In Kooperation mit: 04 | 2025 Arbeitssicherheit I Gesundheit I Koordination
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Beate Bernheine Markus Hüger 3 Editorial I Inhalt Impressum: Verlag fachverlag bernheine UG (haftungsbeschränkt) Postfach 210625 I 41432 Neuss Tel. +49 2137 932248 I Fax +49 2137 932247 www.bernheine-medien.de info@bernheine-medien.de Verlags- und Anzeigenleitung Beate Bernheine Erscheinungsweise viermal jährlich Layout Maritta Gorgs Titelfoto stock.adobe.com / Kzenon Copyright fachverlag bernheine UG; Alle Rechte vorbehalten. Die Redakteure der einzelnen Artikel sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Kürzungen vorbehalten. 4 Arbeitssicherheit Ausbildung zum SiGeKo 10 Arbeitssicherheit Grundlagen eines professionellen SiGe-Plans 13 Unternehmensführung Ältere Beschäftigte gut im Job halten 16 Meldungen 26 Rechtstipp Arbeitssicherheit auf der Baustelle 28 Literaturtipps 30 Veranstaltung A+A 2025 32 Termine 34 Produktinformationen 47 Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren: Verbandsnachrichten (VSGK) 48 Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren: Verbandsnachrichten (BDK) Nächste Ausgabe: 11.03.2026 Postfach 210625 Tel. +49 2137 932248 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, SiGeKos wissen, wie wichtig ihre Arbeit für Unfallverhütung und Gesundheit von Beschäftigten auf Baustellen ist. Genauso wichtig sollte diese auch dem Bauherrn und allen am Bau Beteiligten sein. Eine Ausbildung zum SiGeKo vermittelt entsprechende Kenntnisse. Ausbildungsmöglichkeiten finden Sie in dieser Ausgabe. Weitere Themen sind der SiGe-Plan, Tipps zum Gespräch mit älteren Beschäftigen sowie aktuelle Meldungen und Produktinformationen. Arbeiten Sie sicher und bleiben Sie gesund! Ihr Team von a.g.bau
„Man lernt nie aus“ Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Berufsgruppen besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Denn Arbeiten sowohl in großen Höhen als auch mit schweren Maschinen oder gefährlichen Baustoffen können zu weitreichenden Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten auf Baustellen führen. Um die Sicherheit auf Baustellen zu koordinieren, ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) unablässig. Bauherren sind durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Koordinator hat dabei im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl in der Planungsphase als auch während der Ausführung eines Bauvorhabens zu unterstützen. Mit seiner Tätigkeit trägt er dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Darüber hinaus dient seine Tätigkeit auch einem ungestörten Bauablauf und soll effektive spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ermöglichen. Eine Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und SiGeKoSchulungen vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Gefahren zu erkennen, zu bewerten und zu vermeiden. So kann die Zahl der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Sachschäden, die auf Baustellen entstehen können, reduziert werden. Haftungsfälle und Kosten für Bauherren, Planer und Ausführende können dadurch verringert werden. Die Aufgaben eines SiGeKo Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat folgende Aufgaben: • Erstellung und Aktualisierung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), der die individuellen Anforderungen und Gefährdungen der Baustelle berücksichtigt. • Koordinierung der verschiedenen am Bau beteiligten Unternehmen, um einen optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. • Identifikation, Bewertung und Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. • Beratung des Bauherrn und der Planer in Fragen des Arbeitsschutzes. • Mitwirkung bei der Erstellung der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde. • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, die wichtige Informationen für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung enthalten. Ein geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und 4 Arbeitssicherheit
einschlägige baufachliche Kenntnisse und Koordinatorenkenntnisse entsprechend der RAB 30 Anlage C verfügt sowie über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse entsprechend der RAB 30 Anlage B und berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in der BaustellV § 3 Absatz 2 und 3 genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können. Die Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird von verschiedenen Ausbildungsstätten angeboten, wie unter anderem: TÜV Rheinland Schulung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo): In der umfangreichen Schulung erlangen die Teilnehmenden das relevante Wissen, um als SiGeKo alle Herausforderungen im Berufsalltag zu bewältigen. Von den erfahrenen Dozenten erhalten diese wichtige Tipps für die Praxis und im Anschluss ein anerkanntes Abschluss-Zertifikat zum Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzkoordinator. In Teil 1 der Seminarreihe erfahren die Teilnehmenden, welche Arbeitsschutzrichtlinien gemäß Baustellenverordnung eingehalten werden müssen. Teil 2 vermittelt die Kennt5 Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit vorantreiben Kunden beraten Verantwortung übernehmen DEKRA. Gemeinsam auf der sicheren Seite: dekra.de/karriere Jetzt bewerben Wir suchen Sie bundesweit als: • Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator – SiGeKo (m/w/d) • Fachkraft Arbeitssicherheit (m/w/d) Anzeige
