GB_05.2022

05 / 2022 • Mobile Arbeitsbühnen sind eine Alternative zu ortsfesten Einrichtungen, wenn durch die Struktur des Gebäudes mehrere verschiedene ortsfeste Befahranlagen eingesetzt werden müssten. Voraussetzung ist jedoch, dass alle Fassaden mit solchen Geräten zu erreichen sind. • Sondersysteme können Mischkonstruktionen aus Gerüstmaterial in Verbindung mit vollständigen und/oder unvollständigen Maschinen sein. Dabei werden z. B. die auskragenden Hängepunkte oder die horizontalen Fahrschienen aus Gerüstmaterial erstellt, an dem das eigentliche Personenaufnahmemittel (PAM) als vollständige Maschine angehangen wird (siehe Abb. 3 und Abb. 4). Hier ist zu beachten, dass zwar Gerüstbauteile eingesetzt sind, die Konstruktion als solches allerdings nicht als Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811 oder Traggerüst nach DIN EN 12812 einzustufen ist. Es handelt sich hierbei um eine Konstruktion, welche je nach Ausbildungsvariante und Aufstellort unter Beachtung der jeweils geltenden Regelwerke einzustufen und nachzuweisen ist. Dabei ist besonders zu erwähnen, dass anders als imGerüstbau hier auch der Baubestand und gegebenenfalls die Gründung vom Aufsteller statisch nachzuweisen sind, insofern es keine anderen vertraglichen Regelungen bzw. Leistungsabgrenzungen zwischen Aufsteller und Auftraggeber gibt. Der Einsatz von temporären Befahranlagen ist dabei von vielen Faktoren abhängig, z. B. • Zugänglichkeit der Fassaden • Tragfähigkeit des Bestandsbauwerkes z. B. Dachausbildung • Bauwerkshöhe und notwendiger Höhenzugang/Arbeitsraum • Art der Instandsetzungsarbeiten • Fassadenstruktur und Fassadengeometrie etc. Bei einer Bauwerkshöhe von höchstens 8,0 m ist ein konventionelles Standgerüst sicherlich wirtschaftlich sinnvoller als eine Befahranlage, bei einer Bauwerkshöhe von ca. 50,0 m und freier Zugänglichkeit kann das aber schon ganz anders aussehen (Abb. 5). Hier ist die Zugänglichkeit von unten als schwierig einzustufen. Durch die Art der Bauwerksaufstockung (Stahlbauweise) als auch durch den vorhandenen Baukran allerdings ist die Tragfähigkeit des „Daches“ als auch die Zugänglichkeit von oben als nahezu ideal einzustufen, was nach einer technischen und wirtschaftlichen Prüfung zum Einsatz einer temporären Befahranlage geführt hat. Dabei konnte der Stahlbau selbst bzw. konnten die Gründungspunkte des Stahlbaus die Auflagerlasten aus Befahranlage während der Bauphase aufnehmen und ableiten (Abb. 6). Die Last geht vom Ausleger über das Kontaktholz direkt in den Querriegel der Stahlkonstruktion und von da aus in die tragenden Auflagerpunkte. Dies wurde selbstverständlich im Vorfeld statisch mit dem Bauwerksstatiker geprüft. Der A-Bock als auch die Holzunterleger sind dabei konstruktive Mittel, um die Konstruktion aufzubauen bzw. statisch notwendig, um über den Auslegerriegel die Befahranlage gegen Abheben zu sichern. TECHNIK Anzeige GERÜSTE MADE IN PLETTENBERG OPTIMA permanent IHRE VORTEILE 1. Ein- und Ausbau der serienmäßigen OPTIMA-Geländer ausschließlich aus der unteren, sicheren Gerüstlage 2. TRBS-konforme Aufbaureihenfolge muss zwangsläufig eingehalten werden 3. Späterer Ausbau der Geländer durch Unbefugte, z. B. Gerüstnutzer, nicht möglich 4. Keine Sondergeländer erforderlich 5. Bereits vorhandene OPTIMA-Stiele können mit geringstem Aufwand auf OPTIMA permanent umgerüstet werden SICHERHEIT 2.0 Die optionale Möglichkeit, beim MJ OPTIMA ohne Geländertausch ein definitives Zwangsgeländer zu realisieren. JETZT TESTEN MJ OPTIMA permanent Testkit anfordern und am eigenen Geländerstiel ausprobieren! OPTIMA permanent T E S T K I T

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