GB_05.2022

05 / 2022 • www.geruestbauhandwerk.de 18 Eigenüberwacherschulungen ab Herbst 2022 Wie auf der Bundesfachtagung Gerüstbau angekündigt, sind ab sofort die Eigenüberwacherschulungen nicht mehr ausschließlich für die Mitglieder des Güteschutzverbandes Stahlgerüstbau e.V., sondern für alle Mitglieder der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk und des Bundesverbandes Gerüstbau e. V. buchbar. Welchen Nutzen haben die Eigenüberwacherschulungen? Arbeitnehmer*innen, die an den Eigenüberwacherschulungen teilgenommen haben, agieren mit ihren Kenntnissen im Bereich Technik und Arbeitsschutz gegenüber anderen Beschäftigten als Multiplikatoren, was insgesamt der Qualitätssicherung zugutekommt. Eigenüberwacher*innen werden für Unternehmer*innen unterstützend tätig und tragen als Ansprechpartner, Vorbild und Motivator zu einem Verhalten von Mitarbeiter*innen bei, welches handwerklich richtig und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend ausgerichtet ist. Durch eine Teilnahme an den Eigenüberwacherschulungen steigt der Grad der Befähigung Ihrer Beschäftigten. Das vereinfacht Ihnen als Unternehmer*in die Auswahl der Personen, die ihre Fachkunde oder Befähigung zu Leitungs- oder Prüfaufgaben gemäß einschlägiger Definitionen des Arbeitsschutzes darzulegen haben, z. B. nach § 2 Absatz 5 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Durch aufbauende Schulungsteile sowie wiederkehrende Auffrischungen schätzen Eigenüberwacher*innen Aufgabenstellungen von Kundenseite im Sinne des/der Unternehmer*in besser ein und erfüllen sie gemäß aktuell geltender Vorschriften. Kund*innen nehmen dies als Vorteil gegenüber dem Wettbewerb wahr. Welche Vorteile haben Sie hierdurch? Eine Verpflichtung für Arbeitgeber*innen, die eigenen Beschäftigten zu unterweisen, entspringt z. B. aus § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Beschäftigte sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Inhalte sind eigens auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich auszurichten und vor Aufnahme der Tätigkeit zu vermitteln. Bedarf zur Unterweisung entsteht insbesondere bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder neuer Technologien. Die Inhalte sind zu aktualisieren und die Unterweisungen erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen. Die Eigenüberwacherschulung kann hierzu ein adäquates und ergänzendes Hilfsmittel darstellen, um diese gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter*innen fortzubilden und zu qualifizieren. Melden Sie sie regelmäßig zu den Eigenüberwacherschulungen an! Schulungsteil 1: „Was ist Sicherheit?“ wurde aktuell überarbeitet und hier insbesondere der Inhalt zur derzeit gültigen TRBS 2121-1:2019 angepasst. Für diesen Teil können Sie nun Ihre Mitarbeiter*innen anmelden. Bitte beachten Sie die aufgeführten Zulassungs- voraussetzungen. Termine und Informationen finden Sie imMitgliederbereich der Innungshomepage. Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor dem Termin. Eigenüberwacher- schulungen Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 26. Juli 2022 kurzfristige Anpassungen der BEG-Förderung bekannt gegeben. Dabei werden sowohl bestimmte Programmvarianten eingestellt als auch Produktanpassungen vorgenommen sowie die Einführung neuer Förderelemente angekündigt. Im Downloadbereich der Innungshomepage unter www.geruestbauhandwerk.de/downloads finden Mitglieder das detaillierte Schreiben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks mit weiterführenden Informationen. Das Schreiben enthält zusätzlich eine tabellarische Übersicht mit den aktuell verfügbaren Programmen des BMWK sowie den entsprechenden Fördersätzen. Förderung effiziente Gebäude

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