6 Arbeitssicherheit nisse der Regeln, die für die Arbeit als SiGeKo auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung essentiell sind. Sie lernen, welche Aufgaben bei der Planung, Ausführung und Koordination der unterschiedlichen Gewerke auf den Baustellen sind. Viele Weiterbildungsmaßnahmen können auch online im Virtual Classroom besucht werden, um bequem und sicher von zu Hause teilzunehmen, Neues zu lernen und sich mit anderen austauschen. Der SiGe-Koordinator Gesamtlehrgang mit Arbeitsschutz- und Koordinatorenkenntnissen gemäß RAB 30 Anlage B, C und D umfasst je Teil 4 Tage in Präsenz oder im Virtual Classroom. Die beiden Teile des Gesamtlehrgangs sind auch einzeln erhältlich und können unabhängig vom Gesamtlehrgang erworben werden. → Weitere Informationen https://akademie.tuv.com/themen/arbeitsschutz/sigeko TÜV Süd Ausbildung zum SiGeKo Die TÜV SÜD Akademie bietet mit der Ausbildung zum SiGeKo das notwendige Theorie- und Praxiswissen für die kompetente und rechtskonforme Funktion als SiGeKo. Im Lehrgang "SiGe-Koordinator auf Baustellen – spezielle Koordinatorenkenntnisse gemäß RAB 30, Anlage C" werden den Teilnehmenden in einer viertägigen Weiterbildung die speziellen Koordinatorenkenntnisse vermittelt, damit Sie ihre umfangreichen Aufgaben in der Planungs- und Ausführungsphase erfüllen können. Dabei erleichtern praxiserprobte Arbeitshilfen die Anwendung des Erlernten. Das Seminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D. Auch bietet die TÜV Süd Akademie einen Lehrgang "SiGe-Koordination auf Baustellen – Auffrischer" an. In diesem Lehrgang haben Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren auf Baustellen die Möglichkeit, ihr fachliches Know-how für Ihre Tätigkeit aufzufrischen, zu aktualisieren und zu erweitern. Ein Schwerpunkt dieses eintägigen Seminars ist der aktuelle Stand des Vorschriften- und Regelwerks sowie die geltende Rechtsprechung. Sie erhalten die Gelegenheit, ihre Fragen aus der täglichen Praxis mit Experten zu besprechen. → Weitere Informationen https://www.tuvsud.com/de-de/store/akademie/ seminare-technik/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/baustellensicherheit BauAkademie Sigeko Intensivkombiseminar RAB 30 Anlage B + C Das SiGeKo Intensivseminar nach RAB 30 Anlage B + C zur Qualifizierung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung vermittelt den Teilnehmenden die Lehrgangsinhalte der RAB 30 Anlage B und Anlage C als Kombilehrgang. Die RAB 30 beinhaltet insbesondere folgende Qualifikationen, die geeignete Koordinatoren nachzuweisen haben: Baufachliche Kenntnisse (erworben durch Ausbildung zum Bauingenieur oder Architekten und Be-
7 Arbeitssicherheit rufserfahrung), Koordinatorenkenntnisse entsprechend der RAB 30, Anlage C des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ab 2001) und Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse entsprechend der RAB 30, Anlage B des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ab 2001). In diesem Intensivseminar sind die beiden Ausbildungslehrgänge "Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse" und "Spezielle Koordinatorenkenntnisse" nach RAB 30 zu einem Kombi-Lehrgang zusammengefasst, um den Teilnehmenden dieses Wissen in gebündelter Form zu vermitteln. Denn sie gehören heute zum Basiswissen eines jeden Bauingenieurs und Architekten. Diese Kenntnisse sind unverzichtbar und werden von den Auftraggebern vorausgesetzt. → Weitere Informationen https://www.bau-akademie.de/seminare/sigekointensivkombiseminar-rab-30-anlage-b-c TA Bildungszentrum SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator In 9 Tagen werden die Teilnehmenden liveonline im virtuellen Hörsaal oder im Präsenzlehrgang vor Ort in Vollzeit zum SiGeKo ausgebildet, damit sie mit dem Fachwissen aus diesem kompakten Lehrgang und ihrer Berufserfahrung auf dem Bau als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator dafür sorgen können, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Im Zertifikatslehrgang am TA Bildungszentrum erwerben die Teilnehmenden Kompetenzen, mit denen sie Bauherrn und andere Entscheidungsträger essentiell unterstützen: Hauptaufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators ist es, den Ablauf und die auszuführenden Arbeiten rund um die Baustelle sowohl sicher als auch gesundheitsgerecht durchführen zu lassen und dies zu überwachen. Ein wichtiges Für diesen Zertifikatslehrgang erhalten Mitglieder des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) vier Punkte für den Bereich Arbeitsschutz. Der VDSI-Weiterbildungsnachweis stellt einen wichtigen Vorteil bei der Jobsuche, der Gewinnung von Kunden oder das Qualitätsmanagement dar. Anzeige www. www. Auf Sicherheitsnetze von Huck können Sie sich verlassen! www.huck.net · www.huck.net Verkauf, Vermietung und Montage von Personenauffangnetzen. Manfred Huck GmbH Asslarer Weg 13-15 · 35614 Asslar-Berghausen Tel.: +49 (0) 6443 63-0 · Fax: +49 (0) 6443 63-29 www.huck.net · email: sales.de@huck.net
Zum Abschluss des neuntägigen Lehrgangs am TA Bildungszentrum bekommen die Teilnehmenden ein Zertifikat für die Teilnahme überreicht. Mit dem Zertifikat weisen Sie ihrem derzeitigen oder zukünftigen Arbeitgeber gegenüber nach, dass Sie sich zusätzliches Fachwissen angeeignet haben. → Weitere Informationen https://www.ta.de/sigeko-sicherheits-undgesundheitsschutzkoordinator.html Mplus Akademie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellV RAB 30 Anlage C Die 4-tägige Ausbildung zum SiGeKo nach BaustellV RAB 30 Anlage C umfasst die Vermittlung von speziellen Koordinatorenkenntnissen. Neben dem Inhalt der Baustellenverordnung und den rechtlichen Grundlagen sind auch wesentliche Bestandteile die Koordinierung während der Planung der Ausführung und der Ausführung des Bauvorhabens. Die Schwerpunkte der Ausbildung an der Mplus Akademie sind: Baustellenverordnung, Koordinierung während der Planung der Ausführung, Aufgaben des Koordinators, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens, Aufgaben des Koordinators, Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung, Umgang mit Konfliktsituationen und Rechtliche Grundlagen. Die Teilnehmenden erhalten für diesen Lehrgang VDSI-Punkte, die bei der Architektenkammer NRW anerkannt sind. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat. Dieses Seminar wird auch als 6-tägiger Abendkurs angeboten. → Weitere Informationen https://www.mplus-akademie.de/seminarangebot/seminar/sicherheits-und-gesundheitsschutzkoordination-nach-baustellv-rab-30- anlage-b-arbeitsschutzfachliche-kenntnisse-2/ DEKRA Akademie SiGeKo Seminare nach RAB 30 Anlage B und RAB 30 Anlage C Die DEKRA Akademie bietet den 4-tägigen SiGeKo Lehrgang mit den arbeitsschutzrechtlichen sowie speziellen Koordinatorenkenntnissen nach RAB an als „SiGeKo – RAB 30 Anlage B – Kenntnisse im Arbeitsschutz“ und als „SiGeKo – RAB 30 Anlage C – Koordinatorenkenntnisse“ an. Für den Lehrgang nach RAB 30 Anlage B beruht das Konzept auf den arbeitsschutzfachlichen Kenntnissen nach Anlage B der RAB 30. Dabei werden folgende Lernziele vermittelt: Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes gem. § 4 ArbSchG, Gefahren auf Baustellen ermitteln und beurteilen, Grundzüge gefahrstofflicher Vorschriften sowie die Ermittlung von Grenzwerten, rechtliche Regelungen zum Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz auf Baustellen organisieren. Im Lehrgang nach RAB Anlage C werden die Teilnehmenden in folgenden Lerninhalten unterrichtet: Kenntnisvermittlung und Besprechung der Baustellenverordnung, Aufgaben und Pflichten des Bauherrn sowie des SiGeKo, Koordination der Planungsphase, Erstellung eines SiGe-Plans und Bauphasenausführung, Instrumente für den Aufgabenbereich und zum Umgang mit Konfliktsituationen als Koordinator sowie Grundlagenkenntnisse der rechtlichen Stel8 Arbeitssicherheit
