GB_01.2023

www.geruestbauhandwerk.de • 01 / 2023 25 Termin Titel Ort 03.03. Technik-Seminar „Technische Arbeitsvorbereitung – Das sichere Gerüst vom Angebot bis zur Übergabe“ Würzburg; hybrid 10./11.03. M1 „Büroorganisation und Marketing“ – Fachfrauen-Seminar Bruchsal 16.03. OK 4 „Gerüste im Fokus der Bauordnung – Der Grund für die Gründung“ Online-Kurs 24./25.03. M4 „Sozialkassenverfahren und Arbeitsrecht“ – Fachfrauen-Seminar Wiesbaden 18.04. S5 „Gefährdungsbeurteilung“ Berlin 21./22.04. M4-F „Grundlagen der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Gerüstbau“ – Fachfrauen-Seminar Ettlingen Seminarprogramm März /April 2023 Folgende Seminare und Kurse finden in den kommenden Wochen statt: Bitte entnehmen Sie den Anmeldeschluss für die jeweiligen Kurse der Übersicht auf unserer Homepage. Mitglieder können sich hier auch online für die Veranstaltungen anmelden: www.geruestbauhandwerk.de/leistungen/seminare-und-veranstaltungen/ Seminar- programm nehmer*innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Gerüstbauer-Handwerk oder einem anderen einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf, die Möglichkeit zum Nachholen der Gesellenprüfung zu bieten. Voraussetzung hierfür ist, dass der/die Arbeitnehmer*in mindestens 4,5 Jahre in Betrieben beschäftigt war, die dem Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge unterliegen. Im Auftrag der Sozialkasse wird der Vorbereitungslehrgang in einer von der Sozialkasse anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt über die Sozialkasse. Die Dauer des Lehrgangs beträgt 18 Wochen. Er besteht aus einem theoretischen Teil mit einem Umfang von 520 Stunden sowie einem praktischen Teil im Umfang von 160 Stunden. Der Tarifvertrag über die Berufsbildung im Gerüstbauer-Handwerk regelt zudem in § 24 Abs. 3, dass die Arbeitnehmer*innen, die an dem Lehrgang zur Vorbereitung auf die externe Gesellenprüfung teilnehmen, gegenüber ihrem/ihrer Arbeitgeber*in einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 1.400,00 Euro monatlich bzw. 67,00 Euro täglich haben. Hierbei handelt es sich um lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitslohn. Allerdings auferlegt § 24 Abs. 4 des Tarifvertrages der Sozialkasse die Verpflichtung, dem/der Arbeitgeber*in die von ihm/ihr zu entrichtende Vergütung zuzüglich eines Ausgleichs in Höhe von 35 % für die auf den/die Arbeitgeber*in entfallenden Sozialaufwendungen zu erstatten. Gerade diese Regelung ist für Arbeitgeber*innen besonders interessant. Überdies werden die Kosten für den Lehrgang, die Prüfung sowie für die Lernmittel von der Sozialkasse mit der Fortbildungseinrichtung abgerechnet. Der Kurs ist nunmehr auch als „anerkannter Fortbildungslehrgang“ zertifiziert. Damit kann nun der/die einzelne Arbeitnehmer*in, soweit er/sie die Förderbedingungen der BA erfüllt, durch die BA zusätzlich so gefördert werden, dass es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zu den Weiterbildungskosten gibt, soweit diese von der Sozialkasse nicht abgedeckt sind. Weitergehende Informationen, insbesondere zur Anmeldung, zum Beginn der Lehrgänge, zu Unterkunft und Verpflegung gibt es auf der Homepage der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes unter www.sokageruest.de/downloads/ fortbildung.

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