werkspezifischen Unternehmer*innen. Diese sollen sich dabei von ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten lassen. Die Unfallversicherungsträger bieten ihren Mitgliedsunternehmen Hilfestellungen unterschiedlicher Art an, so stehen z. B. Checklisten, Fragebögen, Broschüren und Anleitungen zum Download oder zur Bestellung als gedruckte Unterlagen zur Verfügung. Aber auch für Bauherr*innen und geeignete Koordinator*innen (SiGeKos) stellt die Gefährdung durch psychische Belastungen auf der Baustelle eine nicht zu unterschätzende Aufgabe dar, handelt es sich hier doch häufig um gewerkübergreifende gegenseitige Gefährdungen oder Gefährdungen für oder durch Dritte. Beides sind Themen, die Handlungsanlässe für Koordinator*innen darstellen. Die Bedingungen, die durch die veranlasste Baumaßnahme entstehen, können vorhandene Belastungen verstärken (Termin-/ Zeitdruck) oder sogar neue Belastungen entstehen lassen. Schon vor mehreren Jahren haben die Expert*innen der DGUV, der BG Bau und der BGHM Merkmale arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastung auf Baustellen zusammengestellt. Hier geht es unter anderem um Themen wie Aufsichtsführung, Auftreten der Bauleitung und der Nachunternehmer, Notfallorganisation und -planung, Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz, (lebensbedrohliche) Sicherheitsmängel, Ein- und Unterweisung, Zustand der Arbeitsmittel oder um den Umgang der Mitarbeiter*innen untereinander. Wenn man sich diese Auflistung ansieht, erscheint es nicht allzu kompliziert, Verbesserungen anzustreben oder gar durchzusetzen. Es bietet sich ein systematisches Vorgehen an, in dessen Vorbereitung und Umsetzung sinnvollerweise Beschäftigte der beteiligten Gewerke, Unternehmer*innen, Fachkräf te für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen und wenn vorhanden Betriebsräte einbezogen werden sollten. Es beginnt mit der Festlegung und Abgrenzung der Tätigkeiten und Bereiche. Das schafft die nötigen Strukturen für die weitere Betrachtung. Im zweiten Schritt werden die Belastungen ermittelt. Dazu eignen sich Methoden wie Beobachtungen, Interviews, moderier te Analyseworkshops oder schriftliche Mitarbeiterbefragungen. Dabei muss zwingend darauf geachtet werden, dass auf die erforderliche Fachkunde für die jeweils ausgesuchte Methode zurückgegriffen werden kann. Im dritten Schritt werden die ermittelten Belastungen beurteilt. Dadurch wird ein eventuell vorhandener Handlungsbedarf für geeignete Maßnahmen herausgearbeitet, den Maßstab hierfür bieten Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Veröffentlichte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse (AWE) oder empirisch ermittelte Schwellen- oder Vergleichswerte. Ist Handlungsbedarf gegeben, sind Maßnahmen zu entwickeln, festzulegen und umzusetzen. Unter Berücksichtigung der Maßnahmenhierarchie (TOP) müssen die Schutzziele erreicht werden, ohne die Belastung in andere Bereiche des Unternehmens zu verschieben. Die sich anschließende Wirksamkeitskontrolle dient der gesetzeskonformen Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und wird darüber hinaus auch für die ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf der Baustelle benötigt. 12 Arbeitsicherheit
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