lung des SiGeKo sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz: VOB). Jedes SiGeKo Seminar der DEKRA Akademie kann auch online absolviert werden in verschiedenen Online-Lernformen, wie z. B. Blended-Learning: Online-Lernformate werden mit Präsenzveranstaltung am DEKRA Standort Ihrer Wahl kombiniert oder Live-Onlinetraining: komplett Online mit erfahrenen Dozenten, bequem von jedem Ort aus. → Weitere Informationen https://www.dekra-akademie.de/weiterbildung/ sigeko-ausbildung BG BAU Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) Im Lehrgang „Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatorinnen und Koordinatoren nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage B)“ erlangen die Teilnehmenden die erforderlichen arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse entsprechend Abschnitt 4.2 der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen "Geeigneter Koordinator" (RAB 30). Die Inhalte des Lehrgangs reichten vom Arbeitsschutzrecht über Einrichtungen der Ersten Hilfe sowie Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten, Montagearbeiten und Abbruch- und Sanierungsarbeiten, die Gefährdung durch Absturz und den sicheren Einsatz von Gerüsten, Leitern, fahrbaren Arbeitsbühnen/ Hubarbeitsbühnen, Maschinen und Geräten, Gefahrstoffen und durch Elektrizität bis zur Persönlichen Schutzausrüstung und der Organisation des sicheren Personen- und Fahrzeugverkehrs auf der Baustelle. Im Lehrgang „Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C)“ erlernen die Teilnehmenden die erforderlichen speziellen Koordinatorenkenntnisse entsprechend Abschnitt 4.3 der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen "Geeigneter Koordinator" (RAB 30). In diesem Lehrgang geht es um folgende Themen: Die Inhalte der Baustellenverordnung, die Koordinierung während der Planung der Ausführung, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Übung), die Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage mit Übung, die Koordinierung während der Ausführungsphase sowie rechtliche Grundlagen, Verantwortung und Haftung und der Umgang mit Konfliktsituationen. Beide Lehrgänge beinhalten 36 Lerneinheiten an 5 Tagen und können für die verschiedenen BG BAU-Standorte zu den angebotenen Terminen gebucht werden. → Weitere Informationen https://seminare.bgbau.de/de/Sachkundige/ SiGeKo 9 Arbeitssicherheit Anzeige Gerüstbau · Hebetechnik · Maschinenbau · Stahlbau Teupe. Kann nicht jeder. www.teupe.de
Grundlagen eines professionellen SiGe-Plans Wie der SiGe-Plan Ihre Baustelle sicherer macht Wussten Sie, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan den entscheidenden Unterschied zwischen einer sicheren und einer gefährlichen Baustelle ausmachen kann? Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist nicht nur ein Dokument, sondern ein unverzichtbares Werkzeug für Bauleiter, um die gesetzlich vorgeschriebene Baustellensicherheit zu gewährleisten. Der SiGe-Plan unterstützt Sie dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu definieren, die den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) entsprechen, bevor es zu spät ist. Entdecken Sie, wie Sie mit der Expertise von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) die Grundlagen für einen effektiven Gesundheitsschutzplan schaffen können. Wie der SiGe-Plan Ihre Baustelle sicherer macht Ein gut strukturierter SiGe-Plan ist von großer Bedeutung für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle. Er ermöglicht es Arbeitgebern, alle relevanten Gefährdungen systematisch zu erfassen und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu definieren. Gemäß § 3 Abs. 2 der Baustellenverordnung (BaustellV) ist es unerlässlich, einen umfassenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, der alle Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigt. Der SiGe-Plan bietet eine klare Übersicht über erforderliche Sicherheitsprodukte und -Vorkehrungen und trägt somit dazu bei, potentielle Risiken aktiv zu minimieren. Die Rolle des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ist dabei von zentraler Wichtigkeit, da er den SiGe-Plan erstellt und anschließend die Umsetzung überwacht. Mit einem professionellen SiGe-Plan stellen Sie sicher, dass alle Baustellenmitarbeiter über die notwendigen Informationen verfügen und effektiv gegen Gefahren geschützt sind. Dies schafft nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern erhöht auch die Effizienz des gesamten Bauprojekts. Die Grundlagen des SiGe-Plans und seine Bedeutung im Arbeitsschutz Der SiGe-Plan ist ein unverzichtbares Instrument zur Gewährleistung der Baustellensicherheit. Er wird bereits in der Planungsphase entwickelt und legt spezifische Lösungsmaßnahmen für die verschiedenen Gefährdungen fest, die während der Durchführung eines Bauvorhabens auftreten können. Er unterstützt Arbeitgeber dabei, Gefährdungen systematisch zu identifizieren und geeignete Vorkehrungen zur Risikominderung zu entwickeln. Durch die klare Strukturierung des SiGePlans, die auch den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) gerecht wird, erhalten alle Beteiligten einen umfassenden Überblick über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen je Gewerk. Wie der SiGe-Plan Risiken auf der Baustelle systematisch minimiert Ein gut strukturierter SiGe-Plan spielt eine zentrale Rolle bei der systematischen Minimierung von Risiken auf Baustellen. Durch die präzise Analyse potenzieller Gefährdungen unterstützt der SiGe-Plan die Arbeitgeber 10 Arbeitssicherheit
