agbau_01.2022

Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten durch die Maßnahmen nach §§ 2 und § der Baustellenverordnung (also insbesondere die Koordination durch den/die Koordinator*in) nicht berührt werden. Es ist also sicherlich ein schiefes Bild, wollte man den/die Koordinator*in nun als den/die allein Verantwortliche*n für den Arbeitsschutz auf Baustellen betrachten. Carsten Kuschel: In diesem Zusammenhang fällt mir immer wieder auf, dass auch Heft 15 der AHO-Schriftenreihe bereits bei den sogenannten Grundleistungen stark von den Aufgaben aus der BaustellV/RAB 30 abweicht! Dort findet sich beispielsweise folgende Aufgabe: „Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, gegebenenfalls durch Einsichtnahme in Prüfnachweise.“ Es findet sich allerdings weder in der Baustellenverordnung noch in den konkretisierenden Regeln irgendetwas über Prüf- oder Überwachungspflichten des Koordinators. Guido Meyer: Es trifft zu, dass dies in der Baustellenverordnung nicht ausdrücklich genannt ist. Die Baustellenverordnung führt die vom/von der Koordinator*in geschuldeten Leistungen nur sehr abstrakt auf. Derartige abstrakte Begriffe sind ausfüllungsbedürftig. Nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV hat der/die Koordinator*in während der Ausführung des Bauvorhabens „darauf zu achten, dass die Arbeitgeber*innen und die Unternehmer*innen ohne Beschäftigten ihre Pflichten nach dieser Verordnung erfüllen“. Hieraus wird im juristischen Schrifttum eine „Kontrollpflicht“ hergeleitet. Es lässt sich aber im Einzelnen natürlich trefflich darüber streiten, wie weit diese Kontrollpflicht reicht. Ohne zumindest stichprobenartige Überprüfung wird dies wohl nicht gehen. Das Wesen der Aufgaben des/der Koordinator*in ist aber in der Tat – wie der Name schon sagt – die Koordination. Koordination bedeutet nicht Kontrolle. Und: Da es um die Koordination der wechselseitigen Gefährdungen geht, 17 Recht Anzeige Weniger Gewicht, mehr Knotensteifigkeit Obwohl die neuen Bauteile des PERI UP Gerüstbaukastens bis zu 27% leichter sind als zuvor, weisen sie eine hohe Traglast im System auf – dank erhöhter Knotensteifigkeit. Überzeugen Sie sich selbst: www.peri.de/peri-up-neue-bauteile www.peri.de Schalung Gerüst Engineering Am Gewicht gespart. Nicht an der Traglast.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=