„Man lernt nie aus“ Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Berufsgruppen besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Denn Arbeiten sowohl in großen Höhen als auch mit schweren Maschinen oder gefährlichen Baustoffen können zu weitreichenden Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten auf Baustellen führen. Um die Sicherheit auf Baustellen zu koordinieren, ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) unablässig. Bauherren sind durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Koordinator hat dabei im Rahmen seiner in § 3 BaustellV genannten Aufgaben den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl in der Planungsphase als auch während der Ausführung eines Bauvorhabens zu unterstützen. Mit seiner Tätigkeit trägt er dazu bei, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Darüber hinaus dient seine Tätigkeit auch einem ungestörten Bauablauf und soll effektive spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ermöglichen. Eine Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und SiGeKoSchulungen vermittelt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Gefahren zu erkennen, zu bewerten und zu vermeiden. So kann die Zahl der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Sachschäden, die auf Baustellen entstehen können, reduziert werden. Haftungsfälle und Kosten für Bauherren, Planer und Ausführende können dadurch verringert werden. Die Aufgaben eines SiGeKo Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator hat folgende Aufgaben: • Erstellung und Aktualisierung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), der die individuellen Anforderungen und Gefährdungen der Baustelle berücksichtigt. • Koordinierung der verschiedenen am Bau beteiligten Unternehmen, um einen optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. • Identifikation, Bewertung und Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. • Beratung des Bauherrn und der Planer in Fragen des Arbeitsschutzes. • Mitwirkung bei der Erstellung der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde. • Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage, die wichtige Informationen für den sicheren Betrieb und die Instandhaltung enthalten. Ein geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und 4 Arbeitssicherheit
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