dabei, rechtzeitig spezifische Maßnahmen zu entwickeln, die den Anforderungen der Baustellenverordnung (BaustellV) entsprechen. Die Implementierung des SiGe-Plans trägt dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, wodurch die Sicherheit auf der Baustelle deutlich erhöht wird. Darüber hinaus fördert die enge Zusammenarbeit des SiGeKos mit dem Bauleiter – von der Planung bis zur Ausführung – eine positive Sicherheitskultur. So schaffen Sie nicht nur eine sichere Arbeitsumgebung, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Effizienz Ihrer Bauprojekte. Die Rolle des SiGeKo bei der Erstellung und Umsetzung des SiGe-Plans Der SiGeKo erstellt den SiGe-Plan, welcher für die Sicherheit auf Baustellen unerlässlich ist. Dieser Spezialist koordiniert alle erforderlichen Maßnahmen, um Gefährdungen systematisch zu identifizieren und zu minimieren. Die Aufgaben des SiGeKo umfassen, unter anderem, die umfassende Analyse der potentiellen Gefährdungen auf der Baustelle sowie die Entwicklung eines individuellen Gesundheitsschutzplans, der gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) gestaltet wird. Zudem kontrolliert der SiGeKo die Umsetzung der im Gesundheitsschutzplan festgelegten Maßnahmen, um den Arbeitsschutz kontinuierlich zu gewährleisten. Aufgaben des SiGeKo: Erstellung des SiGePlan Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Entwicklung des SiGe-Plans verantwortlich. Seine Hauptaufgaben hierbei: • Koordination der sicherheitsrelevanten Aufgaben aller beteiligten Unternehmen • Analyse von Gefährdungen bereits in der Planungsphase • Festlegung gemeinsamer Schutzmaßnahmen (z. B. Gerüste, Absturzsicherungen, Verkehrswege) • Kommunikation mit Bauherrn, Planern und ausführenden Firmen • Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten Vorschriften (BaustellV, ArbSchG, DGUV) Vorteile des SiGe-Plans für alle Beteiligten auf der Baustelle Ein gut strukturierter SiGe-Plan bietet weitreichende Vorteile für alle Beteiligten auf der Baustelle: • Arbeitgeber profitieren von klaren Richtlinien, die den Arbeitsschutz gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) sicherstellen. • Durch die professionelle Analyse von Gefährdungen werden potenzielle Risiken frühzeitig identifiziert und Maßnahmen zur Minimierung ergriffen. • Dies führt zu einer deutlich erhöhten Sicherheit für alle Arbeitnehmer auf der Baustelle. • Die Einhaltung der im Plan festgelegten Sicherheitsmaßnahmen fördert ein positives Arbeitsumfeld, verringert Ausfallzeiten und steigert letztendlich die Effizienz des gesamten Bauprojekts. Ein professioneller Ansatz im Arbeitsschutz ist somit nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein ökonomischer Vorteil für Ihr Unternehmen. 11 Arbeitssicherheit
12 Arbeitssicherheit Inhalte und Struktur eines wirksamen SiGePlans Ein professioneller SiGe-Plan enthält alle sicherheitsrelevanten Informationen, die für den Bauablauf notwendig sind. Dazu gehören: • Gefährdungsanalyse auf Basis der Bauplanung • Auflistung der beteiligten Gewerke • Beschreibung von Schutzmaßnahmen und sicherheitstechnischen Einrichtungen • Terminpläne, Leitungsführungspläne und Baubeschreibung • Maßnahmen zum Schutz Dritter und der Umwelt Wichtig: Der SiGe-Plan muss regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere bei Änderungen im Bauablauf oder bei neuen Gefährdungen. Er ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung des einzelnen Unternehmens, sondern ergänzt sie auf koordinativer Ebene. Fazit: Mehr Sicherheit und Effizienz dank eines professionellen SiGe-Plan Ein professioneller SiGe-Plan ist unerlässlich, um die Sicherheit auf Baustellen nachhaltig zu verbessern. Bauleiter sind verpflichtet, gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) umfassende Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen auf der Baustelle systematisch zu minimieren. Der SiGeKo spielt dabei eine wichtige Rolle, indem er sich um die Erstellung und Umsetzung des SiGe-Plans kümmert und sicherstellt, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Durch die gezielte Analyse von Risiken und die Entwicklung eines präzisen Gesundheitsschutzplans können geeignete Maßnahmen definiert werden, die sowohl die Sicherheit der Arbeitnehmer als auch die Effizienz der Arbeit optimieren. Zudem bietet der SiGe-Plan eine Übersicht über technische Lösungen, die auf die spezifischen Herausforderungen der Baustelle abgestimmt sind. Durch diese strukturierte Herangehensweise profitieren alle Beteiligten von einem höheren Schutz und einer reduzierten Unfallgefahr. Die Investition in einen professionellen SiGe-Plan lohnt sich für jedes Bauvorhaben. Autor: Torsten Tesch, Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator, SIGEKO IN DER REGION → SIGEKO IN DER REGION: Nimmt Ihnen die Suche ab! SIGEKO IN DER REGION ist eine innovative Plattform, die sich auf die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich SiGeKo und Arbeitsschutz spezialisiert hat. Das Firmenkonzept basiert auf einem Netzwerk, in dem Auftraggeber mit einem oder mehreren geeigneten Experten (SiGeKo) vernetzt werden, um effizient und unkompliziert Aufträge im Arbeitsschutz abzuwickeln. Mit nur vier Klicks können Sie kostenlos Ihre Angebotsanfrage an die registrierten Partnerfirmen in der Region Ihres Bauprojektes abgeben und kurzerhand die besten Angebote vergleichen. So finden Sie den passenden SiGeKo für Ihr Bauprojekt! → Weitere Informationen SIGEKO IN DER REGION info@sigeko-in-der-region.de www.sigeko-in-der-region.de
