GB_06.2022

06 / 2022 • www.geruestbauhandwerk.de 28 Umsetzung des praktischen Arbeitsschutzes sowie eine aktive Unterstützung durch Fachkräfte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfolgt hier über das Online-Arbeitsschutzportal basISS-net. Die Einordnung und Überprüfung des teilnehmenden Unternehmens geschieht auf Grundlage der Leitlinie „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“, die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) herausgegeben wurde. Vorteil gegenüber anderen Arbeitsschutz-Managementsystemen ist die maßgeschneiderte Anpassung an die Gerüstbaubranche, wobei die 15 Leitfragen des GDA-ORGAchecks vollständig berücksichtigt werden. Mit dem ASS Gerüstbau können Innungsmitglieder auch von den Förderprogrammen der BG BAU profitieren. Mit den sogenannten Arbeitsschutzprämien unterstützt die BG BAU Investitionen ihrer Mitgliedsbetriebe in sichere und gesunde Arbeitsplätze. Damit können wir sagen: Das ASS Gerüstbau ist das maßgeschneiderte Werkzeug für die Gerüstbaubranche und dort insbesondere an die kleineren und mittelständischen Betriebe angepasst. Es garantiert zudem, dass eine verlässliche Betreuung vor Ort auch tatsächlich stattfindet und von den Arbeitsschutzbehörden wahrgenommen wird. Für die Zukunft erhoffen wir eine wachsende Präsenz auch bei öffentlichen Auftraggeber*innen, Bauherr*innen und Indus- triekund*innen. Das kann insbesondere erreicht werden, wenn diese das ASS Gerüstbau als Option zum Nachweis des organisierten Arbeitsschutzes in ihren Lieferbedingungen verankern. Näheres unter https://www.geruestbauhandwerk.de/leistungen/zertifizierung-im-arbeitsschutz Photovoltaik- anlagen Deutliche Erleichterungen für kleine Photovoltaikanlagen geplant Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren noch nicht ganz abgeschlossen ist, so ist doch klar: Für kleinere Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wird es 2023 deutliche Erleichterungen geben. Die geplanten Änderungen sind dabei außergewöhnlich weitreichend und werden die Inbetriebnahme von kleinen PV-Anlagen (bis 30 kW peak) massiv vereinfachen. Wer an dieser Technik interessiert ist, sollte sich bereits jetzt informieren und Angebote einholen, denn die Vorlaufzeiten der Anbieter sind erheblich. Die geplanten Erleichterungen betreffen unter anderem die Umsatz- wie auch die Einkommenssteuer. Bisher erzielte jede/r Betreiber*in einer PV-Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb und musste seine Gewinne dementsprechend ermitteln und in die Steuererklärung einfließen lassen. Das soll zukünftig mit der Gesetzesänderung für kleinere PV-Anlagen entfallen. Zudem soll ab dem 1. Januar 2023 beim Kauf von PV-Anlagen und Stromspeichern ein Umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten. Das bedeutet für Privatpersonen eine Ersparnis von 19 Prozent. Das soll sich konkret für kleine PV-Anlagen zum 1. Januar 2023 ändern: Die Ertragsteuerbefreiung ist für Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen (insgesamt höchstens 100 kW (peak)) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft vorgesehen. Die Befreiung soll gelten für vorhandene Photovoltaik-Anlagen • auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak). • auf, an oder in nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak). • auf, an oder in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten sonstigen Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit. Vorgesehen ist, dass die Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von PV-Anlagen gilt, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage, die nach dem 31. Dezember 2022 erzielt oder getätigt werden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTE=