agbau_04.2025

Gefahrstoffdokumentation leicht gemacht Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann und wie lange Beschäftigte gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind. Diese Pflicht ist in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Mit Hilfe der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) lassen sich die Einträge zentral erfassen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) stellt dafür eine Eingabehilfe zur Verfügung. Wenn Beschäftigte mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktions- toxischen Gefahrstoffen arbeiten und die Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Gesundheitsgefährdung ergibt, muss dieser Umgang dokumentiert werden. Das vom Arbeitgeber zu führende Verzeichnis über den Beschäftigten enthält den betreffenden Gefahrstoff, Angaben zur Dauer und Höhe der Exposition und ist fünf Jahre für die reproduktionstoxischen beziehungsweise 40 Jahre lang für die krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffe aufzubewahren. Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten Beschäftigte zudem einen persönlichen Auszug. Tritt bei den Beschäftigten später eine Erkrankung auf, liefern die Daten des Expositionsverzeichnisses wichtige Informationen. Die ZED, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betrieben wird, unterstützt Arbeitgeber dabei: Über ein Internetportal können Unternehmen die Daten zu den Expositionen ihrer Beschäftigten zentral an einem Ort verwalten. Einfache Dokumentation mit Eingabehilfe der BG BAU Die BG BAU stellt ihren Mitgliedsunternehmen eine spezielle Eingabehilfe für die ZED 16 Meldungen Foto: stock.adobe.com / A_Bruno

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