Ältere Beschäftigte gut im Job halten Perspektivgespräch für ältere Beschäftigte: Wie gelingt es? Der Übergang in den Ruhestand ist für viele Mitarbeitende ein sensibler Abschnitt – und auch für Unternehmen eine Herausforderung. Perspektivgespräche helfen dabei, die letzten Arbeitsjahre so zu gestalten, dass sie Motivation, Gesundheit und Wissen sichern. Worauf zu achten ist, erklärt Coach und Personalentwickler Jürgen Büscher im Interview mit der INQA – Initiative Neue Qualität der Arbeit. Herr Büscher, warum sollten Unternehmen das Thema Übergang in den Ruhestand aktiv ansprechen? Jürgen Büscher: Ich spreche gerne von einem altersphasenbezogenen Mitarbeitendengespräch. Denn es geht um die bewusste Gestaltung einer besonderen Lebensphase. Anders als im klassischen Mitarbeitendengespräch stehen hier nicht mehr primär Karriere- oder Aufstiegsfragen im Vordergrund, sondern eine bewusste Entwicklungsgestaltung der verbleibenden Jahre im Erwerbsleben. Warum ist ein Perspektivgespräch so wichtig? Jürgen Büscher: Für die Mitarbeitenden gilt: weil sie die Chance bekommen, ihre Übergangsphase aktiv mitzugestalten. Ich erlebe immer wieder, dass dieses Thema bis zum letzten Arbeitstag verdrängt wird. Ein Perspektivgespräch hilft, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Im Dialog mit der Führungskraft wird besprochen, wie sich die letzten Arbeitsjahre so gestalten lassen, dass Gesundheit, Lebens- und Arbeitsqualität gesichert bleiben. Davon profitiert auch das Unternehmen, weil ältere Beschäftigte motiviert und leistungsfähig bleiben und ihr Wissen bis zum letzten Tag einbringen. Perspektivgespräche sind eben keine Abschiedsgespräche, sondern eine Chance für Mitarbeitende und Unternehmen. Wann sollte man mit Perspektivgesprächen anfangen? Jürgen Büscher: Eine Faustregel sind fünf bis sieben Jahre vor dem geplanten Renteneintritt. Wichtig ist: Es handelt sich nicht um ein einmaliges Gespräch, sondern um einen Prozess. Perspektivgespräche sollten sich regelmäßig, zum Beispiel eingebettet in die jährlichen Mitarbeitendengespräche, wiederholen und die jeweilige Situation aufnehmen. 13 Unternehmensführung Foto: Designed by Freepik / www.freepik.com
14 Unternehmensführung Wie sollten Führungskräfte so ein Gespräch angehen? Jürgen Büscher: Entscheidend ist Wertschätzung. Beschäftigte sollen spüren: Mein Beitrag ist weiterhin wichtig. Gelingt das, fällt es ihnen leichter, sich mit dem Ausstieg aus dem Arbeitsleben auseinandersetzen: Was kann ich noch, was will ich noch? Dabei ist auch wichtig, Normalität zu vermitteln. Das Ende des Arbeitslebens ist kein Drama, sondern ein normaler Abschnitt, den man gemeinsam gestalten kann. Auf dieser Basis lassen sich dann konkrete Vereinbarungen treffen, etwa zur Weitergabe von Wissen oder zu einer neuen Rolle im Team. Manche können vielleicht verstärkt bei Projekten beraten, andere Führungsaufgaben Stück für Stück an den Nachwuchs abgeben und so helfen, dass dieser in die neue Rolle hineinwächst. Welche Themen gehören auf den Tisch? Jürgen Büscher: Sehr unterschiedlich. Manche Beschäftigte möchten sich in den letzten Jahren noch einmal stark einbringen, andere wollen es ruhiger angehen. Die Aufgabe für Führungskräfte besteht darin, beide Gruppen ernst zu nehmen. Beschäftigte, die weniger wollen, gilt es „bei der Stange zu halten“, denn Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse an der Arbeitskraft. Gleichzeitig sollen die, die noch viel einbringen möchten, gezielt unterstützt werden. Lebenslanges Lernen spielt auch in dieser Phase eine große Rolle für die Motivation, geistige Fitness und Wertschätzung. Zum Abschluss: Welchen Tipp würden Sie Unternehmen beim Umgang mit älteren Beschäftigten unbedingt mit auf den Weg geben? Jürgen Büscher: Meine Erfahrung zeigt, dass Unternehmen oft die Ressourcen älterer Beschäftigter unterschätzen – etwa Erfahrung, Netzwerke, Verantwortungsbewusstsein. Wer diese Potenziale bewusst nutzt, gewinnt. Das gelingt nur, wenn die Betroffenen nicht „gemanagt“, sondern als Beteiligte eingebunden werden. Ein Perspektivgespräch kann hierfür genau das richtige Instrument sein. FachbuchARBEITSSICHERHEIT IM GERÜSTBAU Viktor Ricken Informationen und Bestellung: https://bernheine-medien.de/arbeitssicherheit-im-geruestbau/ Mit Ergänzung zur TRBS 2121-1 Anzeige → Der Autor Jürgen Büscher unterstützt mit seinem Unternehmen Nova.PErsonalentwicklung Unternehmen bei der strategischen und operativen Steuerung von Prozessen und Instrumenten zum Thema Wissenstransfer und risikorelevanter Know-how Steuerung. Er ist zertifizierter Coach nach DGfC (Deutsche Gesellschaft für Coaching).
Sechs INQA-Tipps fassen das Wichtigste für erfolgreiche Perspektivgespräche zusammen. Sechs INQA-Tipps für erfolgreiche Perspektivgespräche: 1.Wertschätzung zeigen und positiv nach vorn blicken Würdigen Sie die Erfahrung und das Engagement älterer Mitarbeitender und kommunizieren Sie klar, dass diese noch gebraucht werden. Das reduziert Ängste und signalisiert: Es geht nicht um das Ende, sondern um die Möglichkeiten, die diese Lebensphase bereithält. 2.Offen über Gesundheit und Grenzen sprechen Welche körperlichen Belastungen sind noch tragbar? Gibt es Tätigkeiten, die nicht mehr gehen? Anpassungen am Arbeitsplatz wie höhenverstellbare Tische oder Hilfsmittel können gesundheitlich entlasten – und Mitarbeitende gesund und leistungsfähig halten. 3.Neue Ziele in den Blick nehmen Fragen Sie nach, welche Ziele es für die letzten Jahre im Erwerbsleben noch gibt – fachlich wie persönlich. Bieten Sie aktiv Weiterbildungen an. Neue Rollen, z. B. als Mentor oder Projektberater im Unternehmen, können neue Motivation geben. 4.Kompetenzen und Wissen sichern Beginnen Sie frühzeitig damit, das wertvolle Erfahrungswissen älterer Mitarbeitender zu sichern, etwa durch Tandems zwischen jungen und erfahrenen Kollegen oder Exit-Interviews. Auch altersgemischte Teams sind eine gute Möglichkeit, Wissen an nachfolgende Generationen weiterzugeben. 5.Finanzielle und organisatorische Aspekte ansprechen Vor Renteneintritt stellen sich Mitarbeitenden viele finanzielle und organisatorische Fragen. Nehmen Sie ihnen die Unsicherheit, indem Sie auf Unterstützungsangebote verweisen, z. B. durch die Personalabteilung im Unternehmen oder durch externe Anlaufstellen wie die Rentenberatung. 6.Veränderungen zu Hause mitdenken Wer bald viel mehr Zeit zu Hause verbringt, muss seinen Alltag neu sortieren – das kann Stress verursachen und die Arbeit negativ beeinflussen. Sie können gegensteuern und den Übergang erleichtern, z. B. indem Sie Mitarbeitende in ähnlicher Situation zusammenbringen und den Austausch fördern. Quelle: INQA – Initiative Neue Qualität der Arbeit. 15 Unternehmensführung → Die INQA Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) begleitet Unternehmen und Organisationen im Wandel der Arbeitswelt und unterstützt sie auf ihrem Weg zu einer zukunftsorientierten Unternehmenskultur – mit Praxiswissen, Beratung, Selbstchecks, Vernetzungsangeboten und Projektförderung. So wird Betrieben und ihren Beschäftigten geholfen, sich zukunftsfest aufzustellen und Fachkräfte zu finden und zu binden. INQA wurde initiiert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und wird getragen von starken Partnern.
