neuer-fokus Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. – ZDH
24 Termine Fachaustauschserie zum BIM-Portal des Bundes BIM Deutschland lädt herzlich zur Fachaustauschserie zum BIM-Portal des Bundes ein. Die Fachaustauschserie wurde speziell für die öffentliche Hand entwickelt. Im Rahmen der geplanten Veranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, sich über sämtliche Inhalte zur Anwendung der BIM-Methode auszutauschen. Damit soll der begonnene Dialog fortgesetzt werden und den Teilnehmenden die Gelegenheit gegeben werden, sich zur Nutzung des BIM-Portals zu informieren. Die Veranstaltung findet am 13. Dezember 2024 (oder 24.01.2025) statt. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. In den Online-Veranstaltungen werden unter anderem folgende Themen behandelt: Was ist BIM Deutschland? Vorstellung der zentralen Anlaufstelle rund um das Thema BIM; Was ist das BIM-Portal? Vorstellung des BIM-Portals und seiner Funktionen; Einordnung des BIMPortals – Wie integriert sich das BIM-Portal in bestehende Strukturen und Prozesse?; Überblick über die Module des BIM-Portals – Welche Module bietet das Portal und wie unterstützen sie die Projektarbeit?; Das AIAModul für die Verwaltung – eine detaillierte Vorstellung des AIA-Moduls sowie weiterführende Informationen, wie wo finden Sie zusätzliche Ressourcen und Ansprechpartner? Weitere Informationen: TÜV Rheinland Consulting GmbH, Am Grauen Stein, D-51105 Köln, Tel. +49 (30) 756874-222, E-Mail: info@ bimdeutschland.de, www.bimdeutschland.de 13. Dez. 40. Münchener Gefahrstoff- und Sicherheitstage Die Veranstaltung hat sich als fester Termin im Kalender der Gefahrstoff-Branche etabliert. Erleben Sie am 28. und 29. November 2024 zwei Tage voller Fachwissen und Austausch. Erkunden Sie die neuesten Entwicklungen und vielfältigen Perspektiven zu aktuellen Themen rund um Gefahrstoffe. Auf der Agenda stehen unter anderem das neueste Gefahrstoffrecht und essentielle Updates zum Expositionsverzeichnis. Profitieren Sie von Keynote-Vorträgen und tiefgehenden Diskussionen. Aktuelle Themen werden von Fachleuten aus Politik, Industrie, Wissenschaft und Forschung präsentiert, um Ihnen fundierte Einblicke und praktische Lösungsansätze zu vermitteln. Nutzen Sie diese Gelegenheit zum Netzwerken mit anderen Teilnehmenden und Ausstellern. Die Teilnahmegebühr beträgt für das Standardticket regulär 1.490 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. (weitere Optionen verfügbar). Weitere Informationen: Süddeutscher Verlag Veranstaltungen GmbH, Hultschiner Straße 8, D-81677 München, Frau Tanja Burmeister – Teilnehmermanagement, Tel. +49 89 248815-350, E-Mail: teilnehmer@service.svveranstaltungen.de, www.gefahrstoff-tage.de 28. Nov.
25 Termine Arbeitsschutztagung Arbeitsschutz stellt einen häufig unterschätzten, aber existenziell wichtigen Bestandteil Ihres Unternehmens dar. Flexibel, nachhaltig, rechtssicher und wertorientiert soll der moderne Arbeitsschutz sein. Sicherheit als integraler Bestandteil der Unternehmensphilosophie, der Prozesse, Abläufe, in der Organisation, bei Beschaffungen – so geht das. Die Praxis sieht leider häufig anders aus: fast 900.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle jedes Jahr, fast 80.000 angezeigte Berufskrankheiten, über 50 Millionen Arbeitsausfalltage durch psychische Erkrankungen. Drei von vier dieser Ereignisse können durch vernünftige Präventionsarbeit verhindert werden. Lassen Sie sich zu guter Sicherheitsarbeit auf der 68. Arbeitsschutztagung im Haus der Technik anregen und nehmen Sie viele neue Ideen mit in Ihren Betrieb. Die elf Experten-Vorträge werden begleitet von einer Arbeitsschutz-Ausstellung. Die Arbeitsschutztagung findet als HybridVeranstaltung am 29. und 30. Januar 2025 im Haus der Technik (HdT) in Essen statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.030 Euro (MwSt.- befreit). Weitere Informationen: Haus der Technik Essen, Dipl.-Kffr. Ute Jasper, Tel. 49 201 1803-239, E-Mail: u.jasper@hdt.de, www.hdtessen.de, www.hdt.de/asbestsanierung Künstliche Intelligenz KI in der Arbeitssicherheit Dieser Lehrgang legt den Schwerpunkt auf die Vermittlung von Grundlagenwissen und Verstehen über die Bedeutung von KI als unterstützendes Element im Arbeitsschutz. Der Fokus liegt auf der Sensibilisierung für Potenziale und Herausforderungen, ohne eine tiefgehende technische Umsetzung zu erfordern. Durch die Veranschaulichung mit praxisnahen Anwendungsbeispielen sollen die Teilnehmenden in die Lage versetzt werden, die Relevanz von KI im Arbeitsschutz zu erkennen und einfache Implementierungsstrategien zu entwickeln. Das Tagesseminar findet am 16. Januar 2025 in Mülheim an der Ruhr oder als OnlineSchulung statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 510 Euro (MwSt.-frei). Die Teilnehmenden erhalten einen Teilnahmenachweis für die Fortbildung als Sicherheitsfachkraft. Eine von mehreren Finanzierungsoptionen ist die Förderung durch den Bildungsscheck. Weitere Informationen: LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH Business Akademie, Ruhrorter Straße 47, D-45478 Mülheim an der Ruhr, Frau Dorothee Düking, Tel. +49 208 9388-32, E-Mail: dd@lvq.de oder Frau Anja Külkens, Tel. +49 208 99388-19, E-Mail: ak@lvq.de, www.lvq.de 16. Jan. 29. Jan.
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