Gefahrstoffdokumentation leicht gemacht Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann und wie lange Beschäftigte gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind. Diese Pflicht ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Mit Hilfe der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) lassen sich die Einträge zentral erfassen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stellt dafür eine Eingabehilfe zur Verfügung. Wenn Beschäftigte mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktions- toxischen Gefahrstoffen arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gesundheitsgefährdung ergibt, muss dieser Umgang dokumentiert werden. Das vom Arbeitgeber zu führende Verzeichnis über den Beschäftigten enthält den betreffenden Gefahrstoff, Angaben zur Dauer und Höhe der Exposition und ist fünf Jahre für die reproduktionstoxischen beziehungsweise 40 Jahre lang für die krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffe aufzubewahren. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten Beschäftigte zudem einen persönlichen Auszug. Tritt bei den Beschäftigten später eine Erkrankung auf, liefern die Daten des Expositionsverzeichnisses wichtige Informationen. Die ZED, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betrieben wird, unterstützt Arbeitgeber dabei: Über ein Internetportal können Unternehmen die Daten zu den Expositionen ihrer Beschäftigten zentral an einem Ort verwalten. Einfache Dokumentation mit Eingabehilfe der BG BAU Die BG BAU stellt ihren Mitgliedsunternehmen eine spezielle Eingabehilfe für die ZED 16 Meldungen Foto: stock.adobe.com / A_Bruno
zur Verfügung. „Unsere Eingabehilfe ist auf baurelevante Berufe, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen zugeschnitten und erleichtert die Eingabe deutlich. So sparen Unternehmen viel Zeit“, erklärt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Wenn für bestimmte Tätigkeiten keine Messungen vorliegen, können Arbeitgeber in der Eingabehilfe aus zahlreichen Vorlagen Expositionswerte oder Schätzungen auswählen. Diese Vorlagen werden regelmäßig auf Basis neuer Messungen und Erkenntnisse ergänzt und aktualisiert. Die Eingabehilfe zur ZED steht auf der Webseite der BG BAU als zip-Datei (https:// www.bgbau.de/fileadmin/Service/Angebote/ ZED_Eingabehilfe_v.1.1.9.zip) zum Download bereit. Eine kurze Anleitung zur Nutzung findet sich zudem bei Youtube. Damit das Programm immer aktuell bleibt, sollte es regelmäßig aktualisiert werden. Das geht mit wenigen Klicks – auch hierfür gibt es eine leicht verständliche Kurzanleitung. Pflichten können delegiert werden „Arbeitgeber können einen Teil ihrer Pflichten auch an den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Um dies zentral zu ermöglichen, wurde die ZED für alle Unfallversicherungsträger entwickelt. Gemeinsam mit der Eingabehilfe der BG BAU ist sie eine wertvolle Unterstützung und wichtiger Service für die Arbeitgeber“, betont Wellnhofer. → Weitere Informationen Technische Voraussetzungen als pdf-Datei: https://www.bgbau.de/fileadmin/Service/ Angebote/Technische_Voraussetzungen.pdf Kurzanleitung zur Nutzung der Eingabehilfe als pdf-Datei: https://www.bgbau.de/fileadmin/ Service/Angebote/Kurzanleitung_zur_Nutzung_ der_Eingabehilfe.pdf Kurzanleitung zum Datentransfer: https://www.bgbau.de/fileadmin/Service/ Angebote/Kurzanleitung_zum_Datentransfer.pdf Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU 17 Meldungen → Die BG BAU Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Unter Spannung Sicher Arbeiten auf elektrifizierter Strecke Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen im Bahnverkehr können lebensgefährlich sein. Kommt man ihnen zu nah, können schwere und sogar tödliche Unfälle passieren. Sie resultieren oft aus mangelnder Kenntnis oder Fehlverhalten. Abhilfe schafft die bahntechnische Unterweisung, für die die Arbeitgeber verantwortlich sind. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erklärt, worauf es dabei ankommt. „Soll in der Nähe von Fahrleitungsanlagen gearbeitet werden, müssen die Beschäftigten die Risiken, die Gefahrenstellen und die richtigen Verhaltensweisen kennen. Vor allem müssen sich alle strikt an die Sicherheitsregeln halten, denn nur so lassen sich Verletzungen und schwere oder sogar tödliche Unfälle, die bei einem Stromübertritt durch die Fahrleitung möglich sind, vermeiden“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Ein wichtiger Baustein, um Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen im Bahnbetrieb zu verhindern, ist die bahntechnische Unterweisung. Die bahntechnische Unterweisung Für allgemeine Bauarbeiten und für viele Tätigkeiten in der Nähe von Fahrleitungsanlagen, wie Vegetationsarbeiten, die Reinigung oder Reparatur von Bahnsteigdächern, sind zwar keine elektrotechnischen Qualifikationen erforderlich. Dennoch dürfen im Bereich elektrifizierter Bahnen nur bahntechnisch unterwiesene Personen (BuP) eingesetzt werden. Inhalt und Umfang der Unterweisung richten sich nach den spezifischen Gefährdungen, die insbesondere von den örtlichen Bedingungen, den geplanten Arbeiten sowie der Art der Fahrleitung und deren Spannung abhängen. Die bahntechnische Unterweisung berechtigt nicht zum Arbeiten an elektrischen Anlagen, und sie ersetzt auch keinesfalls die Beseitigung beziehungsweise die Absicherung der Gefahr, die von Fahrleitungsanlagen ausgeht. Sie bereitet elektrotechnische Laien aber darauf vor, sich im Umfeld elektrischer Anlagen im Bahnverkehr sicher zu bewegen und zu arbeiten. „Fehlt das entsprechende Wissen oder das Gefahrenbewusstsein bei den Beschäftigten, können sie die Risiken vielleicht nicht erkennen und arbeiten möglicherweise 18 Meldungen Anzeige Wir unterstützen Sie mit Texten und Layouts. Einfach E-Mail Anfrage senden an: info@bernheine-medien.de Wie stelle ich mein Unternehmen richtig dar?
zu nah an aktiven Fahrleitungsanlagen. Umso wichtiger sind Aufklärung und Kompetenzvermittlung im Rahmen der bahntechnischen Unterweisung“, sagt Wellnhofer. Dafür sowie für die regelkonforme und sichere Ausführung der Tätigkeiten in der Nähe von Fahrleitungen sind die Arbeitgeber verantwortlich. Die bahntechnische Unterweisung müssen sie vor Beginn der Arbeiten durchführen und regelmäßig wiederholen. Dabei sollen insbesondere die Gefährdungen im Zusammenhang mit Fahrleitungen verdeutlicht und die notwendigen Verhaltensanforderungen erklärt werden. Sicherheitsregeln für Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen Für die sichere Ausführung von Tätigkeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen im Bahnverkehr sind unter anderem folgende Regeln zu beachten: • nur Personen einsetzen, die bezogen auf die konkrete Tätigkeit bahntechnisch unterwiesen sind • immer den Schutzabstand einhalten • Gefahrenstellen vor Aufnahme der Tätigkeit beseitigen oder absichern • in Betrieb befindliche Stromschienen grundsätzlich nicht übersteigen Weitere Informationen, warum eine bahntechnische Unterweisung erforderlich ist und was sie enthalten sollte, um Unfälle bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen im Bahnverkehr zu vermeiden, gibt es in der aktuellen Ausgabe der BauPortal: Bahntechnische Unterweisung für Beschäftigte auf elektrifizierter Strecke unter https://bauportal.bgbau.de/bauportal-32025/tiefbau/bahntechnische-unterweisung-fuer-beschaeftigteauf-elektrifizierte-strecke Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – BG BAU 19 Meldungen Anzeige Schalung Gerüst Engineering www.peri.de Wir begleiten Sie durch Ihr gesamtes Projekt. Mit Fachberatern und Projektleitern. Mit Planungen und Berechnungen. Mit digitalen Lösungen. Mit Material und Logistik. Mit Schulungen und Richtmeistern. Mit Finanzierungskonzepten und Projektberichten. Informieren Sie sich jetzt! Packen Sie’s an! Mit unseren Services ganz einfach.
Sicheres Arbeiten mit Asbest Asbest ist seit mehr als 30 Jahren verboten und trotzdem allgegenwärtig. Der einstige „Wunderstoff“ steckt weiterhin in Millionen Gebäuden – in Putzen, Fliesenklebern, Abwasserrohren oder Brandschutzklappen. Wer im Bestand arbeitet, kann also schnell mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) erklärt, worauf es beim sicheren Umgang ankommt – und warum Vorsicht geboten ist, Panik aber fehl am Platz. Grundsätzlicher Asbestverdacht Asbest gilt als einer der gefährlichsten krebserzeugenden Stoffe überhaupt. Schon geringe Faserbelastungen können schwere Erkrankungen wie Lungenkrebs, Asbestose oder Rippenfellkrebs auslösen – oft erst Jahrzehnte nach dem Kontakt. Seit Dezember 2024 regelt die neue Gefahrstoffverordnung, dass alle Gebäude mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 grundsätzlich unter Asbestverdacht stehen. Baujahr, Materialkennzeichnungen oder technische Produktdaten können zwar Hinweise geben. In den meisten Fällen lässt sich Asbest jedoch nur durch eine Laboranalyse eindeutig nachweisen. „Schutzmaßnahmen sind deshalb Pflicht, solange keine Analyse das Gegenteil beweist“, sagt Matthias Plog, Gefahrstoffexperte der BG ETEM. Maßnahmen für den Umgang mit Asbest „Asbest ist gefährlich – aber wer sachkundig und sauber arbeitet, kann das Risiko kontrollieren“, sagt Gefahrstoffexperte Plog. Wichtig sei es, sich nicht von Angst leiten zu lassen, sondern von Fachwissen. Und gewisse Grundregeln zu beachten. • Staub vermeiden. Der wichtigste Grundsatz lautet: Stäube gar nicht erst entstehen lassen. „Wer bohrt, fräst oder schleift, sollte immer mit Absaugung arbeiten“, rät Plog: „Schon einfache und kostengünstige Hilfsmittel wie Bohradapter können die Faserfreisetzung massiv reduzieren.“ • Gut planen. Arbeitsschritte an asbestbelasteten Bauwerken sollten gut überlegt sein. „Wenn ich schon weiß, dass in einem Gebäude Asbest verbaut ist, sollte ich mir gut überlegen, ob ich an die Stelle überhaupt ran muss“, sagt Plog. Im Zweifel muss nicht jede Wand zwingend geöffnet werden – mit guter Planung lässt sich eine Asbestfreisetzung von vornherein vermeiden. • Baustelle sauber halten. „Es ist der Lunge völlig egal, wer die Asbestfasern freigesetzt hat“, betont Plog. Das heißt: Auch von anderen, etwa durch Fremdfirmen freigesetzte Fasern stellen ein Risiko dar – und deshalb müssen alle auf einer Baustelle Beschäftigten darauf achten, sauber und ordentlich zu arbeiten. Gemeinsames Verantwortungsbewusstsein schützt alle. • Qualifizieren. Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen dürfen nur sachkundige Personen planen und überwachen. Diese müssen eine behördlich anerkannte Prüfung ablegen und auf der Baustelle anwesend sein. • Nachsorgen. Gut zu wissen: Für alle Beschäftigten mit Asbestkontakt ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht. Sie gilt lebenslang. Die sogenannte nachgehende Vorsorge kann auch Jahre nach dem Berufsleben kostenlos in Anspruch genom20 Meldungen
men werden. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, auch die BG ETEM, bieten die Gesundheitsvorsorge GVS an – auch für Menschen, die schon im Ruhestand sind, aber früher bei der Arbeit mit Asbest in Kontakt gekommen sind. Neuer Podcast der BG ETEM Mehr Hintergründe und praktische Hinweise bietet die aktuelle Folge des BG ETEM-Podcasts „Ganz sicher“. Moderatorin Katrin Degenhardt spricht darin mit Gefahrstoffexperte Matthias Plog über gesundheitliche Risiken, gesetzliche Neuerungen und praxistaugliche Schutzmaßnahmen. Auch der eine oder andere Mythos wird aufgeklärt. Podcast anhören und mehr Informationen Der Podcast der BG ETEM ist auf der Webseite der BG ETEM unter www.bgetem.de/ ganzsicher zu finden. Ebenso bei Spotify, YouTube Music, Deezer, RTL+, Pocket Casts sowie Apple Podcasts. Zur Folge „Asbest – Vorsicht ja, Panik nein!“ geht es hier: https://www.bgetem.de/presseaktuelles/themen-und-geschichten/podcasts/ folge-45-asbest-vorsicht-ja-panik-nein Quelle: Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse – BG ETEM 21 Meldungen www.krause-systems.de/ag KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG Steig- und GerüstSysteme Denken Sie an die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel mit unserer 360° Arbeitssicherheit-Kompetenz Seminare und Schulungen Prüfservice für die Bereiche Leitern, Tritte, Fahrgerüste, Steigleitern und PSAgA. Ihrer diversen Arbeitsmittel incl. Dokumentation. Digitale Prüf-App für Arbeitsmittel Prüf-App Anzeige → Hintergrund BG ETEM Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Erstmals mit AGR-Gütesiegel Rückengesundheit in Agrar- und Baumaschinen Rückenschmerzen zählen zu den häufigsten Beschwerden im Arbeitsalltag mit Nutzfahrzeugen und mobilen Arbeitsmaschinen. Stundenlanges Sitzen, fehlende Bewegungspausen und ungeeignete Sitze belasten Wirbelsäule und Muskulatur. „Eine Investition in ergonomische, gut gefederte und individuell einstellbare Sitze steigert nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Konzentration und Produktivität“, betont Detlef Detjen, Geschäftsführer der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. Der Verein hat erstmals einen Sitz für Bau- und Agrarmaschinen nach Prüfung durch ein unabhängiges Expertengremium mit dem AGR-Gütesiegel ausgezeichnet. Mit der Gütesiegelauszeichnung rückt ein Arbeitsumfeld in den Fokus, das von langen Einsatzzeiten und starken physischen Belastungen geprägt ist. „Während ergonomische Arbeitsplätze in Büros oft Standard sind, wird ihre Bedeutung in der Industrie und Landtechnik noch unterschätzt“, sagt Detjen. Die AGR widmet sich mit einem weltweiten Netzwerk aus 40 medizinischen Verbänden und ca. 150.000 Ärzten und Therapeuten seit mehr als 30 Jahren der Beratung und Aufklärung zur Rückengesundheit. Das international anerkannte AGR-Gütesiegel „Geprüft und empfohlen“ wird nach strengen Prüfungen durch ein unabhängiges medizinisches Expertengremium als verlässliche Orientierung für besonders rückenfreundliche Produkte vergeben – von Alltagsmöbeln über Bürostühle bis hin zu Industriearbeitsplätzen. Auch in vielen Modellen großer Automobilhersteller findet man inzwischen AGR-zertifizierte Sitze. Ergonomie als Standard: Sitze von Isringhausen Nun verleiht die AGR das Siegel erstmals an Sitze für Bau- und Agrarmaschinen, die von der Firma Isringhausen GmbH & Co. KG entwickelt wurden. Das international tätige Unternehmen gehört zu den führenden Herstellern von Sitzen für die Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie und setzt seit vielen Jahren auf Ergonomie. Zum Einsatz kommen moderne Dämpfungssysteme, anpassbare Lendenwirbelstützen, umfassende individuelle Einstellmöglichkeiten sowie innovative Funktionen für den Mehrfahrerbetrieb. „Die zertifizierten Sitze gehen weit über die ergonomischen Mindestanforderungen hinaus. Sie ermöglichen eine deutliche Unterstützung der Wirbelsäule und fördern die Gesundheit – auch bei intensiver Nutzung“, begründet Detjen die Entscheidung der unabhängigen Jury. 22 Meldungen Fotos: ISRINGHAUSEN GmbH
Handlungsimpulse für Entscheider Über 20 % aller Arbeitsunfähigkeitstage entstehen durch Rückenschmerzen. Das AGRGütesiegel bietet Herstellern von Traktoren, Bau- und Agrarmaschinen eine klare Orientierung und verschafft ihnen zudem Wettbewerbsvorteile. „Landwirte, Lohnunternehmer und Einkäufer können sich sicher sein, dass zertifizierte Produkte über EU-Richtlinien und internationale Normen hinaus unsere strengen ergonomischen Kriterien für optimale Rückengesundheit erfüllen“, sagt Detjen. Die ausgezeichneten Sitze werden vom 9.-15. November 2025 von Isringhausen auf der Agritechnica 2025 vorgestellt und ab 2026 auch zur Nachrüstung angeboten. Welche Kriterien ein optimaler ergonomischer Sitz für mobile Arbeitsmaschinen erfüllen sollte, hat die AGR auf www.agr-ev.de/sitzefuer-traktoren-und-baumaschinen zusammengefasst. Quelle: Aktion Gesunder Rücken e. V. 23 Meldungen Einfach die besten Experten finden! Anzeige Bei uns finden Sie: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) Fachkräfte für Arbeitssicherheit Brandschutz Befähigte Personen zur Prüfung Leistungen im Bereich Gefahrstoffe Seminare/Schulungen im Arbeitsschutz Jetzt kostenlos Angebotsanfrage absenden und Angebote vergleichen! www.sigeko-in-der-region.de
„Sicherheit und Gesundheit sind ein hohes Gut“ Geplante Reduzierung von Sicherheitsbeauftragten Zu den am 20.10.2025 vorab publizierten Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die Zahl der Sicherheitsbeauftragten insbesondere in kleineren Betrieben künftig zu reduzieren, sagt Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind gerade in Zeiten des Personal- und Fachkräftemangels ein hohes Gut, das auch die Produktivität und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt. Es muss sorgfältig abgewogen werden, an welchen Stellen das Ziel des Bürokratieabbaus, das wir seit Jahren sehr unterstützen, zielführend umgesetzt werden kann. Dabei muss klar sein, dass die genaue Ausgestaltung das bestehende Schutzniveau gut im Blick haben muss.“ Prognostizierte Einsparungen dürfen nicht zulasten wachsender Unfallrisiken und damit höherer Kosten gehen, so Fasshauer, beides sei sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Sicherheitsbeauftragte entlasteten die Unternehmen schließlich auch bei ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten. „Die Unfallversicherung hat sich seit jeher im Gleichklang mit dem Wandel der Arbeitswelt weiterentwickelt“, betont Fasshauer, „und so sind wir auch heute auf Modernisierungskurs, immer mit Blick auf die Weiterentwicklung unseres eigenen Regelwerks und der zeitgemäßen Ausgestaltung von Prävention in der Arbeitswelt, dazu gehört der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten.“ Fasshauer wirbt dafür, jede Reform im Arbeitsschutz empirisch zu fundieren und daraufhin zu prüfen, ob sie den Anforderungen der Praxis standhalte. Er verweist auf das aktuelle DGUVBarometer Arbeitswelt 2025: „78 Prozent der Beschäftigten geben an, in ihrem Unternehmen würden sie gut oder sehr gut dabei unterstützt, sicher und gesund zu arbeiten, 72 Prozent der Führungskräfte fühlen sich gut über ihre Pflichten in Sachen Sicherheit und Gesundheit informiert. Hierzu leisten die entsprechend qualifizierten Sicherheitsbeauftragten einen dauerhaften und nachhaltigen Beitrag“, erklärt Fasshauer. „Diese Befunde belegen den Wert der Arbeit von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben und ihren Anteil an der erfolgreichen Realisierung der Vision Zero, der wir gemeinsam verpflichtet sind: Eine Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.“ Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten Aktuell sind rund 760.000 Sicherheitsbeauftragte ergänzend zu ihrer beruflichen Tätigkeit in deutschen Betrieben tätig. Bislang sind Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Sicherheitsbeauftragte sind wichtige Akteure im Arbeitsschutz, die das Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz unterstützen. Sie agieren auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene und wirken als „Kollege unter Kollegen“ für sicherheits- und gesundheitsbewusstes Verhalten. Beispielsweise achten Sicherheitsbeauftragte auf Baustellen darauf, dass alle Beschäftigten die notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen, also 24 Meldungen
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